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TCB Swiss AG, in Kilchberg ZH
- Gesellschafterin ohne Zeichnungsberechtigung 07.11.2003
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Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
03.11.2003
CHF 20’000
Letzte Änderung: 03.10.2011
Löschung: 03.10.2011

Sitz

Adliswil (ZH)

Zweck

Zweck der Gesellschaft ist die Projektierung, Realisierung, Führung und Verwaltung von Hotel-, Restaurations- und Cabaretbetrieben und der Handel mit Lebensmitteln und Waren aller Art der Gastronomiebranche. Die Gesellschaft kann auf Beschluss der Geschäftsführer in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen gründen, betreiben, übernehmen oder sich an solchen beteiligen; desgleichen kann sie Vertretungen, Agenturen und Lizenzen übernehmen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, einschliesslich An- und Verkauf von Grundeigentum im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mehr anzeigen

UID

CHE-110.282.906

CH-Nummer

CH-020.4.027.785-2

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 19 von 19

SHAB03.10.2011
|
LSF Betriebs GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

LSF Betriebs GmbH in Liquidation, in Adliswil, CH-020.4.027.785-2, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 29 vom 10.02.2006, S. 23, Publ. 3238444). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

Tagebuch Nr. 35324 vom 28.09.2011
(06358274/CH02040277852)

SHAB10.02.2006
|
LSF Betriebs GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

LSF Betriebs GmbH, in Adliswil, CH-020.4.027.785-2, Projektierung von Hotel-, Restaurations- und Cabaretbetrieben, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 209 vom 27. 10. 2004, S. 20, Publ. 2516018).

Firma neu:
LSF Betriebs GmbH in Liquidation.

Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 88a HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lauria, Sebastiano, italienischer Staatsangehöriger, in unbekannt, Gesellschafter, Geschäftsführer und Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 1'000.-- [bisher: in Wetzikon ZH, Gesellschafter und Geschäftsführer].

Tagebuch Nr. 3858 vom 06.02.2006
(03238444/CH02040277852)

