Firma | Aktionen |
---|---|
Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
---|
|
|||||
|
|||||
|
Sitz |
Bellikon (AG) |
---|---|
Zweck |
Beratung von Unternehmen und Privatpersonen aller Art, ferner Immobilienverwaltung, Handel mit Immobilien und Überbauung eigener oder fremder Grundstücke sowie Erbringung von Dienstleistungen im Immobilien- und Unternehmensbereich; die Gesellschaft kann Darlehen und Finanzierungen vermitteln, Lizenzen und Patente kaufen, verkaufen und verwalten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Mehr anzeigen
|
UID |
CHE-114.099.241 |
CH-Nummer |
CH-400.3.030.282-2 |
Handelsregisteramt |
Kanton Aargau |
Handelsregisterauszug |
Kostenlos registrieren |
2 Firmen mit gleichem Domizil: Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.
Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.
Sehen Sie sich den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister online an.
Löschung IGENTA Immobilien AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
IGENTA Immobilien AG in Liquidation, in Bellikon, CHE-114.099.241, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 124 vom 30.06.2021, Publ. 1005233948). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 07.03.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
SHAB: 53 vom 16.03.2023
Tagesregister: 4154 vom 13.03.2023
Meldungsnummer: HR03-1005702249
Kantone: AG
Mutation IGENTA Immobilien AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
IGENTA Immobilien AG, in Bellikon, CHE-114.099.241, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 62 vom 29.03.2019, Publ. 1004599171).
Firma neu:
IGENTA Immobilien AG in Liquidation. Mit Verfügung des Handelsgerichts vom 16.04.2021 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 16.04.2021, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
SHAB: 124 vom 30.06.2021
Tagesregister: 8317 vom 25.06.2021
Meldungsnummer: HR02-1005233948
Kantone: AG
Entscheid vom 16. April 2021
Besetzung
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
IGENTA Immobilien AG, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident erkennt:
1.
Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab
Freitag, 16. April 2021, 16.00 Uhr
aufgelöst.
2.
Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
3.
Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Baden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen.
4.
Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
5.
Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt.
6.
Es werden keine Parteikosten zugesprochen.
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.
Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG).
Aarau, 16. April 2021
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 26. November 2020
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
IGENTA Immobilien AG, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident verfügt:
Das Verfahren bleibt bis zum 31. Januar 2021 sistiert.
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Publikation im SHAB)
Aarau, 26. November 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau
Verfügung vom 6. Juli 2020
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
IGENTA Immobilien AG, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident verfügt:
Das Verfahren bleibt bis zum 30. September 2020 sistiert.
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Publikation im SHAB)
Aarau, 6. Juli 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 4. Mai 2020
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
IGENTA Immobilien AG, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Verfügung vom 7. November 2019 wurde das Verfahren auf Antrag der Erben von Hans Ulrich Tarnutzer sel. bis am 31. Januar 2020 sistiert, da die Aufnahme des öffentlichen Inventars über den Nachlass noch nicht abgeschlossen war. Die Sistierung wurde in der Folge bis zum 31. März 2020 verlängert.
2.
Das öffentliche Inventar konnte gemäss telefonischer Auskunft von Frau C. Tarnutzer noch nicht abgeschlossen werden, obwohl die Gemeinde ursprünglich in Aussicht gestellt hatte, dass das öffentliche Inventar bis Ende Februar bzw. Ende März 2020 fertiggestellt werden könne. Sie rechne nun jedoch mit einer zeitnahen Fertigstellung des öffentlichen Inventars.
3.
3.1.
Gestützt auf Art. 126 Abs. 1 ZPO kann das Verfahren sistiert werden, wenn dies zweckmässig erscheint.
3.2.
Aufgrund der weiterhin laufenden Aufnahme des öffentlichen Inventars über den Nachlass von Hans Ulrich Tarnutzer sel. erscheint es zweckmässig, das Verfahren weiterhin zu sistieren. Nach Abschluss der Inventaraufnahme und dem Entscheid der Erben über die Annahme oder Ausschlagung des Erbes kann das Verfahren fortgeführt werden. Das Verfahren ist weiterhin bis zum 31. Mai 2020 sistiert zu halten.
Der Präsident verfügt:
Das Verfahren wird bis zum 31. Mai 2020 sistiert.
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Publikation im SHAB)
Aarau, 4. Mai 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 10. Februar 2020
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
IGENTA Immobilien AG, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Verfügung vom 7. November 2019 wurde das Verfahren auf Antrag der Erben von Hans Ulrich Tarnutzer sel. bis am 31. Januar 2020 sistiert, da die Aufnahme des öffentlichen Inventars über den Nachlass noch nicht abgeschlossen war.
2.
Bis am 31. Januar 2020 konnte das öffentliche Inventar noch nicht abgeschlossen werden. Die Ehefrau von Hans Ulrich Tarnutzer sel. ersuchte deshalb mit Eingabe vom 5. Februar 2020 um Verlängerung der Sistierung des Verfahrens bis am 31. März 2020. Telefonisch erklärten sie und Herr P. Tarnutzer, Sohn von Hans Ulrich Tarnutzer sel., dass die Gemeinde in Aussicht gestellt habe, dass das öffentliche Inventar bis Ende Februar bzw. Ende März 2020 fertiggestellt werden könne.
3.
3.1.
Gestützt auf Art. 126 Abs. 1 ZPO kann das Verfahren sistiert werden, wenn dies zweckmässig erscheint.
3.2.
