Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Mitglied | Kollektivunterschrift zu zweien | 07.03.2000 | ||
2 Firmen anzeigen | Präsident | Kollektivunterschrift zu zweien | 10.05.1986 | ||
4 Firmen anzeigen | Mitglied | Kollektivunterschrift zu zweien | 07.03.2000 |
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Sitz |
Glarus Nord (GL) |
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Zweck |
Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische Vorsorge für die Fälle Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungszweck kann auch erfüllt werden: durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Altersspareinrichtung mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen und Versicherungsprämien auch an andere Steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
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UID |
CHE-109.777.561 |
CH-Nummer |
CH-160.7.002.824-5 |
Handelsregisteramt |
Kanton Glarus |
Handelsregisterauszug |
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Alte Bezeichnungen |
Kostenlos registrieren |
8 Firmen mit gleichem Domizil: Am Linthli 10, 8752 Näfels
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Grund: Handelsregister (Löschungen)
Personalfürsorgestiftung der Firma Mathis Orgelbau AG, in Näfels, CH-160.7.002.824-5, Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge usw., Stiftung (SHAB Nr. 194 vom 06. 10. 2005, S. 9, Publ. 3048464). Die Stiftung ist gemäss Verfügung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres, in Glarus (vormals: Direktion des Innern des Kantons Glarus, in Glarus), als Aufsichtsbehörde über berufliche Vorsorge und Stiftungen, vom 29.03.2007 aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht.
Tagebuch Nr. 578 vom 14.08.2007
(04072134/CH16070028245)
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Zweck neu
Personalfürsorgestiftung der Firma Mathis Orgelbau AG, in Näfels, CH-160.7.002.824-5, Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage, Stiftung (SHAB Nr. 47 vom 07. 03. 2000, S. 1562).
Urkundenänderung:
13. 09. 2005.
Zweck neu:
Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische Vorsorge für die Fälle Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Der Stiftungszweck kann auch erfüllt werden:
durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Altersspareinrichtung mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen und Versicherungsprämien auch an andere Steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Genehmigung der neuen Stiftungsurkunde vom 13.09.2005 durch die Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 16.9.2005.
Tagebuch Nr. 691 vom 30.09.2005
(03048464/CH16070028245)
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