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Stammdaten
Verein
26.02.2004
Letzte Änderung: 03.06.2022
Löschung: 03.06.2022

Sitz

Meilen (ZH)

Zweck

Der Verein fördert die Entwicklung von technischen Hilfsmitteln für behinderte Personen. Der Verein kann im Rahmen seiner Zielsetzung Dienstleistungen anbieten, selbst Produkte entwickeln und Produkte produzieren und verteilen. Mehr anzeigen

UID

CHE-110.549.156

CH-Nummer

CH-020.6.000.824-6

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB03.06.2022
|
Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Löschung Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation, in Meilen, CHE-110.549.156, Verein (SHAB Nr. 85 vom 04.05.2010, S.31, Publ. 5615568). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 107 vom 03.06.2022
Tagesregister: 21937 vom 31.05.2022
Meldungsnummer: HR03-1005487600
Kantone: ZH

SHAB21.03.2022
|
Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8706 Meilen

Ausgangslage

Publikation im SHAB vom 02.02.2022, 03.02.2022 und 04.02.2022



Verfügung
1. Der Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. Bei dem Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 18.03.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.05.2022

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,
Militärstrasse 36,
Postfach,
8090 Zürich

SHAB: 56 vom 21.03.2022
Meldungsnummer: BH07-0000002987
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB04.02.2022
|
Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 07.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- T Construct & Immo AG (CHE-283.764.900), in Schlieren
- OWISE GmbH (CHE-392.967.922), in Obfelden
- Sakkar Unlimited GmbH in Liquidation (CHE-112.915.817), in Dübendorf
- Glattal Sanitär & Heizungen GmbH in Liquidation (CHE-220.222.450), in Opfikon
- Svision AG in Liquidation (CHE-100.995.330), in Zumikon
- Prower Schweiz Kollektivgesellschaft (CHE-260.424.244), in Zürich
- Wirtschafts-Vereinigung in Liquidation (CHE-109.082.482), in Regensdorf
- Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation (CHE-110.549.156), in Meilen
- Prime Property Management AG (CHE-167.445.726), in Schlieren
- MONKEY Unternehmungen AG (CHE-288.410.846), in Volketswil

SHAB: 25 vom 04.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.02.2022, SHAB - 03.02.2022, SHAB - 04.02.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006682
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB03.02.2022
|
Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 07.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- T Construct & Immo AG (CHE-283.764.900), in Schlieren
- OWISE GmbH (CHE-392.967.922), in Obfelden
- Sakkar Unlimited GmbH in Liquidation (CHE-112.915.817), in Dübendorf
- Glattal Sanitär & Heizungen GmbH in Liquidation (CHE-220.222.450), in Opfikon
- Svision AG in Liquidation (CHE-100.995.330), in Zumikon
- Prower Schweiz Kollektivgesellschaft (CHE-260.424.244), in Zürich
- Wirtschafts-Vereinigung in Liquidation (CHE-109.082.482), in Regensdorf
- Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation (CHE-110.549.156), in Meilen
- Prime Property Management AG (CHE-167.445.726), in Schlieren
- MONKEY Unternehmungen AG (CHE-288.410.846), in Volketswil

SHAB: 24 vom 03.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.02.2022, SHAB - 03.02.2022, SHAB - 04.02.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006681
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB02.02.2022
|
Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 07.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- T Construct & Immo AG (CHE-283.764.900), in Schlieren
- OWISE GmbH (CHE-392.967.922), in Obfelden
- Sakkar Unlimited GmbH in Liquidation (CHE-112.915.817), in Dübendorf
- Glattal Sanitär & Heizungen GmbH in Liquidation (CHE-220.222.450), in Opfikon
- Svision AG in Liquidation (CHE-100.995.330), in Zumikon
- Prower Schweiz Kollektivgesellschaft (CHE-260.424.244), in Zürich
- Wirtschafts-Vereinigung in Liquidation (CHE-109.082.482), in Regensdorf
- Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation (CHE-110.549.156), in Meilen
- Prime Property Management AG (CHE-167.445.726), in Schlieren
- MONKEY Unternehmungen AG (CHE-288.410.846), in Volketswil

SHAB: 23 vom 02.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.02.2022, SHAB - 03.02.2022, SHAB - 04.02.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006679
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB01.12.2021
|
Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 31.12.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Wirtschafts-Vereinigung in Liquidation, (CHE-109.082.482), in Regensdorf
- Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation (CHE-110.549.156) in Meilen

SHAB: 234 vom 01.12.2021
Meldungsnummer: BH05-0000006541
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB04.05.2010
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Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL, in Meilen, CH-020.6.000.824-6, Verein (SHAB Nr. 43 vom 03.03.2004, S. 19, Publ. 2150582).

Name neu:
Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL in Liquidation.

Domizil neu:
Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153 HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Jetter, Rudolf, von Rorschacherberg, in Meilen, Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Kälin, Eduard, von Einsiedeln, in Meilen, Mitglied des Vorstandes und Aktuar, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 16474 vom 28.04.2010
(05615568/CH02060008246)

SHAB03.03.2004
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Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Verein zur Förderung technischer Lebenshilfen VTL, in Meilen, Bünishoferstrasse 107, 8706 Feldmeilen, Verein (Neueintragung).

Statutendatum:
13. 07. 2003.

Zweck:
Der Verein fördert die Entwicklung von technischen Hilfsmitteln für behinderte Personen. Der Verein kann im Rahmen seiner Zielsetzung Dienstleistungen anbieten, selbst Produkte entwickeln und Produkte produzieren und verteilen.

Mittel:
Jahresbeiträge, Spenden sowie Erträge aus Dienstleistungen.

Organisation:
Vereinsversammlung, Vorstand von drei bis sieben Mitgliedern und Revisionsstelle (fakultativ).

Eingetragene Personen:
Jetter, Rudolf, von Rorschacherberg, in Meilen, Präsident, mit Einzelunterschrift; Kälin, Eduard, von Einsiedeln, in Meilen, Mitglied und Aktuar, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 5687 vom 26.02.2004
(02150582/CH02060008246)

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