Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Vizepräsident des Verwaltungsrates + Delegierter des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 28.05.2008
Präsident des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 28.05.2008
Kollektivunterschrift zu zweien 07.02.2013
Kollektivunterschrift zu zweien 15.07.2013
Revisionsstelle 14.04.2014
Kollektivunterschrift zu zweien 01.11.2016
Kollektivunterschrift zu zweien 07.02.2013
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 29.03.2018
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 21.10.2019
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 21.10.2019
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 01.02.2023
Kollektivunterschrift zu zweien 13.02.2024
Kollektivunterschrift zu zweien 13.02.2024

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
22.05.2008
CHF 2’000’000
Letzte Änderung: 13.02.2024

Sitz

Stäfa (ZH)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt in erster Linie die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Sensoren und anderen Technologieprodukten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, verwerten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun. Mehr anzeigen

UID

CHE-114.313.871

CH-Nummer

CH-020.3.032.423-7

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

4 Firmen mit gleichem Domizil: Laubisrütistrasse 50, 8712 Stäfa

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

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Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

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Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 37

SHAB13.02.2024
|
Sensirion AG

Mutation Sensirion AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Sensirion AG, in Stäfa, CHE-114.313.871, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 213 vom 02.11.2023, Publ. 1005874731).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bleuel, Johannes, deutscher Staatsangehöriger, in Stäfa, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Lambach, Heiko, deutscher Staatsangehöriger, in Rieden, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Brem, Franziska, von Rudolfstetten-Friedlisberg, in Küsnacht (ZH), mit Kollektivunterschrift zu zweien; Meuwly Rust, Rahel, von Gurmels, in Zug, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 30 vom 13.02.2024
Tagesregister: 6367 vom 08.02.2024
Meldungsnummer: HR02-1005959395
Kantone: ZH

SHAB02.02.2024
|
Sensirion AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 24-000290
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion von Sensoren auf Basis von Halbleiterchips
Personal: 180 M
Gültigkeit: 01.02.2024 - 01.02.2027
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 23 vom 02.02.2024
Meldungsnummer: AB02-0000015103
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB19.01.2024
|
Sensirion AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 24-000290
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion von Sensoren auf Basis von Halbleiterchips
Personal: 180 M
Gültigkeit: 01.02.2024 - 01.02.2027
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

SHAB: 13 vom 19.01.2024
Meldungsnummer: AB01-0000016013
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB28.11.2023
|
Sensirion AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003523
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Herstellung von Sensoren: Ganze Produktion inkl. betriebsnotwendiger Support (Logistik, Unterhalt, Reinigung etc.)
Personal: 25 M, 25 F
Gültigkeit: 01.10.2023 - 01.10.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 231 vom 28.11.2023
Meldungsnummer: AB02-0000014634
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB28.11.2023
|
Sensirion AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 23-003524
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion von Sensoren auf Basis von Halbleiterchips (Operations)
Personal: 125 M
Gültigkeit: 01.10.2023 - 01.10.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 231 vom 28.11.2023
Meldungsnummer: AB02-0000014635
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB28.11.2023
|
Sensirion AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 23-003554
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion und Facility Management: Störungsbehebungen und Hilfestellungen in Notsituationen
Personal: 30 M
Gültigkeit: 01.10.2023 - 01.10.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 231 vom 28.11.2023
Meldungsnummer: AB02-0000014645
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB14.11.2023
|
Sensirion AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003523
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Herstellung von Sensoren: Ganze Produktion inkl. betriebsnotwendiger Support (Logistik, Unterhalt, Reinigung etc.)
Personal: 25 M, 25 F
Gültigkeit: 01.10.2023 - 01.10.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

SHAB: 221 vom 14.11.2023
Meldungsnummer: AB01-0000015516
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB14.11.2023
|
Sensirion AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 23-003524
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion von Sensoren auf Basis von Halbleiterchips (Operations)
Personal: 125 M
Gültigkeit: 01.10.2023 - 01.10.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

SHAB: 221 vom 14.11.2023
Meldungsnummer: AB01-0000015517
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB14.11.2023
|
Sensirion AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 23-003554
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion und Facility Management: Störungsbehebungen und Hilfestellungen in Notsituationen
Personal: 10 M
Gültigkeit: 01.10.2023 - 01.10.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

SHAB: 221 vom 14.11.2023
Meldungsnummer: AB01-0000015522
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB02.11.2023
|
Sensirion AG

Mutation Sensirion AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Zweck neu, Statutenänderung

Sensirion AG, in Stäfa, CHE-114.313.871, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2023, Publ. 1005788181).

Statutenänderung:
18.10.2023.

Zweck neu:
Die Gesellschaft bezweckt in erster Linie die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Sensoren und anderen Technologieprodukten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, verwerten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun.

Qualifizierte Tatbestände neu:
[Die Bestimmung über die Sacheinlage bei der Gründung vom 22.05.2008 ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung einen Teil der Aktiven und Passiven der Sensirion AG (neu: Sensirion Holding AG) (CH-020.3.021.193-6), in Stäfa, nämlich das gesamte operative Geschäft mit Ausnahme der Patente, Beteiligungen und Darlehen, gemäss Vertrag vom 19.05.2008 und Übernahmebilanz per 01.01.2008, wonach die übernommenen Aktiven CHF 21'541'731.63 und die übernommenen Passiven CHF 14'804'277.14 betragen, wofür 20'000 Namenaktien zu CHF 100.00 ausgegeben werden.].