SHAB08.07.2005
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Bemerkung: Pfändungsankündigung
    Der Schuldnerin LSF Betriebs GmbH, vertreten durch: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort, wird gestützt auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 SchKG bzw. Art. 323 Abs. 1 Ziff. 1 StGB, angezeigt, dass die Gläubigerin in:
    Betreibung-Nr. 30236
    Gläubigerin: Staat Zürich und Stadt Adliswil v.d.: Stadt Adliswil, Steuern, Zürichstrasse 15, 8134 Adliswil
    Forderung: CHF 24'345.45 nebst Zins zu 2% seit 01.12.2004, CHF 50.00 Umtriebskosten, CHF 430.65 aufgelaufener Zins bis 30.11.2004, CHF 285.45 bisherige Betreibung- und Publikationskosten sowie weitere Kosten.
    Forderungsgrund: Quellensteuer von Künstlern gemäss Quellensteuerverordnung II. Einschätzungsentscheid vom 30.09.2004 Reg.Nr. 614.03.434.999
    die Pfändung verlangt.
    Der Pfändungsankündigung auf den 10.06.2005 wurde keine Folge geleistet, weshalb der Pfändungsvollzug neu auf Dienstag, den 02. August 2005 bis 17.00 Uhr im Amtslokal des Betreibungsamtes Adliswil angesetzt wird.
    Die Pfändung wird am angekündigten Termin vollzogen, sofern sich die Schuldnerin bzw. der Schuldner-Vertreter bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausweist.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02921194)
SHAB22.04.2005
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Bemerkung: Pfändungsankündigung
    Der Schuldnerin vertreten durch: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort, wird gestützt auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 SchKG bzw. Art. 323 Abs. 1 Ziff. 1 StGB, angezeigt, dass die Gläubigerin in:
    Betreibung-Nr. 29971
    Gläubigerin: Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabt. Mehrwertsteuer, Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern.
    Forderung: CHF 20'000.- nebst Zins zu 5% seit 01.06.2004, CHF 270.55 bisherige Betreibung- und Publikationskosten sowie weitere Kosten.
    Forderungsgrund: Ergänzungsabrechnung Nr. 714085 vom 23.09.2004 S12/2003-S06/2004, Rest MWST-Nr. 585 427/ 131/GUG
    die Pfändung verlangt.
    Der Pfändungsankündigung auf den 22.03.2005 wurde keine Folge geleistet, weshalb der Pfändungsvollzug neu auf Mittwoch, den 04. Mai 2005 bis 17.00 Uhr im Amtslokal des Betreibungsamtes Adliswil angesetzt wird.
    Die Pfändung wird am angekündigten Termin vollzogen, sofern sich die Schuldnerin bzw. der Schuldner-Vertreter bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausweist.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02803808)
SHAB22.04.2005
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 31399
  3. Gläubiger: Kanton Zürich
  4. Vertreter: Kanton Zürich
  5. Forderung:
    CHF 1'500.00
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Arbeitgeber Nr. 131.6.0007
    Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer
    Gemäss 1 Einschätzungsentscheid vom 9.11.2004 RN 0402 für den Zeitraum vom 1.10.2003 bis 31.12.2003
  6. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs
    zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02803802)
SHAB11.03.2005
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Bemerkung: Konkursandrohung in Betreibung Nr. 29490
    zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort
    Gläubiger: Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft, Zentralinkasso, Bleicherweg 19, 8022 Zürich
    Forderung:
    CHF 368.10 nebst Zins zu 5% seit 01.07.2004
    CHF 20.00 Mahnspesen
    zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten
    Forderungsgrund:
    Akten-Nr. 377,419 0UG
    T309658162, Rechnung vom 07.05.2004
    G1-T309658162/057/2040701 01.07.2004 - 31.12.2004, CHF 368.10
    Nachdem auf den am 19. November 2004 zugestellten Zahlungsbefehl die Forderung nicht bezahlt worden ist, wird hiermit dem Schuldner der Konkurs angedroht. Falls die angegebene Forderung nebst den Betreibungskosten nicht innert 20 Tagen nach Publikation dieser Konkursandrohung bezahlt wird, steht dem Gläubiger das Recht zu, beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren zu stellen. Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er gemäss Art. 17 SchKG innert 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen. Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02740850)
SHAB11.03.2005
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 30864
  3. Gläubiger: Winterthur Schweiz. Vers.-Gesellschaft
    8400 Winterthur
  4. Vertreter: Winterthur Schweiz. Vers.-Gesellschaft
    8400 Winterthur
  5. Forderung:
    CHF 3'112.65 nebst 5% Zinsen seit 01.07.2004
    Zusätzliche Kosten: CHF 30.00 Bearbeitungsgebühr, zuzüglich Betreibungskosten

    Forderungsgrund: D39'189/P12262304/RD/GA940 ff.
    Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG
    Policen Nr. 12262304, Rechnung vom 18.05.2004
  6. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs, zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02740870)
SHAB21.01.2005
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 30236
  3. Gläubiger: Staat Zürich und Stadt Adliswil
  4. Vertreter: Staat Zürich und Stadt Adliswil
  5. Forderung:
    CHF 24'345.45 nebst 2% Zinsen seit 01.12.2004
    Zusätzliche Kosten: CHF 50.- Umtriebskosten, CHF 430.65 aufgelaufener Zins bis 30.11.2004, zuzüglich Betreibungskosten

    Forderungsgrund: Reg.Nr. 614.03.434.999
    Quellensteuer von Künstlern gemäss Quellensteuerverordnung II
    Einschätzungsentscheid vom 30.09.2004
  6. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs
    Zuzustellen an Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02650934)
SHAB21.01.2005
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 29971
  3. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft
  4. Vertreter: Schweizerische Eidgenossenschaft
  5. Forderung:
    CHF 20'000.00 nebst 5% Zinsen seit 01.06.2004
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten

    Forderungsgrund: MWST-Nr. 585 427/131/GUG
    Ergänzungsabrechnung Nr. 714085 vom 23.09.2004 S12/2003-S06/2004, Rest
  6. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs
    Zuzustellen an Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02650932)
SHAB19.11.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 28675
  3. Gläubiger: Winterthur Schweiz. Vers.-Gesellschaft
    8400 Winterthur
  4. Vertreter: Winterthur Schweiz. Vers.-Gesellschaft
    8400 Winterthur
  5. Forderung:
    CHF 2'709.75 nebst 5% Zinsen seit 26.11.2003
    Zusätzliche Kosten: CHF 30.- Bearbeitungsgebühren zuzüglich Betreibungskosten.

