Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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Sitz |
Aarau (AG) |
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Zweck |
Erbringen von Dienstleistungen im Bereich des Personalverleihs und der Personalvermittlung; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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UID |
CHE-336.055.690 |
CH-Nummer |
CH-400.3.440.515-5 |
Handelsregisteramt |
Kanton Aargau |
Handelsregisterauszug |
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24 Firmen mit gleichem Domizil: Bahnhofstrasse 78, 5000 Aarau
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Löschung Umbrella Personal AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
Umbrella Personal AG in Liquidation, in Aarau, CHE-336.055.690, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 46 vom 07.03.2019, Publ. 1004582679). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159 Abs. 5 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
SHAB: 113 vom 14.06.2019
Tagesregister: 6346 vom 11.06.2019
Meldungsnummer: HR03-1004651494
Kantone: AG
Mutation Umbrella Personal AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
Umbrella Personal AG in Liquidation, in Aarau, CHE-336.055.690, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 15 vom 23.01.2019, Publ. 1004548979). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 01.03.2019 mangels Aktiven eingestellt.
SHAB: 46 vom 07.03.2019
Tagesregister: 2671 vom 04.03.2019
Meldungsnummer: HR02-1004582679
Kantone: AG
Mutation Umbrella Personal AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidations-Eröffnung nach OR 731b
Umbrella Personal AG, in Aarau, CHE-336.055.690, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 163 vom 24.08.2018, Publ. 4434171).
Firma neu:
Umbrella Personal AG in Liquidation. Mit Verfügung des Handelsgerichts vom 28.11.2018 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.11.2018, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
SHAB: 15 vom 23.01.2019
Tagesregister: 863 vom 18.01.2019
Meldungsnummer: HR02-1004548979
Kantone: AG
Entscheid vom 28. November 2018
Besetzung
Oberrichter Vetter, Vizepräsident
Gerichtsschreiber Schneuwly
Gesuchstellerin
Tellco pkPRO, Bahnhofstrasse 4, 6431 Schwyz
vertreten durch lic. iur. Thomas Käslin, Advokat, Leimenstrasse 4, 4051 Basel
Gesuchsgegnerin
Umbrella Personal AG, Bahnhofstrasse 78, 5000 Aarau
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Vizepräsident erkennt:
1.
Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab
Mittwoch, 28. November 2018, 16:00 Uhr
aufgelöst.
2.
Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
3.
Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Ent-scheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen.
4.
Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
5.
5.1.
Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 sind von der Gesuchsgegnerin zu tragen und werden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'500.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin Fr. 1'500.00 direkt zu ersetzen hat.
5.2.
Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 1'765.00 zu bezahlen.
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG):
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.
Aarau, 28. November 2018
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Verfügung vom 27. November 2018
Klägerin
Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (tempservice), Weltpoststrasse 20, Postfach 272, 3000 Bern
Zustelladresse: Inkassostelle GAV Personalverleih, Strassburgstrasse 11, Postfach 5038, 8021 Zürich 1
Beklagte
Umbrella Personal AG, Bahnhofstrasse 78, 5000 Aarau
Gegenstand
Ordentliches Verfahren betreffend Forderung
Der Vizepräsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Eingabe vom 26. November 2018 (Postaufgabe: 26. November 2018) reichte die Klägerin eine Forderungszusammenstellung mit folgenden Forderungen ein:
Kapitalbetrag / Grundforderung CHF 16'715.50
Verzugszins zu 5% (05.03.2018-21.11.2018 v. Fr. 9'640.10 CHF 346.00
Umtriebsentschädigung CHF 100.00
Totalbetrag per Konkurseröffnung CHF 17'161.50
Zur Begründung wurde ausgeführt, es handle sich um Ansprüche aus Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge GAV Personalverleih.
2.
Die Einreichung einer Klage am Handelsgericht begründet Rechtshängig-keit (Art. 62 Abs. 1 ZPO). Der Eingang der Klage ist den Parteien zu bestätigen (Art. 62 Abs. 2 ZPO).
3.
Das Gericht klärt die nicht anwaltlich vertretene Partei über die mutmassliche Höhe der Prozesskosten auf (Art. 97 ZPO).
Die Prozesskosten bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteient-schädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO) und betragen bei vollständigem Unterliegen mutmasslich rund Fr. 8'500.00 (§ 7 ff. VKD [SAR 221.150] und § 3 ff. AnwT [SAR 291.150]).
Der Vizepräsident verfügt:
Der Eingang der Forderungseingabe vom 26. November 2018 wird den Parteien bestätigt.
Zustellung an:
die Klägerin (mit Merkblatt des Handelsgerichts)
Aarau, 27. November 2018
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Verfügung vom 1. November 2018
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
Umbrella Personal AG, Bahnhofstrasse 78, 5000 Aarau
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Gesuch vom 14. September 2018 stellte das Handelsregisteramt das Begehren, aufgrund von Mängeln in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR zu ergreifen.
Zur Begründung wurde ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, da sie über keinen rechtmässig zusammengesetzten Verwaltungsrat verfüge.
2.
[…]
3.
Die Verfügung vom 24. Oktober 2018, mit welcher der Eingang des Ge-suchs bestätigt wurde, konnte der Gesuchsgegnerin an der im Register eingetragenen Domiziladresse sowie den zur Anmeldung verpflichteten Personen nicht zugestellt werden. Die Zustellung ist daher auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorzunehmen (Art. 141 ZPO).
4.
[…]
5.
