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Präsident des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 27.12.2010
Mitglied des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 27.12.2010
Revisionsstelle 27.12.2010
Vizepräsidentin des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 27.12.2010
Mitglied des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 24.08.2012

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Stammdaten
Stiftung
21.12.2010
Letzte Änderung: 02.05.2016
Löschung: 02.05.2016

Sitz

St. Gallen (SG)

Zweck

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsrates und mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Mehr anzeigen

UID

CHE-116.379.929

CH-Nummer

CH-320.7.068.368-0

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Waldmannstrasse 9 a, 9014 St. Gallen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB02.05.2016
|
Personalvorsorgestiftung der HASTAG St. Gallen Bau AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Personalvorsorgestiftung der HASTAG St. Gallen Bau AG, in St. Gallen, CHE-116.379.929, Stiftung (SHAB Nr. 164 vom 24.08.2012, Publ. 6822158). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Specogna Personalvorsorgestiftung, in Kloten (CHE-110.476.988), über. Die Stiftung wird gelöscht.

Tagesregister-Nr. 3736 vom 27.04.2016 / CHE-116.379.929 / 02810921

SHAB10.08.2015
|
Personalvorsorgestiftung der HASTAG St.Gallen Bau AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der HASTAG St.Gallen Bau AG, St.Gallen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Specogna Personalvorsorgestiftung, Kloten
  3. Fusionsvertrag vom: 18.05.2015
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 12.10.2015
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, Poststrasse 28, Postfach 1542, 9001 St.Gallen
  6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Vorsorgeeinrichtungen können innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Veröffentlichung der Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung die Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen.
  7. Bemerkung: Die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen haben durch die Specogna Management AG, Kloten, bei der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St.Gallen, mit Schreiben vom 25. Juni 2015 die Genehmigung der Fusion beantragt. Der Stiftungsrat der übertragenden Vorsorgeeinrichtung hat der Fusion mit Beschluss vom 23. Juni 2015 zugestimmt, jener der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung mit Beschluss vom 7. Mai 2015. Fusionsbilanz vom 26. Mai 2015 (Art. 89 FusG), Fusionsvertrag vom 7./18. Mai 2015 (Art. 90 FusG) und Fusionsbericht vom 7./18. Mai 2015 (Art. 91 FusG) sowie die Berichte der Revisionsstellen und der gemeinsam anerkannten Experten für berufliche Vorsorge (Art. 92 FusG) liegen vor. Die Versicherten der fusionierten Vorsorgeeinrichtungen sind informiert worden. Die Aktiven und Passiven der übertragenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St.Gallen, zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit entsprechendem Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen (Art. 95 Abs. 3 und 4, Art. 22 Abs. 1 FusG). Allfällige nicht bekannte Gläubigerinnen und Gläubiger sind berechtigt, unter Anmeldung ihrer Forderungen die Sicherstellung derselben durch die übernehmende Vorsorgeeinrichtung zu verlangen. Die Anmeldung hat in schriftlicher Form und innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Publikation des vorliegenden Schuldenrufs zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen). Versicherte haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 96 Abs. 3 FusG).
Ostschweizer BVG-. und Stiftungsaufsicht
9001 St. Gallen

(02314295)
SHAB07.08.2015
|
Personalvorsorgestiftung der HASTAG St.Gallen Bau AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der HASTAG St.Gallen Bau AG, St.Gallen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Specogna Personalvorsorgestiftung, Kloten
  3. Fusionsvertrag vom: 18.05.2015
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 12.10.2015
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, Poststrasse 28, Postfach 1542, 9001 St.Gallen
  6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Vorsorgeeinrichtungen können innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Veröffentlichung der Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung die Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen.
  7. Bemerkung: Die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen haben durch die Specogna Management AG, Kloten, bei der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St.Gallen, mit Schreiben vom 25. Juni 2015 die Genehmigung der Fusion beantragt. Der Stiftungsrat der übertragenden Vorsorgeeinrichtung hat der Fusion mit Beschluss vom 23. Juni 2015 zugestimmt, jener der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung mit Beschluss vom 7. Mai 2015. Fusionsbilanz vom 26. Mai 2015 (Art. 89 FusG), Fusionsvertrag vom 7./18. Mai 2015 (Art. 90 FusG) und Fusionsbericht vom 7./18. Mai 2015 (Art. 91 FusG) sowie die Berichte der Revisionsstellen und der gemeinsam anerkannten Experten für berufliche Vorsorge (Art. 92 FusG) liegen vor. Die Versicherten der fusionierten Vorsorgeeinrichtungen sind informiert worden. Die Aktiven und Passiven der übertragenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St.Gallen, zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit entsprechendem Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen (Art. 95 Abs. 3 und 4, Art. 22 Abs. 1 FusG). Allfällige nicht bekannte Gläubigerinnen und Gläubiger sind berechtigt, unter Anmeldung ihrer Forderungen die Sicherstellung derselben durch die übernehmende Vorsorgeeinrichtung zu verlangen. Die Anmeldung hat in schriftlicher Form und innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Publikation des vorliegenden Schuldenrufs zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen). Versicherte haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 96 Abs. 3 FusG).
Ostschweizer BVG-. und Stiftungsaufsicht
9001 St. Gallen

