Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 14.09.2015
Stammdaten
Einzelunternehmen
09.09.2015
Letzte Änderung: 13.11.2023
Löschung: 13.11.2023

Sitz

Eglisau (ZH)

Zweck

Export von Waren aller Art nach Afrika insbesondere Altreifen, Occasions-Velos und Occasions-Baumaschinen. Mehr anzeigen

UID

CHE-224.648.434

CH-Nummer

CH-020.1.071.567-9

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Tössriederenstrasse 84, 8193 Eglisau

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB13.11.2023
|
Phibajo Export Ph. Bona

Löschung Phibajo Export Ph. Bona

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Phibajo Export Ph. Bona, in Eglisau, CHE-224.648.434, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 177 vom 14.09.2015, S.0, Publ. 2370279). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 220 vom 13.11.2023
Tagesregister: 45823 vom 08.11.2023
Meldungsnummer: HR03-1005882867
Kantone: ZH

SHAB07.09.2023
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Phibajo Export Ph. Bona

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Phibajo Export Ph. Bona

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Phibajo Export Ph. Bona
Tössriederenstrasse 84
8193 Eglisau

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 07.06.2023



Verfügung
I. Wird dem Handelsregisteramt von Dritten mitgeteilt, dass ein Einzelunternehmen
angeblich über kein Rechtsdomizil mehr verfügen soll, so fordert es die Rechtseinheit
auf, innert angesetzter Frist ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden
oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Wird
innert dieser Frist keine Anmeldung oder keine Bestätigung eingereicht, so veröffentlicht
das Handelsregisteramt eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen
Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Die Aufforderungen weisen auf die massgebenden
Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht hin (Art.
152 HRegV). Leistet der Inhaber der Rechtseinheit den im Schweizerischen Handelsamtsblatt
publizierten Aufforderungen innert Frist keine Folge, so verfügt das
Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens (Art. 934a Abs. 1 OR
und 153 HRegV).
II. Dem Handelsregisteramt wurde mit Datum vom 24.01.2023 mitgeteilt, dass das
Einzelunternehmen am eingetragenen Domizil angeblich nicht mehr erreicht werden
könne.
In der Folge wurde die an das eingetragene Rechtsdomizil gesandte Aufforderung
gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und 152 f. HRegV vom 10.02.2023 mit der Bemerkung
«nicht abgeholt» retourniert. Gemäss Auskunft der Einwohnerkontrolle Eglisau
vom 24.01.2023 ist der Inhaber, nämlich Philip Yaw Bona, ins Ausland verzogen.
Die an das Rechtsdomizil des Inhabers gesandte erneute Aufforderung wurde
am 08.03.2023 in Empfang genommen. Eine Reaktion darauf erfolgte nicht, so
dass mit Datum vom 07.06.202s3 die Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt
publiziert wurde. Die Frist gemäss Aufforderung ist in der Zwischenzeit
abgelaufen, ohne dass ihr Folge geleistet worden wäre.
Der Inhaber hat sich während des ganzen Verfahrens nie vernehmen lassen und
sich somit nicht bemüht, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen.
III. Aufgrund dieser Sachlage ist erstellt, dass das Einzelunternehmen Phibajo Export
Ph. Bona am Ort seines Sitzes kein Rechtsdomizil mehr hat.
IV. Gestützt auf Art. 153 HRegV wird daher verfügt:
1. Das Einzelunternehmen Phibajo Export Ph. Bona wird von Amtes wegen gelöscht.
2. Bei dem Einzelunternehmen Phibajo Export Ph. Bona wird nach Eintritt der
Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen:
«Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a
OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen
Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen
ist.»
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 196.20 werden Philip Yaw Bona, von
Menzingen, unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
4. Der Betrag von CHF 196.20 ist einstweilen uneinbringlich.
5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang
an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse
36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift
hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene
Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel
sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 09.10.2023

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 173 vom 07.09.2023
Meldungsnummer: BH07-0000003970
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB07.06.2023
|
Phibajo Export Ph. Bona

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine einmalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 07.07.2023

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Annie Wear by Anna Fischer (CHE-388.017.774), in Illnau-Effretikon
- Casto Komplett-Service (CHE-368.801.196), in Uster
- 1984 MAUBOURGUET (CHE-130.860.060), in Zürich
- Innaron Zentrum, Maik Zessin (CHE-327.699.115), in Dielsdorf
- F. Canonica Impex (CHE-100.727.545), in Regensdorf
- Automobile Gasser (CHE-344.185.308), in Lindau
- Phibajo Export Ph. Bona (CHE-224.648.434), in Eglisau

SHAB: 108 vom 07.06.2023
Meldungsnummer: BH05-0000007759
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB14.09.2015
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Phibajo Export Ph. Bona

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Phibajo Export Ph. Bona, in Eglisau, CHE-224.648.434, Tössriederenstrasse 84, 8193 Eglisau, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Export von Waren aller Art nach Afrika insbesondere Altreifen, Occasions-Velos und Occasions-Baumaschinen.

Eingetragene Personen:
Bona, Philip Yaw, von Menzingen, in Eglisau, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 31667 vom 09.09.2015 / CH02010715679 / 02370279

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