Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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3 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten | 06.04.2020 | ||
3 Firmen anzeigen | Präsident des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 06.04.2020 | ||
5 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten | 11.11.2022 |
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Sitz |
Rüthi (SG) (SG) |
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Zweck |
Das Wohnhaus mit Hauskapelle und Garage ist einem kränklichen oder ältern Priester unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Zu seinen Lasten gehen lediglich die Heizungs-, Strom-, Wasser- und Reinigungskosten. Anspruch auf diese Wohnungsmiete haben in erster Linie ehemalige oder aktive Mitglieder aus dem Lourdespilger-Komitee, die dem st. gallischen Klerus angehören. Der jeweilige Inhaber der Wohnung ist verpflichtet, monatlich zwei hl. Messen für Stifter und Wohltäter der Stiftung und der Mitglieder des Lourdeswallfahrt-Vereins zu celebrieren oder celebrieren zu lassen. Er möge nach Kräften durch Schenkungen oder testamentarisch die Stiftung finanziell unterstützen. Die Wohnung ist auf Lebzeit der Schwester von Herrn Pfarrer Büchel sel., Fräulein Johanna Büchel und Fräulein Dörig mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen. Wenn die Wohnung nicht einem Priester, gem. Art. 3 lit. a zur Verfügung gestellt werden kann, dann können ältere, gesundheitlich angeschlagene oder finanziell bedürftige Seelsorgende auf Antrag der Verwaltungskommission der Hilfskasse für die Seelsorgenden im Bistum St. Gallen unterstützt werden. In diesem Fall kann auch die unter Art. 2 lit. a genannte Liegenschaft veräussert werden, wobei eine Dienstbarkeit zur Sicherstellung des Stiftungszwecks nach Art. 3 lit. c einzurichten ist. Das zweckdienlich eingerichtete Magazin bleibt unentgeltlich dem Verein deutsch-schweizerischer Lourdespilger reserviert zur Aufbewahrung und Lagerung seiner Utensilien und seines gesamten Materials wie Wolldecken, Kissen, Sanitätsmaterial, Kochgeschirr etc.
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UID |
CHE-398.260.081 |
CH-Nummer |
CH-320.7.088.558-5 |
Handelsregisteramt |
Kanton St. Gallen |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Oberdorfstrasse 12, 9464 Rüthi (Rheintal)
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Mutation Priesterheim St. Johann Rüthi in Rüthi SG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Priesterheim St. Johann Rüthi in Rüthi SG, in Rüthi (SG), CHE-398.260.081, Stiftung (SHAB Nr. 67 vom 06.04.2020, Publ. 1004866727).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Luterbacher, Claudius Bruno, von Niederbuchsiten, in Abtwil SG (Gaiserwald), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Englberger, Thomas Egon, deutscher Staatsangehöriger, in Thüringen (AT), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten.
SHAB: 220 vom 11.11.2022
Tagesregister: 10787 vom 08.11.2022
Meldungsnummer: HR02-1005602504
Kantone: SG
Neueintragung Priesterheim St. Johann Rüthi in Rüthi SG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung
Priesterheim St. Johann Rüthi in Rüthi SG, in Rüthi (SG), CHE-398.260.081, Oberdorfstrasse 12, 9464 Rüthi (Rheintal), Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
19.04.1974. 28.02.2020.
Weitere Adressen:
c/o Guido Scherrer, Klosterhof 6a, 9001 St. Gallen.
Zweck:
Das Wohnhaus mit Hauskapelle und Garage ist einem kränklichen oder ältern Priester unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Zu seinen Lasten gehen lediglich die Heizungs-, Strom-, Wasser- und Reinigungskosten. Anspruch auf diese Wohnungsmiete haben in erster Linie ehemalige oder aktive Mitglieder aus dem Lourdespilger-Komitee, die dem st. gallischen Klerus angehören. Der jeweilige Inhaber der Wohnung ist verpflichtet, monatlich zwei hl. Messen für Stifter und Wohltäter der Stiftung und der Mitglieder des Lourdeswallfahrt-Vereins zu celebrieren oder celebrieren zu lassen. Er möge nach Kräften durch Schenkungen oder testamentarisch die Stiftung finanziell unterstützen. Die Wohnung ist auf Lebzeit der Schwester von Herrn Pfarrer Büchel sel., Fräulein Johanna Büchel und Fräulein Dörig mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen. Wenn die Wohnung nicht einem Priester, gem. Art. 3 lit. a zur Verfügung gestellt werden kann, dann können ältere, gesundheitlich angeschlagene oder finanziell bedürftige Seelsorgende auf Antrag der Verwaltungskommission der Hilfskasse für die Seelsorgenden im Bistum St. Gallen unterstützt werden. In diesem Fall kann auch die unter Art. 2 lit. a genannte Liegenschaft veräussert werden, wobei eine Dienstbarkeit zur Sicherstellung des Stiftungszwecks nach Art. 3 lit. c einzurichten ist. Das zweckdienlich eingerichtete Magazin bleibt unentgeltlich dem Verein deutsch-schweizerischer Lourdespilger reserviert zur Aufbewahrung und Lagerung seiner Utensilien und seines gesamten Materials wie Wolldecken, Kissen, Sanitätsmaterial, Kochgeschirr etc. Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Die kirchliche Aufsicht wird wahrgenommen durch den Bischof von St. Gallen.
Eingetragene Personen:
Scherrer, Guido Meinrad, von Kirchberg (SG), in St. Gallen, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Gerschwiler, Philipp Othmar, von Andwil (SG), in St. Gallen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten; Luterbacher, Claudius Bruno, von Niederbuchsiten, in Abtwil SG (Gaiserwald), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten.
SHAB: 67 vom 06.04.2020
Tagesregister: 3071 vom 01.04.2020
Meldungsnummer: HR01-1004866727
Kantone: SG
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