Mitteilungen neu:
Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre können nach Wahl des Verwaltungsrates gültig durch Publikation im SHAB oder in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erfolgen.

SHAB: 213 vom 02.11.2023
Tagesregister: 44198 vom 30.10.2023
Meldungsnummer: HR02-1005874731
Kantone: ZH

SHAB25.07.2023
|
Sensirion AG

Schuldenruf infolge Fusion nach FusG IRsweep AG

Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe
Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG

Übertragende Gesellschaft
IRsweep AG
Laubisrütistrasse 44
8712 Stäfa

Übernehmende Gesellschaft
Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Publikation der Fusion im SHAB: 06.07.2023

Anmeldefrist: 06.10.2023 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)

Anmeldestelle:
Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

SHAB: 142 vom 25.07.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 21.07.2023, SHAB - 24.07.2023, SHAB - 25.07.2023
Meldungsnummer: SR01-0000009999
Meldestelle: PrimeTax AG
Kantone: NW, ZH
SHAB24.07.2023
|
Sensirion AG

Schuldenruf infolge Fusion nach FusG IRsweep AG

Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe
Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG

Übertragende Gesellschaft
IRsweep AG
Laubisrütistrasse 44
8712 Stäfa

Übernehmende Gesellschaft
Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Publikation der Fusion im SHAB: 06.07.2023

Anmeldefrist: 06.10.2023 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)

Anmeldestelle:
Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

SHAB: 141 vom 24.07.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 21.07.2023, SHAB - 24.07.2023, SHAB - 25.07.2023
Meldungsnummer: SR01-0000009996
Meldestelle: PrimeTax AG
Kantone: NW, ZH
SHAB21.07.2023
|
Sensirion AG

Schuldenruf infolge Fusion nach FusG IRsweep AG

Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe
Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG

Übertragende Gesellschaft
IRsweep AG
Laubisrütistrasse 44
8712 Stäfa

Übernehmende Gesellschaft
Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Publikation der Fusion im SHAB: 06.07.2023

Anmeldefrist: 06.10.2023 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)

Anmeldestelle:
Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

SHAB: 140 vom 21.07.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 21.07.2023, SHAB - 24.07.2023, SHAB - 25.07.2023
Meldungsnummer: SR01-0000009962
Meldestelle: PrimeTax AG
Kantone: NW, ZH
SHAB06.07.2023
|
Sensirion AG

Mutation Sensirion AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Fusion

Sensirion AG, in Stäfa, CHE-114.313.871, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 22 vom 01.02.2023, Publ. 1005666584).

Fusion:
Übernahme der Aktiven und Passiven der IRsweep AG, in Stäfa (CHE-401.333.966), gemäss Fusionsvertrag vom 30.06.2023 und Bilanz per 31.12.2022. Aktiven von CHF 840'013.00 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 335'187.00 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

SHAB: 129 vom 06.07.2023
Tagesregister: 27457 vom 03.07.2023
Meldungsnummer: HR02-1005788181
Kantone: ZH

SHAB01.02.2023
|
Sensirion AG

Mutation Sensirion AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Sensirion AG, in Stäfa, CHE-114.313.871, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 203 vom 21.10.2019, Publ. 1004741284).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Fischer, Heinrich, von Büron, in Rüschlikon, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
König, Anja, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 22 vom 01.02.2023
Tagesregister: 4484 vom 27.01.2023
Meldungsnummer: HR02-1005666584
Kantone: ZH

SHAB27.08.2020
|
Sensirion AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-004268
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion von Sensoren auf Basis von Halbleiterchips
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz fällt (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1)
Personal: 180 M
Gültigkeit: 01.10.2020 - 30.09.2023
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 166 vom 27.08.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006296
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB27.08.2020
|
Sensirion AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-004265
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Betriebsnotwendiger Support für den ununterbrochenen Betrieb an Sonn-/Feiertagen (Logistik, Unterhalt, Reinigung etc.)
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 25 M, 15 F
Gültigkeit: 01.10.2020 - 30.09.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 166 vom 27.08.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006290
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB27.08.2020
|
Sensirion AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-004266
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion und Facility Management: Störungsbehebungen und Hilfestellungen in Notsituationen
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 20 M, 3 F
Gültigkeit: 01.10.2020 - 30.09.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 166 vom 27.08.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006291
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB27.08.2020
|
Sensirion AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-004264
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion von Sensoren auf Basis von Halbleiterchips
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz fällt (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1)
Personal: 60 M, 60 F
Gültigkeit: 01.10.2020 - 28.02.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 166 vom 27.08.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006295
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
SHAB13.08.2020
|
Sensirion AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Sensirion AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Sensirion AG
Laubisrütistrasse 50
8712 Stäfa

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-004264
Betriebsstandort-Nr.: 65399616
Betriebsteil: Produktion von Sensoren auf Basis von Halbleiterchips
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz fällt (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1)
Personal: 60 M, 60 F
Gültigkeit: 01.10.2020 - 28.02.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: ZH

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 156 vom 13.08.2020
Meldungsnummer: AB01-0000006500
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: ZH
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