Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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30 Firmen anzeigen | Präsident des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 18.11.1991 | ||
7 Firmen anzeigen | Vizepräsident des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 18.11.1991 | ||
2 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 29.09.1999 |
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Sitz |
Zürich (ZH) |
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Zweck |
Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Univar AG, in Zürich, sowie deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie Unterstützung des Destinatärs oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
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UID |
CHE-109.738.035 |
CH-Nummer |
CH-020.7.903.474-9 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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Alte Bezeichnungen |
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31 Firmen mit gleichem Domizil: Drahtzugstrasse 18, 8008 Zürich
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Grund: Handelsregister (Löschungen)
Wohlfahrtsfonds der Univar AG, in Zürich, CH-020.7.903.474-9, Stiftung (SHAB Nr. 245 vom 19.12.2003, S. 29, Publ. 2039394). Die Stiftung ist gemäss Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 22.03.2010 aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht.
Tagebuch Nr. 32166 vom 06.09.2010
(05806776/CH02079034749)
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Domizil neu
- Zweck neu
Wohlfahrtsfonds der Scheller Handel AG, in Zürich, Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Scheller Handel AG, in Zürich, sowie deren Hinterbliebenen, Stiftung (SHAB Nr. 189 vom 29. 09. 1999, S. 6664).
Urkundenänderung:
25. 11. 2003.
Name neu:
Wohlfahrtsfonds der Univar AG.
Domizil neu:
c/o Univar AG, Drahtzugstrasse 18, 8008 Zürich.
Zweck neu:
Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Univar AG, in Zürich, sowie deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie Unterstützung des Destinatärs oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Der Stiftungszweck kann erfüllt werden:
a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Tagebuch Nr. 35337 vom 15.12.2003
(02039394/CH02079034749)
Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.
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