Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 05.04.2011
Stammdaten
Einzelunternehmen
31.03.2011
Letzte Änderung: 08.07.2022
Löschung: 08.07.2022

Sitz

Wolfhalden (AR)

Zweck

Organisation, Planung, Durchführung von Veranstaltungen, Beratung für Veranstalter, Künstlervermittlung, Schulungen für Jung-Veranstalter. Mehr anzeigen

UID

CHE-285.779.019

CH-Nummer

CH-300.1.016.974-2

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB08.07.2022
|
Jürgen Peter Event-Consulting

Löschung Jürgen Peter Event-Consulting

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Jürgen Peter Event-Consulting, in Wolfhalden, CHE-285.779.019, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 67 vom 05.04.2011, S.0, Publ. 6107636).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 131 vom 08.07.2022
Tagesregister: 1271 vom 05.07.2022
Meldungsnummer: HR03-1005516519
Kantone: AR

SHAB11.04.2022
|
Jürgen Peter Event-Consulting

Aufforderung nach HregV 2021 Jürgen Peter Event-Consulting

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Jürgen Peter Event-Consulting
Kronenwiese 1163
9427 Wolfhalden

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 71 vom 11.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.04.2022, SHAB - 08.04.2022, SHAB - 11.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006837
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB08.04.2022
|
Jürgen Peter Event-Consulting

Aufforderung nach HregV 2021 Jürgen Peter Event-Consulting

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Jürgen Peter Event-Consulting
Kronenwiese 1163
9427 Wolfhalden

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 70 vom 08.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.04.2022, SHAB - 08.04.2022, SHAB - 11.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006800
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB07.04.2022
|
Jürgen Peter Event-Consulting

Aufforderung nach HregV 2021 Jürgen Peter Event-Consulting

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Jürgen Peter Event-Consulting
Kronenwiese 1163
9427 Wolfhalden

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 69 vom 07.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.04.2022, SHAB - 08.04.2022, SHAB - 11.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006758
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB05.04.2011
|
Jürgen Peter Event-Consulting

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Jürgen Peter Event-Consulting, in Wolfhalden, CH-300.1.016.974-2, Kronenwiese 1163, 9427 Wolfhalden, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Organisation, Planung, Durchführung von Veranstaltungen, Beratung für Veranstalter, Künstlervermittlung, Schulungen für Jung-Veranstalter.

Eingetragene Personen:
Peter, Jürgen, österreichischer Staatsangehöriger, in Hohenems (AT), Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 458 vom 31.03.2011
(06107636/CH30010169742)

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