Das Gesuch erscheint nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dem Gericht erscheint die Durchführung eines schriftlichen Behauptungs¬verfahrens angezeigt. Der Gesuchsgegnerin ist daher Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort anzusetzen (Art. 253 ZPO).
Der Präsident verfügt:
1.
Der Eingang des Gesuchs vom 14. September 2018 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird den Parteien bestätigt.
2.
Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt.
3.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Zustellung an:
- die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 1. November 2018
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 1. Oktober 2018
Gesuchstellerin
pensionskasse pro, Bahnhofstrasse 4, 6431 Schwyz
vertreten durch lic. iur. Thomas Käslin, Advokat, Leimenstrasse 4, Postfach 466, 4051 Basel
Gesuchsgegnerin
Umbrella Personal AG, Bahnhofstrasse 78, 5000 Aarau
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Vizepräsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Gesuch vom 28. September 2018 stellte die Gesuchstellerin das Begehren, aufgrund von Mängeln in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR zu ergreifen.
Zur Begründung wurde ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, da sie über keinen rechtmässig zusammengesetzten Verwaltungsrat verfüge.
2.
Die Einreichung eines Gesuchs am Handelsgericht begründet Rechtshängigkeit (Art. 62 Abs. 1 ZPO). Der Eingang des Gesuchs ist den Partei-en zu bestätigen (Art. 62 Abs. 2 ZPO).
3.
3.1.
Das Gericht klärt die nicht anwaltlich vertretene Partei über die mutmassliche Höhe der Prozesskosten auf (Art. 97 ZPO).
3.2.
Die Prozesskosten bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteient-schädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO) und betragen bei vollständigem Unterliegen mutmasslich zwischen Fr. 1'500.00 und Fr. 3'000.00 (§ 7 ff. VKD [SAR 221.150] und § 3 ff. AnwT [SAR.291.150]).
4.
[...]
Der Vizepräsident verfügt:
1.
Die Streitsache gehört ins summarische Verfahren (Art. 248 ZPO).
2.
Der Eingang des Gesuchs vom 28. September 2018 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird den Parteien bestätigt.
3.
3.1.
[...]
3.2.
[...]
4.
[...]
5.
Der Stillstand der Fristen gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Zustellung an:
- die Gesuchsgegnerin
Aarau, 1. Oktober 2018
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Verfügung vom 16. Oktober 2018
Gesuchstellerin
pensionskasse pro, Bahnhofstrasse 4, 6431 Schwyz
vertreten durch lic. iur. Thomas Käslin, Advokat, Leimenstrasse 4, 4051 Basel
Gesuchsgegnerin
Umbrella Personal AG, Bahnhofstrasse 78, 5000 Aarau
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Vizepräsident zieht in Erwägung:
1.
Die Gesuchstellerin hat den verlangten Kostenvorschuss bezahlt und das Gesuch erscheint nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet.
2.
Aufgrund der Komplexität der Verhältnisse erscheint dem Gericht die Durchführung eines schriftlichen Behauptungsverfahrens angezeigt (Art. 253 ZPO).
3.
Die Zustellung des Gesuchs erfolgt ausschliesslich an die Gesuchsgegnerin selber, weil dem Handelsgericht keine Vollmacht eines allfälligen Rechtsvertreters der Gesuchsgegnerin vorliegt.
Der Vizepräsident verfügt:
1.
Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 28. September 2018 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis spätestens 2. November 2018.
2.
Fristerstreckungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Ausnahmsweise ist eine Fristerstreckung beim Vorliegen zureichender Gründe möglich (Art. 144 Abs. 2 ZPO). Als solche gelten die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hinderungsgründe.
3.
Bei Säumnis wird das Verfahren ohne die versäumte Handlung weiterge-führt (Art. 147 Abs. 2 ZPO).
4.
Der Stillstand der Fristen gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Zustellung an:
- die Gesuchsgegnerin (mit Doppel des Gesuchs [inkl. Beilagen] vom 28. September 2018; die Weiterleitung des Gesuchs an einen allfäl-ligen Rechtsvertreter ist Sache der Gesuchsgegnerin)
Aarau, 16. Oktober 2018
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Umbrella Personal AG, in Aarau, CHE-336.055.690, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 104 vom 01.06.2018, Publ. 4264197).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
B & S Treuhand AG (CHE-418.941.223), in Aarau, Revisionsstelle.
Tagesregister-Nr. 8562 vom 21.08.2018 / CHE-336.055.690 / 04434171
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Umbrella Personal AG, in Aarau, CHE-336.055.690, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 234 vom 02.12.2015, Publ. 2514355).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kömür, Abdullah, türkischer Staatsangehöriger, in Egerkingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Tagesregister-Nr. 5324 vom 29.5.2018 / CHE-336.055.690 / 04264197
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
Umbrella Personal AG, in Aarau, CHE-336.055.690, Bahnhofstrasse 78, 5000 Aarau, Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
24.11.2015.
Zweck:
Erbringen von Dienstleistungen im Bereich des Personalverleihs und der Personalvermittlung; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Aktienkapital:
CHF 100'000.00.
Liberierung Aktienkapital:
CHF 100'000.00.
Aktien:
100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00.
Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen schriftlich, mit Telefax oder mit elektronischer Post an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.
Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.
Eingetragene Personen:
Kömür, Abdullah, türkischer Staatsangehöriger, in Egerkingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; B & S Treuhand AG ( CHE-418.941.223), in Aarau, Revisionsstelle.
Tagesregister-Nr. 11367 vom 27.11.2015 / CH40034405155 / 02514355
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