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Stammdaten
Stiftung
Letzte Änderung: 24.05.2005
Löschung: 24.05.2005

Sitz

Ebikon (LU)

Zweck

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; Gewährung von Vorsorgeschutz über die zu versichernden gesetzlichen Minimalleistungen hinaus. Mehr anzeigen

UID

CHE-109.793.488

CH-Nummer

CH-440.7.000.338-7

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , 6030 Ebikon

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB24.05.2005
|
Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG, in Ebikon, CH-440.7.000.338-7, Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen... Stiftung (SHAB Nr. 146 vom 31. 07. 2002, S. 9, Publ. 584434). Die Aktiven und das Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die Stiftung 'Schindler Pensionskasse', in Ebikon (CH-100.7.009.750-5), über. Die Stiftung wird im Handelsregister gelöscht.

Tagebuch Nr. 2806 vom 18.05.2005
(02850274/CH44070003387)

SHAB15.11.2004
|
Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG, Ebikon
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Schindler Pensionskasse, Ebikon
  3. Fusionsvertrag vom: 29.06.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 17.01.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtungen werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern
    6002 Luzern
(02542282)
SHAB15.11.2004
|
Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG, Ebikon
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Schindler Pensionskasse, Ebikon
  3. Fusionsvertrag vom: 29.06.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 17.01.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtungen werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern
    6002 Luzern
(02542280)
SHAB12.11.2004
|
Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG, Ebikon
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Schindler Pensionskasse, Ebikon
  3. Fusionsvertrag vom: 29.06.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 17.01.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtungen werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern
    6002 Luzern
(02539746)
SHAB12.11.2004
|
Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG, Ebikon
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Schindler Pensionskasse, Ebikon
  3. Fusionsvertrag vom: 29.06.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 17.01.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtungen werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern
    6002 Luzern
(02539744)
SHAB11.11.2004
|
Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG, Ebikon
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Schindler Pensionskasse, Ebikon
  3. Fusionsvertrag vom: 29.06.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 17.01.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtungen werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern
    6002 Luzern
(02537854)
SHAB11.11.2004
|
Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG, Ebikon
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Schindler Pensionskasse, Ebikon
  3. Fusionsvertrag vom: 29.06.2004
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 17.01.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtungen werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern
    6002 Luzern
(02537848)
SHAB31.07.2002
|
Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Pensionskasse der AS AUFZÜGE AG, in Ebikon, Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen... Stiftung (SHAB Nr. 182 vom 19. 09. 2000, S. 6412).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Mayr, Erich, von Basadingen, in Basadingen (Arbeitnehmervertreter), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Vauthey, Daniel, von Remaufens, in Chexbres (Arbeitnehmervertreter), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Cicchitti, Nicolino, italienischer Staatsangehöriger, in Locarno (Arbeitnehmervertreter), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Snoeck, Nicole, von Asuel, in Morges (Arbeitnehmervertreterin), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 3552 vom 25.07.2002
(00584434/CH44070003387)

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