Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Direktor Einzelunterschrift 14.09.2010
Gesellschafter und Geschäftsführer Einzelunterschrift 14.09.2010
Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
08.09.2010
CHF 50’000
Letzte Änderung: 08.01.2024
Löschung: 08.01.2024

Sitz

St. Gallen (SG)

Zweck

Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Kunstgegenständen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. Mehr anzeigen

UID

CHE-115.971.143

CH-Nummer

CH-320.4.067.818-1

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Auskünfte
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Lixt Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB08.01.2024
|
RADHA GmbH

Löschung RADHA GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

RADHA GmbH, in St. Gallen, CHE-115.971.143, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 240 vom 11.12.2023, Publ. 1005906454). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.

SHAB: 4 vom 08.01.2024
Tagesregister: 94 vom 03.01.2024
Meldungsnummer: HR03-1005927875
Kantone: SG

SHAB11.12.2023
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RADHA GmbH

Mutation RADHA GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

RADHA GmbH, in St. Gallen, CHE-115.971.143, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 178 vom 14.09.2010, S.12, Publ. 5810340). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV veranlassten und im SHAB mit Meldungsnummern BH00-0000010701, BH00-0000010729 und BH00-0000010749 publizierten Aufforderungen haben sich keine weiteren Betroffenen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit ist damit abgeschlossen. Sie kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung jedoch noch nicht gelöscht werden.

SHAB: 240 vom 11.12.2023
Tagesregister: 13314 vom 06.12.2023
Meldungsnummer: HR02-1005906454
Kantone: SG

SHAB23.06.2023
|
RADHA GmbH

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV RADHA GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

RADHA GmbH
c/o: Bruno Bauer
Pestalozzistrasse 2
9000 St. Gallen

Ausgangslage

1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr:

 RADHA GmbH (CHE-115.971.143), in St.Gallen

2. Mit Aufforderung durch SHAB-Publikation vom 10.01.2023 wurde die erwähnte Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.

3. Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Auflösung bzw. die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.

4. Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine dreimalige Publikation im SHAB mit Daten vom 19.04.2023, 20.04.2023 sowie 21.04.2023, Meldungsnummern BH00-0000010701, BH00-0000010729 und BH00-0000010749, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags schriftlich mitzuteilen.

5. Nachdem innert der angesetzten Frist weitere Betroffene kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht haben, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.



Verfügung
1. Die RADHA GmbH wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:

RADHA GmbH, in St. Gallen, CHE-115.971.143, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 178 vom 14.09.2010, S.12, Publ. 5810340). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV veranlassten und im SHAB mit Meldungsnummern BH00-0000010701, BH00-0000010729 und BH00-0000010749 publizierten Aufforderungen haben sich keine weiteren Betroffenen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit ist damit abgeschlossen. Sie kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung jedoch noch nicht gelöscht werden.

Sollte zwischen dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister die Löschungszustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung beim Amt für Handelsregister und Notariate St.Gallen eingereicht werden, so lautet der Eintragungstext wie folgt:

RADHA GmbH, in St. Gallen, CHE-115.971.143, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 178 vom 14.09.2010, S.12, Publ. 5810340). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 aOR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der gesetzten Frist geltend gemacht wurde.

3. Die Gebühren von CHF 491.00 werden der Rechtseinheit auferlegt.

4. Der Betrag von CHF 491.00 ist einstweilen uneinbringlich.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.07.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 120 vom 23.06.2023
Meldungsnummer: BH07-0000003860
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB21.04.2023
|
RADHA GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 RADHA GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
RADHA GmbH
c/o: Bruno Bauer
Pestalozzistrasse 2
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"
Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"
Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 22.05.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 77 vom 21.04.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.04.2023, SHAB - 20.04.2023, SHAB - 21.04.2023
Meldungsnummer: BH00-0000010749
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB20.04.2023
|
RADHA GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 RADHA GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
RADHA GmbH
c/o: Bruno Bauer
Pestalozzistrasse 2
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"
Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"
Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 22.05.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 76 vom 20.04.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.04.2023, SHAB - 20.04.2023, SHAB - 21.04.2023
Meldungsnummer: BH00-0000010729
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB19.04.2023
|
RADHA GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 RADHA GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
RADHA GmbH
c/o: Bruno Bauer
Pestalozzistrasse 2
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"
Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"
Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 22.05.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 75 vom 19.04.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.04.2023, SHAB - 20.04.2023, SHAB - 21.04.2023
Meldungsnummer: BH00-0000010701
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB10.01.2023
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RADHA GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 RADHA GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
RADHA GmbH
c/o: Bruno Bauer
Pestalozzistrasse 2
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV
Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV
Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 09.02.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 6 vom 10.01.2023
Meldungsnummer: BH00-0000009694
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB14.09.2010
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RADHA GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

RADHA GmbH, in St. Gallen, CH-320.4.067.818-1, c/o Bruno Bauer, Pestalozzistrasse 2, 9000 St. Gallen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
02.09.2010.

Zweck:
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Kunstgegenständen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.

Stammkapital:
CHF 50'000.00.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 02.09.2010 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Eingetragene Personen:
Kikla, Dinesh, indischer Staatsangehöriger, in Surrey (CA), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00; Bauer, Bruno, von Degersheim, in St. Gallen, Direktor, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 8892 vom 08.09.2010
(05810340/CH32040678181)

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