Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 21.01.2005
Stammdaten
Einzelunternehmen
17.01.2005
Letzte Änderung: 24.01.2023
Löschung: 24.01.2023

Sitz

Weggis (LU)

Zweck

Betrieb des Imbiss-Stübli zum Holzwurm. Mehr anzeigen

UID

CHE-112.039.558

CH-Nummer

CH-130.1.010.234-9

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

6 Firmen mit gleichem Domizil: Seestrasse 14, 6353 Weggis

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB24.01.2023
|
Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm

Löschung Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm, in Weggis, CHE-112.039.558, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 74 vom 18.04.2013, S.0, Publ. 7153704). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes der Inhaberin im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 16 vom 24.01.2023
Tagesregister: 574 vom 19.01.2023
Meldungsnummer: HR03-1005659940
Kantone: LU

SHAB16.11.2022
|
Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm
Seestrasse 14
6353 Weggis

Ausgangslage

Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunterneh­men Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm, infolge Todes der Inhaberin erloschen.

1.     Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 wurden die zur Anmeldung verpflichteten Erben auf­ge­fordert, innert 30 Tagen die Löschung des Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vor­schriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

2.     Das Schreiben vom 14. Juli 2022 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB vom 24. August 2022 eine Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

3.     Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung des Ein­zelunternehmens nicht angemeldet.



Verfügung
4. Das Einzelunternehmen Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm, in Weggis (CHE-112.039.558) wird infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht.

5. Es werden keine Gebühren erhoben.

6. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 16.12.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 223 vom 16.11.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003495
Meldestelle: Handelsregister des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB24.08.2022
|
Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm

Aufforderung nach HregV 2021 Handelsregister Luzern

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Handelsregister Luzern

Nach unseren Feststellungen sind die unten aufgeführten Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Nach unseren Feststellungen sind die unten aufgeführten Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 23.09.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- BRUNNER's BS plus, in Romoos (CHE-115.077.650)
- PETER WELTI FAHRSERVICE & DIENSTLEISTUNGEN, in Rickenbach (LU) (CHE-146.807.479)
- Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm, in Weggis (CHE-112.039.558)
- Express Trans Izzo, in Inwil (CHE-114.147.101)
- Giovanni Callegari, Nachf. Elisabeth Callegari-Marioni, in Luzern (CHE-103.494.188)
- J. Fischer, in Grosswangen (CHE-107.246.695)
- Kappeler Josef, in Grosswangen (CHE-110.793.762)
- Elektro Ludwig, in Kriens (CHE-114.994.578)
- Franz Theiler, in Ebikon (CHE-110.692.747)
- Café-Restaurant zum Flecken F. Barmettler, in Rothenburg (CHE-107.968.943)
- Eduard Elmiger, Transporte, in Ermensee (CHE-107.239.175)
- Anton Brunner-Furrer, in Aesch (LU) (CHE-102.651.597)
- Klaus Wicki, in Römerswil (CHE-104.470.888)
- Restaurant Pinte René Gräni, in Grosswangen (CHE-107.246.761)

SHAB: 163 vom 24.08.2022
Meldungsnummer: BH00-0000008288
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB18.04.2013
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Doris Nideröst, Restaurant Adler

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Sitz neu

Doris Nideröst, Restaurant Adler, in Gersau, CH-130.1.010.234-9, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 15 vom 21.01.2005, S. 14, Publ. 2652182). Das Einzelunternehmen wird infolge Verlegung des Sitzes nach Weggis (neu firmierend: Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm) im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht.

Tagesregister-Nr. 1993 vom 15.04.2013 / CH13010102349 / 07153164

SHAB18.04.2013
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Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Sitz neu
- Domizil neu
- Zweck neu

Doris Nideröst, Restaurant Adler, bisher in Gersau, CH-130.1.010.234-9, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 15 vom 21.01.2005, S. 14, Publ. 2652182).

Firma neu:
Nideröst Doris, Imbiss-Stübli zum Holzwurm.

Sitz neu:
Weggis.

Domizil neu:
Seestrasse 14, 6353 Weggis.

Zweck neu:
Betrieb des Imbiss-Stübli zum Holzwurm.

Tagesregister-Nr. 2551 vom 15.04.2013 / CH13010102349 / 07153704

SHAB21.01.2005
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Doris Nideröst, Restaurant Adler

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Doris Nideröst, Restaurant Adler, in Gersau, CH-130.1.010.234-9, Dorfstrasse 11, 6442 Gersu, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Betrieb des Restaurants Adler.

Eingetragene Personen:
Nideröst, Doris, von Ingenbohl, in Gersau, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 176 vom 17.01.2005
(02652182/CH13010102349)

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