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Stammdaten
Aktiengesellschaft
30.09.2013
CHF 100’000
Letzte Änderung: 13.02.2020
Löschung: 13.02.2020

Sitz

Münchwilen (TG) (TG)

Zweck

Handel mit Baumaterialen und Baustoffen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-448.595.203

CH-Nummer

CH-440.3.027.656-3

Handelsregisteramt

Kanton Thurgau

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Murgtalstrasse 12, 9542 Münchwilen TG

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 14 von 14

SHAB13.02.2020
|
KFB AG

Löschung KFB AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

KFB AG, in Münchwilen (TG), CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 206 vom 24.10.2019, Publ. 1004744484). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 30 vom 13.02.2020
Tagesregister: 824 vom 10.02.2020
Meldungsnummer: HR03-1004829723
Kantone: TG

SHAB24.10.2019
|
KFB AG

Mutation KFB AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

KFB AG, in Münchwilen (TG), CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 253 vom 29.12.2016, S.0, Publ. 3254805).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Voser, René Kurt, von Neuenhof, in Killwangen, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 206 vom 24.10.2019
Tagesregister: 4933 vom 21.10.2019
Meldungsnummer: HR02-1004744484
Kantone: TG

SHAB16.08.2019
|
KFB AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV KFB AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

KFB AG
Murgtalstrasse 12
9542 Münchwilen TG

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 15.09.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 157 vom 16.08.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.08.2019, SHAB - 15.08.2019, SHAB - 16.08.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000378
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB15.08.2019
|
KFB AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV KFB AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

KFB AG
Murgtalstrasse 12
9542 Münchwilen TG

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 15.09.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 156 vom 15.08.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.08.2019, SHAB - 15.08.2019, SHAB - 16.08.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000374
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB14.08.2019
|
KFB AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV KFB AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

KFB AG
Murgtalstrasse 12
9542 Münchwilen TG

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 15.09.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 155 vom 14.08.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.08.2019, SHAB - 15.08.2019, SHAB - 16.08.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000369
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB09.11.2018
|
KFB AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV KFB AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

KFB AG
Murgtalstrasse 12
9542 Münchwilen TG

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 09.12.2018

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8500 Frauenfeld

SHAB: 218 vom 09.11.2018
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.11.2018, SHAB - 08.11.2018, SHAB - 09.11.2018
Meldungsnummer: BH04-0000000124
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB08.11.2018
|
KFB AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV KFB AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

KFB AG
Murgtalstrasse 12
9542 Münchwilen TG

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 09.12.2018

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8500 Frauenfeld

SHAB: 217 vom 08.11.2018
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.11.2018, SHAB - 08.11.2018, SHAB - 09.11.2018
Meldungsnummer: BH04-0000000115
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB07.11.2018
|
KFB AG

Aufforderung nach Art. 155 HRegV KFB AG

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

KFB AG
Murgtalstrasse 12
9542 Münchwilen TG

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 09.12.2018

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8500 Frauenfeld

SHAB: 216 vom 07.11.2018
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 07.11.2018, SHAB - 08.11.2018, SHAB - 09.11.2018
Meldungsnummer: BH04-0000000110
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB29.12.2016
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KFB AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Zweck neu

Keller Fensterbau AG, in Münchwilen TG, CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 251 vom 27.12.2016, Publ. 3248255).

Statutenänderung:
16.12.2016, 22.12.2016.

Firma neu:
KFB AG.

Zweck neu:
Handel mit Baumaterialen und Baustoffen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Tagesregister-Nr. 5756 vom 23.12.2016 / CHE-448.595.203 / 03254805

SHAB27.12.2016
|
Keller Fensterbau AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Keller Fensterbau AG, in Münchwilen TG, CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 76 vom 20.04.2016, Publ. 2789953).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Eisenegger, Markus, von Aadorf, in Harenwilen (Hüttlingen), mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 5685 vom 21.12.2016 / CHE-448.595.203 / 03248255

SHAB20.04.2016
|
Keller Fensterbau AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Keller Fensterbau AG, in Münchwilen TG, CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 58 vom 23.03.2016, Publ. 2741031).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Eisenegger, Markus, von Aadorf, in Harenwilen (Hüttlingen), mit Einzelunterschrift [bisher: ohne eingetragene Funktion mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied].

Tagesregister-Nr. 1704 vom 15.04.2016 / CHE-448.595.203 / 02789953

SHAB23.03.2016
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Keller Fensterbau AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Keller Fensterbau AG, in Münchwilen TG, CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 227 vom 23.11.2015, Publ. 2496271).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Keller, Ignatius Albert, von Bettwiesen, in Münchwilen TG, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied.

Tagesregister-Nr. 1307 vom 18.03.2016 / CH44030276563 / 02741031

SHAB23.11.2015
|
Keller Fensterbau AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Keller Fensterbau AG, in Münchwilen TG, CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 191 vom 03.10.2013, Publ. 1107599).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Waldburger, Markus, von Bühler, in Schübelbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Eisenegger, Markus, von Aadorf, in Harenwilen (Hüttlingen), mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied.

Tagesregister-Nr. 5355 vom 18.11.2015 / CH44030276563 / 02496271

SHAB03.10.2013
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Keller Fensterbau AG

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Keller Fensterbau AG, in Münchwilen TG, CH-440.3.027.656-3, Murgtalstrasse 12, 9542 Münchwilen TG, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

Statutendatum:
27.09.2013.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Fensterfabrik, die Herstellung und Handel von Fenstern und Türen sowie von Halb- und Fertigprodukten aller Art, insbesondere von Fenstern und Türen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.

Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Liberierung Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Aktien:
100 Namenaktien zu CHF 1'000.00.

Qualifizierte Tatbestände:
Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung einen Teil der Aktiven und einen Teil der Passiven des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Ignaz Keller (CH-440.1.002.303-4), in Münchenwilen, gemäss einer noch zu erstellenden Übernahmebilanz zum Preis von höchstens CHF 260'000.00 zu übernehmen.

Beabsichtigte Sachübernahme:
Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung die Liegenschaft GB Münchwilen Nr. 247 zum Preis von höchstens CHF 900'000.00 zu übernehmen.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Die Gesellschaft hat mit Erklärung vom 27.09.2013 auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

Eingetragene Personen:
Voser, René Kurt, von Neuenhof, in Killwangen, Mitglied, mit Einzelunterschrift; Keller, Ignatius Albert, von Bettwiesen, in Münchwilen TG, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied; Waldburger, Markus, von Bühler, in Schübelbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied.

Tagesregister-Nr. 4520 vom 30.09.2013 / CH44030276563 / 01107599

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