(02310391)
SHAB06.08.2015
|
Personalvorsorgestiftung der HASTAG St.Gallen Bau AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der HASTAG St.Gallen Bau AG, St.Gallen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Specogna Personalvorsorgestiftung, Kloten
  3. Fusionsvertrag vom: 18.05.2015
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 12.10.2015
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, Poststrasse 28, Postfach 1542, 9001 St.Gallen
  6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Vorsorgeeinrichtungen können innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Veröffentlichung der Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung die Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen.
  7. Bemerkung: Die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen haben durch die Specogna Management AG, Kloten, bei der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St.Gallen, mit Schreiben vom 25. Juni 2015 die Genehmigung der Fusion beantragt. Der Stiftungsrat der übertragenden Vorsorgeeinrichtung hat der Fusion mit Beschluss vom 23. Juni 2015 zugestimmt, jener der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung mit Beschluss vom 7. Mai 2015. Fusionsbilanz vom 26. Mai 2015 (Art. 89 FusG), Fusionsvertrag vom 7./18. Mai 2015 (Art. 90 FusG) und Fusionsbericht vom 7./18. Mai 2015 (Art. 91 FusG) sowie die Berichte der Revisionsstellen und der gemeinsam anerkannten Experten für berufliche Vorsorge (Art. 92 FusG) liegen vor. Die Versicherten der fusionierten Vorsorgeeinrichtungen sind informiert worden. Die Aktiven und Passiven der übertragenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St.Gallen, zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit entsprechendem Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen (Art. 95 Abs. 3 und 4, Art. 22 Abs. 1 FusG). Allfällige nicht bekannte Gläubigerinnen und Gläubiger sind berechtigt, unter Anmeldung ihrer Forderungen die Sicherstellung derselben durch die übernehmende Vorsorgeeinrichtung zu verlangen. Die Anmeldung hat in schriftlicher Form und innerhalb von zwei Monaten nach der dritten Publikation des vorliegenden Schuldenrufs zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen). Versicherte haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 96 Abs. 3 FusG).
Ostschweizer BVG-. und Stiftungsaufsicht
9001 St. Gallen

(02309875)
SHAB24.08.2012
|
Personalvorsorgestiftung der HASTAG St. Gallen Bau AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Personalvorsorgestiftung der HASTAG St. Gallen Bau AG, in St. Gallen, CH-320.7.068.368-0, Stiftung (SHAB Nr. 217 vom 08.11.2011, Publ. 6407372).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Senn, Christian, von Rorschach und Maisprach, in Rorschacherberg, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Keel, Stefan , von Thal, in Altenrhein (Thal), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 7381 vom 21.08.2012
(06822158/CH32070683680)

SHAB08.11.2011
|
Personalvorsorgestiftung der HASTAG St. Gallen Bau AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Personalvorsorgestiftung der HASTAG St. Gallen Bau AG, in St. Gallen, CH-320.7.068.368-0, Stiftung (SHAB Nr. 252 vom 27.12.2010, S. 18, Publ. 5961022).

Aufsichtsbehörde neu:
Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, in St. Gallen (CH-320.8.061.496-5).

Tagebuch Nr. 9818 vom 03.11.2011
(06407372/CH32070683680)

SHAB27.12.2010
|
Personalvorsorgestiftung der HASTAG St. Gallen Bau AG

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Personalvorsorgestiftung der HASTAG St. Gallen Bau AG, in St. Gallen, CH-320.7.068.368-0, c/o HASTAG St. Gallen Bau AG, Waldmannstrasse 9a, 9014 St. Gallen, Stiftung (Neueintragung).

Urkundendatum:
14.12.2010.

Zweck:
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsrates und mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit..

Aufsichtsbehörde:
noch vakant.

Organisation:
Stiftungsrat von 4 Mitgliedern und Revisionsstelle.

Eingetragene Personen:
Specogna, Alfred, von Glattfelden, in Brütten, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Küpfer, Michaela, österreichische Staatsangehörige, in Herisau, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Damann, Franz, von Homburg, in Abtwil SG (Gaiserwald), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Senn, Christian, von Rorschach und Maisprach, in Rorschacherberg, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; ONLINE TREUHAND AG (CH-170.3.016.912-3), in Reinach BL, Revisionsstelle.

Tagebuch Nr. 12466 vom 21.12.2010
(05961022/CH32070683680)

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