Entreprise | Actions |
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Personne | Réseau | Fonction | Mode de signature | Depuis | à |
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Afficher 1 entreprise | Vizepräsidentin des Vorstandes | signature collective à deux | 07.11.2018 | ||
Afficher 4 entreprises | présidente du comité | signature collective à deux | 07.11.2018 |
Siège |
Richterswil (ZH) |
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But |
Der Verein, AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs-und Facility Fachleute und Kundenhandwerker ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern welche Dienstleistungen in Kleinvolumen oder zeitliche begrenzte Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Damit ihre Leistungen korrekt abgerechnet-, Sozialversicherungen vollumfänglich bezahlt werden und eine einzige Lohnabrechnung pro Monat vorhanden ist, auch wenn Dienstleistungen an verschiedensten Orten, d.h. für verschiedene Mitglieder erbracht wurden. Wir beziehen uns auf folgende Gruppen: Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, sowie Kundenhandwerker. Auch können Handwerkstätigkeiten im Sinne von Aushilfsaufträgen von Mitgliedern in den genannten Bereichen eingeschlossen sein. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden. Neue Mitglieder des Vereins werden zur Hauptsache durch die Dienstleistenden geworben. Ein weiteres Ziel des Vereins ist das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern: Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann reine Payrolling- Dienste für Mitglieder anbieten. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert. Der Verein kann temporäre Wohnmöglichkeiten anbieten. Dies unabhängig davon, ob Person vom Verein angestellt ist.
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IDE |
CHE-206.782.129 |
Numéro fédéral |
CH-020.6.002.494-2 |
Registre du Commerce |
Canton Zurich |
Extrait du registre du commerce |
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6 entreprises ayant le même domicile: Seestrasse 73, 8805 Richterswil
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Mutation AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveu but, Modification des statuts
AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute, in Richterswil, CHE-206.782.129, Verein (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2018, Publ. 1004491908).
Statutenänderung:
15.10.2019.
Zweck neu:
Der Verein, AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs-und Facility Fachleute und Kundenhandwerker ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern welche Dienstleistungen in Kleinvolumen oder zeitliche begrenzte Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Damit ihre Leistungen korrekt abgerechnet-, Sozialversicherungen vollumfänglich bezahlt werden und eine einzige Lohnabrechnung pro Monat vorhanden ist, auch wenn Dienstleistungen an verschiedensten Orten, d.h. für verschiedene Mitglieder erbracht wurden.
Wir beziehen uns auf folgende Gruppen:
Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, sowie Kundenhandwerker. Auch können Handwerkstätigkeiten im Sinne von Aushilfsaufträgen von Mitgliedern in den genannten Bereichen eingeschlossen sein. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden. Neue Mitglieder des Vereins werden zur Hauptsache durch die Dienstleistenden geworben.
Ein weiteres Ziel des Vereins ist das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern:
Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann reine Payrolling- Dienste für Mitglieder anbieten. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert. Der Verein kann temporäre Wohnmöglichkeiten anbieten. Dies unabhängig davon, ob Person vom Verein angestellt ist.
FOSC: 235 du 04.12.2019
Registre journalier: 46420 du 29.11.2019
Numéro de publication: HR02-1004774111
Cantons: ZH
Nouvelle inscription AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Nouvelle inscription
AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute, in Richterswil, CHE-206.782.129, Seestrasse 73, 8805 Richterswil, Verein (Neueintragung).
Statutendatum:
13.08.2018.
Zweck:
Der Verein ist ein Arbeitgeberkollektiv und hat zum Ziel zu gewährleisten, dass sogenannt freie Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, und allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, inklusive Housekeeping und Ähnliches ihre Dienste legal abrechnen, die Dienstleistenden versicherungstechnisch voll gedeckt sind und ordentliche Lohnabrechnungen erhalten. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden.
Das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern:
Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert.
Mittel:
Mitgliederbeiträge, Einkünfte aus Beratungen, finanzielle Zuwendungen, Bürgschaften, Defizitgarantien und Darlehen.
Eingetragene Personen:
Meier, Maria Regina Luzia, von Zürich, in Freienbach, Präsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Brehm-Trinkler, Gabriela Maria Felicitas, von Safiental, in Wädenswil, Vizepräsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 216 du 07.11.2018
Registre journalier: 39353 du 02.11.2018
Numéro de publication: HR01-1004491908
Cantons: ZH
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