Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Revisionsstelle 03.12.2015
Mitglied des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 03.12.2015
Präsident des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 03.12.2015
Stammdaten
Aktiengesellschaft
30.11.2015
CHF 500’000
Letzte Änderung: 20.04.2020
Löschung: 20.04.2020

Sitz

Beringen (SH)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von Verpackungen aus Kunststoff sowie von Maschinen zur Kunststoffverarbeitung sowie den Handel mit Kunststoffen und Erzeugnissen der Kunststoffindustrie sowie die Verarbeitung von Kunststoffen. Die Gesellschaft kann noch weitere Geschäftszweige aufnehmen, sich an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, Patente und Lizenzen erwerben und veräussern und überhaupt alle Geschäfte tätigen, die zur Erreichung ihres Zweckes nötig oder förderlich sind. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben und veräussern sowie Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten. Die Tätigkeit erstreckt sich auf das In- und Ausland. Mehr anzeigen

UID

CHE-492.425.208

CH-Nummer

CH-290.3.018.759-6

Handelsregisteramt

Kanton Schaffhausen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Anthoptstrasse 4, 8222 Beringen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 10 von 10

SHAB20.04.2020
|
PPS Packaging AG

Löschung PPS Packaging AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

PPS Packaging AG, in Beringen, CHE-492.425.208, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 235 vom 03.12.2015, Publ. 2516449). Aktiven und Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die ALPLA SWISS AG (CHE-109.309.094), in St. Margrethen, über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

SHAB: 75 vom 20.04.2020
Tagesregister: 636 vom 15.04.2020
Meldungsnummer: HR03-1004873590
Kantone: SH

SHAB11.12.2019
|
PPS Packaging AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung PPS Packaging AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

PPS Packaging AG
Anthoptstrasse 4
8222 Beringen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-008347
Betriebsstandort-Nr.: 70626990
Betriebsteil: Kunststoffspritz-, streck- und Blasbetrieb
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz fällt (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1)
Personal: 11 M, 1 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 01.12.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 240 vom 11.12.2019
Meldungsnummer: AB02-0000004249
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SH
SHAB25.10.2018
|
PPS Packaging AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung PPS Packaging AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

PPS Packaging AG
Anthoptstrasse 4
8222 Beringen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004589
Betriebsstandort-Nr.: 92732780
Betriebsteil: Kunststoffspritz-, streck- und Blasbetrieb
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 11 M, 1 F
Gültigkeit: 01.12.2018 - 01.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SH

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 207 vom 25.10.2018
Meldungsnummer: AB02-0000000902
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SH
SHAB25.10.2018
|
PPS Packaging AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung PPS Packaging AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

PPS Packaging AG
Anthoptstrasse 4
8222 Beringen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004589
Betriebsstandort-Nr.: 92732780
Betriebsteil: Kunststoffspritz-, streck- und Blasbetrieb
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 11 M, 1 F
Gültigkeit: 01.12.2018 - 01.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SH

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 207 vom 25.10.2018
Meldungsnummer: AB02-0000000937
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SH
SHAB24.10.2018
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PPS Packaging AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung PPS Packaging AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

PPS Packaging AG
Anthoptstrasse 4
8222 Beringen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004589
Betriebsstandort-Nr.: 92732780
Betriebsteil: Kunststoffspritz-, streck- und Blasbetrieb
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 11 M, 1 F
Gültigkeit: 01.12.2018 - 01.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SH

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 206 vom 24.10.2018
Meldungsnummer: AB02-0000000879
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SH
SHAB24.10.2018
|
PPS Packaging AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung PPS Packaging AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

PPS Packaging AG
Anthoptstrasse 4
8222 Beringen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004589
Betriebsstandort-Nr.: 92732780
Betriebsteil: Kunststoffspritz-, streck- und Blasbetrieb
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 11 M, 1 F
Gültigkeit: 01.12.2018 - 01.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SH

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 206 vom 24.10.2018
Meldungsnummer: AB02-0000000856
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SH
SHAB10.10.2018
|
PPS Packaging AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung PPS Packaging AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

PPS Packaging AG
Anthoptstrasse 4
8222 Beringen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004589
Betriebsstandort-Nr.: 92732780
Betriebsteil: Kunststoffspritz-, streck- und Blasbetrieb
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 11 M, 1 F
Gültigkeit: 01.12.2018 - 01.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SH

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 196 vom 10.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000538
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SH
SHAB10.10.2018
|
PPS Packaging AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung PPS Packaging AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

PPS Packaging AG
Anthoptstrasse 4
8222 Beringen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004589
Betriebsstandort-Nr.: 92732780
Betriebsteil: Kunststoffspritz-, streck- und Blasbetrieb
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 11 M, 1 F
Gültigkeit: 01.12.2018 - 01.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SH

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 196 vom 10.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000558
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SH
SHAB09.10.2018
|
PPS Packaging AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung PPS Packaging AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

PPS Packaging AG
Anthoptstrasse 4
8222 Beringen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004589
Betriebsstandort-Nr.: 92732780
Betriebsteil: Kunststoffspritz-, streck- und Blasbetrieb
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 11 M, 1 F
Gültigkeit: 01.12.2018 - 01.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SH

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 195 vom 09.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000529
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SH
SHAB03.12.2015
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PPS Packaging AG

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

PPS Packaging AG, in Beringen, CHE-492.425.208, Anthoptstrasse 4, 8222 Beringen, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

Statutendatum:
27.11.2015.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von Verpackungen aus Kunststoff sowie von Maschinen zur Kunststoffverarbeitung sowie den Handel mit Kunststoffen und Erzeugnissen der Kunststoffindustrie sowie die Verarbeitung von Kunststoffen. Die Gesellschaft kann noch weitere Geschäftszweige aufnehmen, sich an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, Patente und Lizenzen erwerben und veräussern und überhaupt alle Geschäfte tätigen, die zur Erreichung ihres Zweckes nötig oder förderlich sind. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben und veräussern sowie Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten. Die Tätigkeit erstreckt sich auf das In- und Ausland.

Aktienkapital:
CHF 500'000.00.

Liberierung Aktienkapital:
CHF 500'000.00.

Aktien:
500 Namenaktien zu CHF 1'000.00.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief an die der Gesellschaft letztbekannte Adresse.

Vinkulierung:
Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

Eingetragene Personen:
Nabholz, Frank, von Zürich, in St. Gallen, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Findeis, Thomas, österreichischer Staatsangehöriger, in Hard (AT), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Ostschweizerische Revisionsgesellschaft AG ( CHE-102.253.009), in St. Gallen, Revisionsstelle.

Tagesregister-Nr. 2041 vom 30.11.2015 / CH29030187596 / 02516449

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