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Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Direktor der Zweigniederlassung Kollektivunterschrift zu zweien 05.08.2015
Direktor der Zweigniederlassung Kollektivunterschrift zu zweien 05.08.2015
Stammdaten
Kommanditaktiengesellschaft
31.07.2015
Letzte Änderung: 06.07.2022
Löschung: 06.07.2022

Sitz

Chur (GR)

Zweck

Verwaltung von Patenten und anderen Immaterialgüterrechten und Vertrieb damit zusammenhängender Produkte. Mehr anzeigen

UID

CHE-363.345.587

CH-Nummer

CH-350.9.001.242-6

Handelsregisteramt

Kanton Graubünden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Sonnenstutz 9, 7000 Chur

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB06.07.2022
|
MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur

Löschung MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur, in Chur, CHE-363.345.587, ausländische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 149 vom 05.08.2015, S.0, Publ. 2306479). Die Zweigniederlassung wird infolge Aufhören des Geschäftsbetriebs gestützt auf Art. 938 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 129 vom 06.07.2022
Tagesregister: 2877 vom 01.07.2022
Meldungsnummer: HR03-1005514206
Kantone: GR

SHAB27.05.2022
|
MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur
Sonnenstutz 9
7000 Chur

Ausgangslage

Mit eingeschriebenem Brief des unterzeichneten Amtes vom 18. März 2022 wurde Michael Vogel im Sinne von Art. 152 Handelsregisterverordnung (HRegV) aufgefordert, die Löschung der MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur zu Eintragung im Handelsregister anzumelden, da der ausländische Hauptsitz der Zweigniederlassung nicht mehr existiert. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

Das besagte Schreiben konnte von der Post nicht zugestellt werden. Auch konnte kein neues Rechtsdomizil ermittelt werden, weshalb die Aufforderung im SHAB vom 25.04.2022 und im kantonalen Amtsblatt vom 25.04.2022 publiziert wurde.

Innert der angesetzten dreissigtägigen Frist ging dem unterzeichneten Amt keine Löschungsanmeldung für die schweizerische Zweigniederlassung zu.


Es fällt in Betracht:

  1. Gemäss aktuellem Auszug aus dem online-Register des Companies House Cardiff (UK) (https://beta.companieshouse.gov.uk/), der für die Registrierung des Hauptsitzes zuständigen Behörde, wurde der unter der Nummer 09656102 registrierte Hauptsitz per 06.12.2016 gelöscht.
  2. Die Rechtslage erscheint im vorliegenden Fall eindeutig. So steht fest, dass gemäss Art. 113 Abs. 1 lit. a HRegV die Eintragung einer Zweigniederlassung bedingt, dass die ausländische Zweigniederlassung rechtlich existiert. Wenn die ausländische Hauptniederlassung nach dem massgeblichen ausländischen Gesellschaftsstatut nicht existiert oder dort nicht anerkannt wird, ist die Eintragung einer Zweigniederlassung ausgeschlossen (Christian Champeaux, Stämpflis Handkommentar-HRegV, Art. 113 N. 13). Daraus folgt, dass eine Zweigniederlassung im Handelsregister zwingend zu löschen ist, sobald die Eintragungsvoraussetzung eines existierenden Hauptsitzes weggefallen ist.
  3. Die angesetzte Frist von 30 Tagen zur Einreichung einer Löschungsanmeldung für die fragliche Zweigniederlassung ist zwischenzeitlich abgelaufen. Die Zweigniederlassung ist nach dem Gesagten von Amtes wegen zu löschen.


Verfügung
Gestützt auf Art. 938 des Obligationenrechts (OR) wird verfügt:

1. Die MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung folgendes eingetragen: "MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur, in Chur, CHE-363.345.587, ausländische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 149 vom 05.08.2015, S.0, Publ. 2306479). Die Zweigniederlassung wird infolge Aufhören des Geschäftsbetriebs gestützt auf Art. 938 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht. "

3. Da die Gebühren voraussichtlich uneinbringlich sind, wird auf die Gebührenerhebung verzichtet (Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister).

4. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 14b Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Obligationenrecht (EGzOR) in Verbindung mit Art. 942 des Obligationenrechts (OR) Berufung beim Kantonsgericht von Graubünden erhoben werden. Die Berufung ist innert 30 Tagen ab der Zustellung dieser Verfügung einzureichen. In der Berufungsschrift ist unter Beilage der an-gefochtenen Verfügung schriftlich und begründet anzugeben, welche Punkte angefochten und welche Änderungen beantragt werden.

Verfügende Stelle
Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden
Ringstrasse 10
7000 Chur

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 26.06.2022

Anmeldestelle
Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden,
Ringstrasse 10,
7000 Chur

SHAB: 102 vom 27.05.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003133
Meldestelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden
Kantone: GR
SHAB25.04.2022
|
MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur

Aufforderung nach HregV 2021 MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur
Sonnenstutz 9
7000 Chur

Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 25.05.2022

Anmeldestelle
Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden,
Ringstrasse 10,
7000 Chur

SHAB: 79 vom 25.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006992
Meldestelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden
Kantone: GR
SHAB05.08.2015
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MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

MOONPLAN CONSULTING LTD, London, Zweigniederlassung Chur, in Chur, CHE-363.345.587, Sonnenstutz 9, 7000 Chur, Ausländische Zweigniederlassung (Neueintragung).

Identifikationsnummer Hauptsitz:
Company number: 09656102.

Firma Hauptsitz:
London (UK).

Rechtsform Hauptsitz:
Private Company limited by shares nach englischem Recht.

Kapital Hauptsitz:
GBP 200.--; Liberierung GBP 200.--.

Bemerkungen zum Hauptsitz:
Zweck der Zweigniederlassung: Verwaltung von Patenten und anderen Immaterialgüterrechten und Vertrieb damit zusammenhängender Produkte.

Eingetragene Personen:
Vogel, Michael, von Grüsch, in Chur, Direktor der Zweigniederlassung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Tschudin, Marcel Dominik, von Basel, in Haldenstein, Direktor der Zweigniederlassung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagesregister-Nr. 3225 vom 31.07.2015 / CH35090012426 / 02306479

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