Aufgrund der weiterhin laufenden Aufnahme des öffentlichen Inventars über den Nachlass von Hans Ulrich Tarnutzer sel. erscheint es zweckmässig, das Verfahren zu sistieren. Nach Abschluss der Inventaraufnahme und dem Entscheid der Erben über die Annahme oder Ausschlagung des Erbes kann das Verfahren fortgeführt werden. Das Verfahren ist einstweilen bis zum 31. März 2020 zu sistieren.
Der Präsident verfügt:
Das Verfahren wird bis 31. März 2020 sistiert.
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Publikation im SHAB)
Aarau, 10. Februar 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 7. November 2019
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
IGENTA Immobilien AG, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident verfügt:
Das Verfahren wird bis 31. Januar 2019 sistiert.
Zustellung an:
- die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 7. November 2019
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 9. September 2019
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
IGENTA Immobilien AG, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident verfügt:
1.
Der Gesuchsgegnerin wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass das Gericht bei erneuter Säumnis einen Endentscheid fällt (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 223 Abs. 2 ZPO).
2.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
3.
Bleibt die Gesuchsgegnerin säumig und liegt ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft vor, so ordnet das Gericht die Auflösung der Gesuchsgegnerin und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR).
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 9. September 2019
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 19. Juli 2019
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
IGENTA Immobilien AG, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Gesuch vom 24. Juni 2019 stellte das Handelsregisteramt das Begehren, aufgrund von Mängeln in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR zu ergreifen.
Zur Begründung wurde ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, da sie über keinen rechtmässig zusammengesetzten Verwaltungsrat verfüge.
2.
[…]
3.
Die Verfügung vom 28. Juni 2019, mit welcher der Eingang des Gesuchs bestätigt wurde, konnte der Gesuchsgegnerin an der im Register eingetragenen Domiziladresse nicht zugestellt werden. Die Zustellung ist daher auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorzunehmen (Art. 141 ZPO).
4.
[…]
5.
Das Gesuch erscheint nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dem Gericht erscheint die Durchführung eines schriftlichen Behauptungsverfahrens angezeigt. Der Gesuchsgegnerin ist daher Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort anzusetzen (Art. 253 ZPO).
Der Präsident verfügt:
1.
Der Eingang des Gesuchs vom 24. Juni 2019 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird den Parteien bestätigt.
2.
Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt.
3.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB
Aarau, 19. Juli 2019
Handelsgericht des Kantons Aargau
Mutation IGENTA Immobilien AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
IGENTA Immobilien AG, in Bellikon, CHE-114.099.241, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 23 vom 04.02.2014, S.0, Publ. 1324511).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Tarnutzer, Hans Ulrich, von Schiers, in Bellikon, Mitglied des Verwaltungsrates, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
SHAB: 62 vom 29.03.2019
Tagesregister: 3502 vom 26.03.2019
Meldungsnummer: HR02-1004599171
Kantone: AG
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
IGENTA Immobilien AG, in Bellikon, CHE-114.099.241, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 110 vom 08.06.2012, Publ. 6710290).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Amstad, Kurt, von Beckenried, in Bülach, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Weiss, René Meinrad, von Hundwil, in Niederhasli, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Tarnutzer, Hans Ulrich, von Schiers, in Bellikon, Mitglied des Verwaltungsrates und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift [bisher: Tarnutzer, Hans-Ulrich, Geschäftsführer mit Einzelunterschrift].
Tagesregister-Nr. 1307 vom 30.01.2014 / CH40030302822 / 01324511
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
IGENTA Immobilien AG, in Bellikon, CH-400.3.030.282-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2008, S. 1, Publ. 4363500).
Statutenänderung:
29.05.2012.
Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 29.05.2012 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Rüegg, Walter, von Bauma, in Birmensdorf ZH, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; ROVISA Wirtschaftsprüfungs- und Beratungs AG (CHE-108.388.814), in Dietikon, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Amstad, Kurt, von Beckenried, in Bülach, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Weiss, René Meinrad, von Hundwil, in Niederhasli, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Tagebuch Nr. 5969 vom 05.06.2012
(06710290/CH40030302822)
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
IGENTA Immobilien AG, in Bellikon, CH-400.3.030.282-2, Schlossberg 7a, 5454 Bellikon, Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
14.02.2008.
Zweck:
Beratung von Unternehmen und Privatpersonen aller Art, ferner Immobilienverwaltung, Handel mit Immobilien und Überbauung eigener oder fremder Grundstücke sowie Erbringung von Dienstleistungen im Immobilien- und Unternehmensbereich; die Gesellschaft kann Darlehen und Finanzierungen vermitteln, Lizenzen und Patente kaufen, verkaufen und verwalten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Aktienkapital:
CHF 100'000.00.
Liberierung Aktienkapital:
CHF 100'000.00.
Aktien:
100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00.
Publikationsorgan:
SHAB. Alle Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen rechtsgültig durch eingeschriebenen Brief.
Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.
Eingetragene Personen:
Rüegg, Walter, von Bauma, in Birmensdorf ZH, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Amstad, Kurt, von Beckenried, in Bülach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Tarnutzer, Hans-Ulrich, von Schiers, in Bellikon, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; ROVISA Wirtschaftsprüfungs- und Beratungs AG (CH-020.3.006.552-8), in Dietikon, Revisionsstelle.
Tagebuch Nr. 1763 vom 22.02.2008
(04363500/CH40030302822)
Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.
Kostenlos anmelden