    Forderungsgrund: Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG
    Police 12262304, Rechnung vom 28.02.2004
  6. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
    Zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02549162)
SHAB19.11.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 28723
  3. Gläubiger: AHV GastroSuisse, Heinerich Wirri-Str. 3
    5001 Aarau
  4. Forderung:
    CHF 2'300.00 nebst 5% Zinsen seit 20.07.2004
    Zusätzliche Kosten: CHF 50.- 1. Mahnung, CHF 25.20 Verzugszins 01.05.04-19.07.04 zuzüglich Betreibungskosten.

    Forderungsgrund: Ausstehende Sozialversicherungsbeiträge, ZH 2'916'273/614.0144.00
    Ref.Nr. AB-4256517, 05.04.04, Monatspauschale CHF 2'300.-
    Ref.Nr. AB-8870483, 10.06.04, 1. Mahnung CHF 50.-
    Ref.Nr. AB-8991947, 19.07.04, Verzugszins 01.05.04-19.07.04 CHF 25.20
  5. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
    Zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02549160)
SHAB19.11.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 29461
  3. Gläubiger: AHV GastroSuisse, Heinerich Wirri-Str. 3
    5001 Aarau
  4. Forderung:
    CHF 2'300.00 nebst 5% Zinsen seit 01.10.2004
    Zusätzliche Kosten: CHF 50.- 1. Mahnung, CHF 19.15 Verzugszins 01.08.04-30.09.04 zuzüglich Betreibungskosten.

    Forderungsgrund: Ausstehende Sozialversicherungsbeiträge, ZH 2'916'273/614.0144.00
    Ref.Nr. AB-4439749, 05.07.04, Monatspauschale CHF 2'300.-
    Ref.Nr. AB-9215916, 10.09.04, 1. Mahnung CHF 50.-
    Ref.Nr. AB-9267625, 29.09.04, Verzugszins 01.08.04-30.09.04 CHF 19.15
  5. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
    Zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02549154)
SHAB19.11.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 29582
  3. Gläubiger: AHV GastroSuisse, Heinerich Wirri-Str. 3
    5001 Aarau
  4. Forderung:
    CHF 2'350.00 nebst 5% Zinsen seit 13.10.2004
    Zusätzliche Kosten: CHF 50.- 1. Mahnung, CHF 186.30 Verzugszins 01.01.04-12.10.04 zuzüglich Betreibungskosten.

    Forderungsgrund: Ausstehende Sozialversicherungsbeiträge, ZH 2'916'673/614.0144.00
    Ref.Nr. AB-4030337, 18.12.03, Differenzabrechnung Lohnbeitrräge (12.2003) CHF 7'150.-
    Ref.Nr. AB-8265948, 27.01.04, 1. Mahnung CHF 50.-
    Ref.Nr. AB-8497417, 11.03.04, Einzahlung, Ref.Nr. AB-8622676, 08.04.04, Einzahlung
    Ref.Nr. AB-8875391, 11.06.04, Einzahlung, Ref.Nr. AB-94101433, 25.08.04, Einzahlung je CHF 1'200.-
    Ref.Nr. AB-9321245, 12.10.04, Verzugszins 01.01.04-12.10.04 (10.03.-12.03.), CHF 186.30
    Total: CHF 2'586.30.
  5. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
    Zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02549146)
SHAB19.11.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 29804
  3. Gläubiger: AHV GastroSuisse, Heinerich Wirri-Str. 3
    5001 Aarau
  4. Forderung:
    CHF 2'300.00 nebst 5% Zinsen seit 30.10.2004
    Zusätzliche Kosten: CHF 50.- 1. Mahnung, CHF 18.85 Verzugszins 1.9.04-29.10.04 zuzüglich Betreibungskosten.

