Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Gesellschafter und Geschäftsführer | Einzelunterschrift | 28.08.2013 |
Sitz |
Suhr (AG) |
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Zweck |
Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Verkauf und Einbau von Fahrzeugzubehör und Innen- sowie Aussenbauten, Fahrwerkshöherlegungen, Verkauf und Montage von Felgen und Reifen, Ladeflächenbeschichtungen und -auskleidungen, Leistungssteigerungen sowie Pickup-Umrüstungen aller Art; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Renung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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UID |
CHE-480.741.200 |
CH-Nummer |
CH-400.4.037.168-5 |
Handelsregisteramt |
Kanton Aargau |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Mühleweg 12b, 5034 Suhr
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Löschung Pickup-Werk GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
Pickup-Werk GmbH in Liquidation, in Suhr, CHE-480.741.200, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 227 vom 20.11.2020, Publ. 1005028217). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159 Abs. 5 aHRegV von Amtes wegen gelöscht.
SHAB: 40 vom 26.02.2021
Tagesregister: 2484 vom 23.02.2021
Meldungsnummer: HR03-1005111253
Kantone: AG
Mutation Pickup-Werk GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
Pickup-Werk GmbH in Liquidation, in Suhr, CHE-480.741.200, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 211 vom 29.10.2020, Publ. 1005010907). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 11.11.2020 mangels Aktiven eingestellt.
SHAB: 227 vom 20.11.2020
Tagesregister: 12566 vom 17.11.2020
Meldungsnummer: HR02-1005028217
Kantone: AG
Mutation Pickup-Werk GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
Pickup-Werk GmbH, in Suhr, CHE-480.741.200, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 19 vom 29.01.2020, Publ. 1004817217).
Firma neu:
Pickup-Werk GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Handelsgerichts vom 11.09.2020 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 11.09.2020, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
SHAB: 211 vom 29.10.2020
Tagesregister: 11551 vom 26.10.2020
Meldungsnummer: HR02-1005010907
Kantone: AG
Entscheid vom 11. September 2020
Besetzung
Oberrichter Vetter, Vizepräsident
Gerichtsschreiber-Stv. Stich
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
Pickup-Werk GmbH, Mühleweg 12b, 5034 Suhr
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR)
Der Vizepräsident erkennt:
1.
Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab
Freitag, 11. September 2020, 16:00 Uhr
aufgelöst.
2.
Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
3.
Das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen.
4.
Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
5.
Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt.
6.
Es werden keine Parteikosten zugesprochen.
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.
Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG).
Aarau, 11. September 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Verfügung vom 20. August 2020
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
Pickup-Werk GmbH, Mühleweg 12b, 5034 Suhr
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR)
Der Vizepräsident verfügt:
1.
Der Gesuchsgegnerin wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass das Gericht bei erneuter Säumnis einen Endentscheid fällt (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 223 Abs. 2 ZPO).
2.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
3.
Bleibt die Gesuchsgegnerin säumig und liegt ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft vor, so ordnet das Gericht die Auflösung der Gesuchsgegnerin und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR).
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 20. August 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Verfügung vom 28. Juli 2020
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
Pickup-Werk GmbH, Mühleweg 12b, 5034 Suhr
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR)
Der Vizepräsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Gesuch vom 10. Juli 2020 stellte das Handelsregisteramt das Begehren, aufgrund von Mängeln in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR zu ergreifen.
Zur Begründung wurde ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, da sie über keinen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz.
2.
[…]
3.
Die Verfügung vom 20. Juli 2020, mit welcher der Eingang des Gesuchs bestätigt wurde, konnte der Gesuchsgegnerin an der im Register eingetragenen Domiziladresse nicht zugestellt werden. Die Zustellung ist daher auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorzunehmen (Art. 141 ZPO).
4.
[…]
5.
Das Gesuch erscheint nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dem Gericht erscheint die Durchführung eines schriftlichen Behauptungsverfahrens angezeigt. Der Gesuchsgegnerin ist daher Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort anzusetzen (Art. 253 ZPO).
Der Vizepräsident verfügt:
1.
Der Eingang des Gesuchs vom 10. Juli 2020 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird den Parteien bestätigt.
2.
Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt.
3.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 28. Juli 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Mutation Pickup-Werk GmbH
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Pickup-Werk GmbH, in Suhr, CHE-480.741.200, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 192 vom 06.10.2014, S.0, Publ. 1752779).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Szczepanski, Marcin, polnischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: in Wohlen (AG)].
SHAB: 19 vom 29.01.2020
Tagesregister: 978 vom 24.01.2020
Meldungsnummer: HR02-1004817217
Kantone: AG
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Sitz neu
- Domizil neu
Pickup-Werk GmbH, in Wohlen AG, CHE-480.741.200, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 165 vom 28.08.2013, Publ. 1047443).
Statutenänderung:
03.09.2014.
Sitz neu:
Suhr.
Domizil neu:
Mühleweg 12b, 5034 Suhr.
Tagesregister-Nr. 9673 vom 01.10.2014 / CH40040371685 / 01752779
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
Pickup-Werk GmbH, in Wohlen AG, CHE-480.741.200, c/o Marcin Szczepanski, Dottikerstrasse 39, 5611 Anglikon, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum:
29.07.2013.
Zweck:
Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Verkauf und Einbau von Fahrzeugzubehör und Innen- sowie Aussenbauten, Fahrwerkshöherlegungen, Verkauf und Montage von Felgen und Reifen, Ladeflächenbeschichtungen und -auskleidungen, Leistungssteigerungen sowie Pickup-Umrüstungen aller Art; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Renung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Stammkapital:
CHF 60'000.00. Das Stammkapital ist bei der Gründung vollständig liberiert worden.
Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung aller Gründer vom 29.07.2013 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Eingetragene Personen:
Szczepanski, Marcin, polnischer Staatsangehöriger, in Wohlen AG, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.
Tagesregister-Nr. 8161 vom 23.08.2013 / CH40040371685 / 01047443
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