Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 15.04.1999
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 30.11.2021
Löschung: 30.11.2021

Sitz

Thal (SG)

Zweck

Gastronomie-Betrieb Mehr anzeigen

UID

CHE-107.298.522

CH-Nummer

CH-320.1.046.141-7

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

5 Firmen mit gleichem Domizil: Dorfstrasse 6, 9425 Thal

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB30.11.2021
|
Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Löschung Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Landgasthaus Hirschen, Ligthart, in Thal, CHE-107.298.522, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 233 vom 30.11.2011, S.0, Publ. 6437606). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

SHAB: 233 vom 30.11.2021
Tagesregister: 12603 vom 25.11.2021
Meldungsnummer: HR03-1005345690
Kantone: SG

SHAB17.09.2021
|
Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Landgasthaus Hirschen, Ligthart
Dorfstrasse 6
9425 Thal

Ausgangslage

1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr:

 • Landgasthaus Hirschen, Ligthart (CHE-107.298.522), in Thal

2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 11.06.2021 und dreimalige Publikation der Aufforderung im SHAB vom 16.06.2021, 17.06.2021 sowie 18.06.2021, Nrn. BH00-0000002260, BH00-0000002272, BH00-0000002278 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Landgasthaus Hirschen, Ligthart, in Thal, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Landgasthaus Hirschen, Ligthart, in Thal, CHE-107.298.522, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 233 vom 30.11.2011, S.0, Publ. 6437606). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung
von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr
verfügt.

3. Es werden keine Gebühren erhoben.

4. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.10.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 181 vom 17.09.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002516
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB18.06.2021
|
Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Aufforderung nach HregV 2021 Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Landgasthaus Hirschen, Ligthart
Dorfstrasse 6
9425 Thal

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.07.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 116 vom 18.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.06.2021, SHAB - 17.06.2021, SHAB - 18.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002278
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB17.06.2021
|
Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Aufforderung nach HregV 2021 Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Landgasthaus Hirschen, Ligthart
Dorfstrasse 6
9425 Thal

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.07.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 115 vom 17.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.06.2021, SHAB - 17.06.2021, SHAB - 18.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002272
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB16.06.2021
|
Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Aufforderung nach HregV 2021 Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Landgasthaus Hirschen, Ligthart
Dorfstrasse 6
9425 Thal

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.07.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 114 vom 16.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.06.2021, SHAB - 17.06.2021, SHAB - 18.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002260
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB16.06.2021
|
Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Aufforderung nach HregV 2021 Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Landgasthaus Hirschen, Ligthart
Dorfstrasse 6
9425 Thal

Aufforderung gemäss Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 Abs. 1 HRegV

Wohnort des Inhabers: Bernardus Ligthart

Bei der aufgeführten Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen oben aufgeführter Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30Tagen seit Erscheinen dieser Publikation, beim zuständigen Handelsregister die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 938 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen vorgenommen.

Aufforderung gemäss Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 Abs. 1 HRegV

Wohnort des Inhabers: Bernardus Ligthart

Bei der aufgeführten Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen oben aufgeführter Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30Tagen seit Erscheinen dieser Publikation, beim zuständigen Handelsregister die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 938 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen vorgenommen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 16.07.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 114 vom 16.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002259
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB30.11.2011
|
Landgasthaus Hirschen, Ligthart

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

Rest. Schäfli Ligthart, in St. Margrethen, CH-320.1.046.141-7, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 165 vom 29.08.2003, S. 9, Publ. 1149630).

Firma neu:
Landgasthaus Hirschen, Ligthart.

Sitz neu:
Thal.

Domizil neu:
Dorfstrasse 6, 9425 Thal.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ligthart, Bernardus, niederländischer Staatsangehöriger, in Thal, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher:in St. Margrethen].

Tagebuch Nr. 10542 vom 25.11.2011
(06437606/CH32010461417)

SHAB29.08.2003
|
Rest. Schäfli Ligthart

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

Landgasthof zum Hirschen Ligthart, bisher in Thal, Gastronomie-Betrieb, Einzelfirma (SHAB Nr. 72 vom 15. 04. 1999, S. 2442).

Firma neu:
Rest. Schäfli Ligthart.

Sitz neu:
St. Margrethen.

Domizil neu:
Hauptstrasse 201, 9430 St. Margrethen.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ligthart, Bernardus, niederländischer Staatsangehöriger, in St. Margrethen, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: in Thal].

Tagebuch Nr. 6057 vom 25.08.2003
(01149630/CH32010461417)

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