    Forderungsgrund: Ausstehende Sozialversicherungsbeiträge, ZH 2'916'273/614.0144.00
    Ref.Nr. AB-4493486, 02.08.04, Monatspauschale, CHF 2'300.-
    Ref.Nr. AB-9316574, 11.10.04, 1. Mahnung CHF 50.-
    Ref.Nr. AB-9368727, 28.10.04, Verzugszins 01.09.04-29.10.04, CHF 18.85
  5. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
    Zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02549140)
SHAB19.11.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 29490
  3. Gläubiger: Bleicherweg 19, Postfach Allianz Suisse Versicherungen, Zentralinkasso,
    8022 Zürich
  4. Forderung:
    CHF 368.10 nebst 5% Zinsen seit 01.07.2004
    Zusätzliche Kosten: CHF 20.- Mahnspesen + Betreibungskosten.

    Forderungsgrund: T309658162, Rechnung vom 7.5.2004
    GI-T309658162/057/2040701 1.7.2004-31.12.2004, CHF 368.10, Akten-Nr. 377,419 0UG.
  5. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
    Zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02549132)
SHAB19.11.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 29406
  3. Gläubiger: SWICA Krankenversicherung, Römerstrasse 38
    8401 Winterthur
  4. Forderung:
    CHF 3'151.40
    Zusätzliche Kosten: CHF 30.- Mahnspesen + Betreibungskosten.

    Forderungsgrund: Prämien Dezember 2003 bis Februar 2004 (KVG + VVG)
    Flamingo Show Bar, 8134 Adliswil.
    Debitoren-Nr. 3803147/1238035, Dossier-Nr. 309.895 bht.
  5. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
    Zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02549122)
SHAB19.11.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    LSF Betriebs GmbH
    Adresse:
    Soodring 21
    8134 Adliswil
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 29353
  3. Gläubiger: Gueller Theodor, Bachstrasse 9
    8038 Zürich
  4. Vertreter: Gueller Theodor, Bachstrasse 9
    8038 Zürich
  5. Forderung:
    CHF 3'600.00 nebst 5% Zinsen seit 15.08.2004
    Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten.

    Forderungsgrund: Mietzins vom 1. August 2004-30. September 2004 aus Mietverhältnis 3 Zimmer im 1. OG an der Soodstrasse 14, 8134 Adliswil.
  6. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung und Konkurs.
    Zuzustellen an: Lauria Sebastiano, GS und GF, mit unbekanntem Aufenthalt.

    Betreibungsamt Adliswil
    8134 Adliswil
(02549114)
SHAB27.10.2004
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

LSF Betriebs GmbH, in Adliswil, CH-020.4.027.785-2, Projektierung von Hotel-, Restaurations- und Cabaretbetrieben, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 215 vom 07. 11. 2003, S. 18, Publ. 1249304).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bucher, Rolf, von Niederweningen, in Zürich, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 30062 vom 21.10.2004
(02516018/CH02040277852)

SHAB07.11.2003
|
LSF Betriebs GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

LSF Betriebs GmbH, in Adliswil, Soodring 21, 8134 Adliswil, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
2. 10. 2003.

Zweck:
Zweck der Gesellschaft ist die Projektierung, Realisierung, Führung und Verwaltung von Hotel-, Restaurations- und Cabaretbetrieben und der Handel mit Lebensmitteln und Waren aller Art der Gastronomiebranche. Die Gesellschaft kann auf Beschluss der Geschäftsführer in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen gründen, betreiben, übernehmen oder sich an solchen beteiligen; desgleichen kann sie Vertretungen, Agenturen und Lizenzen übernehmen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, einschliesslich An- und Verkauf von Grundeigentum im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Stammkapital:
CHF 20'000.--.

Publikationsorgan:
SHAB.

Eingetragene Personen:
Lauria, Sebastiano, italienischer Staatsangehöriger, in Wetzikon ZH, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 1'000.--; TCB Swiss AG, in Kilchberg ZH, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von CHF 19'000.--; Bucher, Rolf, von Niederweningen, in Zürich, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 30649 vom 03.11.2003
(01249304/CH02040277852)

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