Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 17.06.2009
Stammdaten
Einzelunternehmen
11.06.2009
Letzte Änderung: 26.11.2021
Löschung: 26.11.2021

Sitz

Teufen (AR) (AR)

Zweck

Ausführung von Projekten im Kultur- und Public Relations-Bereich. Mehr anzeigen

UID

CHE-112.331.183

CH-Nummer

CH-300.1.016.210-0

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Unterrain 10, 9053 Teufen AR

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB26.11.2021
|
kurzum. Sieber

Löschung kurzum. Sieber

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

kurzum. Sieber, in Teufen (AR), CHE-112.331.183, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2011, S.0, Publ. 6404690).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 231 vom 26.11.2021
Tagesregister: 2428 vom 23.11.2021
Meldungsnummer: HR03-1005343473
Kantone: AR

SHAB20.08.2021
|
kurzum. Sieber

Aufforderung nach HregV 2021 kurzum. Sieber

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
kurzum. Sieber
Unterrain 10
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 20.09.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 161 vom 20.08.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.08.2021, SHAB - 19.08.2021, SHAB - 20.08.2021
Meldungsnummer: BH00-0000003001
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB19.08.2021
|
kurzum. Sieber

Aufforderung nach HregV 2021 kurzum. Sieber

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
kurzum. Sieber
Unterrain 10
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 20.09.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 160 vom 19.08.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.08.2021, SHAB - 19.08.2021, SHAB - 20.08.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002961
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB18.08.2021
|
kurzum. Sieber

Aufforderung nach HregV 2021 kurzum. Sieber

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
kurzum. Sieber
Unterrain 10
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 20.09.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 159 vom 18.08.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.08.2021, SHAB - 19.08.2021, SHAB - 20.08.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002909
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB07.11.2011
|
kurzum. Sieber

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

kurzum. Eveline, genannt Eva, Sieber, in Stein AR, CH-300.1.016.210-0, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 114 vom 17.06.2009, S. 3, Publ. 5073492).

Firma neu:
kurzum. Sieber.

Sitz neu:
Teufen AR.

Domizil neu:
Unterrain 10, 9053 Teufen AR.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sieber, Eveline gen. Eva, von Widnau, in Teufen AR, Inhaberin, mit Einzelunterschrift [bisher: in Stein AR].

Tagebuch Nr. 1518 vom 02.11.2011
(06404690/CH30010162100)

SHAB17.06.2009
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kurzum. Eveline, genannt Eva, Sieber

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

kurzum. Eveline, genannt Eva, Sieber, in Stein AR, CH-300.1.016.210-0, Langenegg 267, 9063 Stein AR, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Ausführung von Projekten im Kultur- und Public Relations-Bereich.

Eingetragene Personen:
Sieber, Eveline gen. Eva, von Widnau, in Stein AR, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 1081 vom 11.06.2009
(05073492/CH30010162100)

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