Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 18.05.2016
Stammdaten
Einzelunternehmen
12.05.2016
Letzte Änderung: 17.04.2024
Löschung: 17.04.2024

Sitz

Biel-Benken (BL)

Zweck

Herstellung und Verkauf von Gitarren. Mehr anzeigen

UID

CHE-371.494.551

CH-Nummer

CH-280.1.020.116-1

Handelsregisteramt

Kanton Basel-Landschaft

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Publikationen

Publikationen

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SHAB17.04.2024
|
René Kappeler Gitarrenbau

Löschung René Kappeler Gitarrenbau

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

René Kappeler Gitarrenbau, in Biel-Benken, CHE-371.494.551, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 94 vom 18.05.2016, S.0, Publ. 2836485). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 938 i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 74 vom 17.04.2024
Tagesregister: 2157 vom 12.04.2024
Meldungsnummer: HR03-1006011258
Kantone: BL

SHAB04.03.2024
|
René Kappeler Gitarrenbau

Aufforderung nach HregV 2021 René Kappeler Gitarrenbau

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
René Kappeler Gitarrenbau
Gewerbestrasse 6
4105 Biel-Benken

Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, dann muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erbinnen und Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des Einzelunternehmens ihres Erblassers anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des genannten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5000 aussprechen (Art. 940 OR).

Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.

Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, dann muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erbinnen und Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des Einzelunternehmens ihres Erblassers anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des genannten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5000 aussprechen (Art. 940 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.02.2024

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft,
Domplatz 13,
4144 Arlesheim

SHAB: 44 vom 04.03.2024
Meldungsnummer: BH00-0000013419
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft
Kantone: BL
SHAB18.05.2016
|
René Kappeler Gitarrenbau

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

René Kappeler Gitarrenbau, in Biel-Benken, CHE-371.494.551, Gewerbestrasse 6, 4105 Biel-Benken, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Herstellung und Verkauf von Gitarren.

Eingetragene Personen:
Kappeler, Renè, von Dielsdorf, in Wolschwiller (FR), Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 2633 vom 12.05.2016 / CHE-371.494.551 / 02836485

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