Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Präsident des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 07.01.1994
Kollektivprokura zu zweien 07.01.1994
Kollektivunterschrift zu zweien 07.01.1994
Testor Treuhand, in Zürich
- Revisionsstelle 07.01.1994
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 07.01.1994

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 50’000
Letzte Änderung: 20.09.2005
Löschung: 20.09.2005

Sitz

Feldbrunnen-St. Niklaus (SO)

Zweck

Erwerb, Verkauf, Verwaltung von Grundstücken und Liegenschaften; Erwerb und Veräusserung von Baurechten; Erstellung von Immobilien für wohn-gewerbliche-industrielle Zwecke auf eigenen Grundstücken sowie auf erworbenen Baurechtsparzellen; Erwerb und Veräusserung von Ausbeutungsrechten an Grundstücken sowie deren Ausbeutung auf eigene Rechnung oder Verrechnung Dritter Mehr anzeigen

UID

CHE-102.425.693

CH-Nummer

CH-255.3.000.017-2

Handelsregisteramt

Kanton Solothurn

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Baselstrasse 8, 4532 Feldbrunnen-St. Niklaus

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Lixt Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB20.09.2005
|
Viro AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Viro AG, in Feldbrunnen-St. Niklaus, CH-255.3.000.017-2, Erwerb, Verkauf, Verwaltung von Grundstücken und Liegenschaften usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 199 vom 16. 10. 1997, S. 7555). Die Vorschriften von Art. 748 alt OR sind eingehalten. Die Gesellschaft wird gelöscht.

Tagebuch Nr. 3152 vom 14.09.2005
(03025832/CH25530000172)

SHAB22.06.2004
|
Viro AG (Viro SA)

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Viro AG (Viro SA), Feldbrunnen-St. Niklaus
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Wyss Kieswerk AG, Feldbrunnen-St. Niklaus
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 25.09.1997
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 31.07.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Wyss Kieswerk AG, Wylihof, 4542 Luterbach
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Gemäss Fusionsvertrag vom 25. September 1997 sind sämtliche Aktiven und Passiven der Viro AG rückwirkend per 1. Juli 1997 durch Universalsukzession auf die Wyss Kieswerk AG übergegangen. Die Viro AG ist somit aufgelöst. Den Gläubigern der Viro AG wird hiermit bekanntgegeben, das die Schulden dieser Gesellschaft ohne Weiteres auf die Wyss Kieswerk AG übergegangen sind. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung des Vermögens der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Ziff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist.

    Übermittler: Studer Kaiser; Rechtsanwälte und Notare
    2540 Grenchen
(02320236)
SHAB21.06.2004
|
Viro AG (Viro SA)

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Viro AG (Viro SA), Feldbrunnen-St. Niklaus
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Wyss Kieswerk AG, Feldbrunnen-St. Niklaus
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 25.09.1997
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 31.07.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Wyss Kieswerk AG, Wylihof, 4542 Luterbach
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Gemäss Fusionsvertrag vom 25. September 1997 sind sämtliche Aktiven und Passiven der Viro AG rückwirkend per 1. Juli 1997 durch Universalsukzession auf die Wyss Kieswerk AG übergegangen. Die Viro AG ist somit aufgelöst. Den Gläubigern der Viro AG wird hiermit bekanntgegeben, das die Schulden dieser Gesellschaft ohne Weiteres auf die Wyss Kieswerk AG übergegangen sind. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung des Vermögens der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Ziff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist.

    Übermittler: Studer Kaiser; Rechtsanwälte und Notare
    2540 Grenchen
(02317992)
SHAB18.06.2004
|
Viro AG (Viro SA)

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Viro AG (Viro SA), Feldbrunnen-St. Niklaus
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Wyss Kieswerk AG, Feldbrunnen-St. Niklaus
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 25.09.1997
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 31.07.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Wyss Kieswerk AG, Wylihof, 4542 Luterbach
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Gemäss Fusionsvertrag vom 25. September 1997 sind sämtliche Aktiven und Passiven der Viro AG rückwirkend per 1. Juli 1997 durch Universalsukzession auf die Wyss Kieswerk AG übergegangen. Die Viro AG ist somit aufgelöst. Den Gläubigern der Viro AG wird hiermit bekanntgegeben, das die Schulden dieser Gesellschaft ohne Weiteres auf die Wyss Kieswerk AG übergegangen sind. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung des Vermögens der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Ziff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist.

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    2540 Grenchen
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