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Données de base
Société anonyme
17.06.2020
CHF 100 000
Dernière modification: 28.06.2023

Siège

Kloten (ZH)

But

Die Gesellschaft bezweckt die Lagerung, Logistik, Import, Export, Transport, Verkauf, Herstellung, Reparatur, Unterhalt, Verwaltung und Vermietung von Maschinen (insbesondere automatisierte Maschinen), Fahrzeugen, Luftfahrzeugen sowie von Lebensmitteln (insbesondere Delikatessen), Spirituosen, Tabakwaren und Waren aller Art. In diesem Zusammenhang erbringt die Gesellschaft ferner Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing, Akquisition, Verwaltung und Verkauf sowie Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Einrichtungen (facility management). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Lizenzen im Franchisesystem vergeben. Die Gesellschaft kann, auch ohne angemessene Gegenleistung, Geschäfte mit oder zugunsten von nahestehenden Personen, insbesondere ihren Aktionären sowie anderen Konzerngesellschaften, tätigen, namentlich Darlehen an diese Personen ausrichten oder Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte oder andere Sicherheiten zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten stellen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, Verpflichtungen eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Afficher plus

IDE

CHE-188.373.340

Numéro fédéral

CH-020.3.048.832-1

Registre du Commerce

Canton Zurich

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Renseignements
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Publications

Publications

1 - 9 sur 9

FOSC13.07.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Décision de justice

Rubrique: Décisions, ordonnances et citations judiciaires
Sous rubrique: Autre décision de justice

Entité défenderesse
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation
The Circle 6
8058 Zürich

Organisationsmangel



1. Das Verfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.

2. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.–.

3. Die Kosten werden der Gesellschaft auferlegt.

4. [Mitteilungssatz].

5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.

Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).



Numéro de dossier: EO230020-C/ad

Date de la décision: 09.06.2023

Instance de décision judiciaire
Einzelgericht

Délai: 10 jour(s)

Remarques
Der Entscheid kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

Point de contact
Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13,
8180 Bülach

FOSC: 134 du 13.07.2023
Numéro de publication: UV02-0000003033
Entité de publication: Bezirksgericht Bülach
Cantons: ZH
FOSC30.06.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Suspension de la procédure de faillite IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrique: Faillites
Sous rubrique: Suspension de la procédure de faillite

Débiteurs
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation
CHE-188.373.340
The Circle 6
8058 Zürich

Date de l'ouverture de la faillite: 15.05.2023

Date de cessation: 21.06.2023

Montant de l'avance de frais: 10’000.00 CHF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

Délai: 10 jour(s)
Fin du délai: 10.07.2023

Point de contact
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf,
Plätzliweg 4,
8303 Bassersdorf


FOSC: 125 du 30.06.2023
Numéro de publication: KK03-0000043580
Entité de publication: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf
Cantons: ZH
FOSC28.06.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Mutation IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Annulation de la faillite

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 23.05.2023, Publ. 1005751340). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Bülach vom 21.06.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.

FOSC: 123 du 28.06.2023
Registre journalier: 25876 du 23.06.2023
Numéro de publication: HR02-1005779890
Cantons: ZH

FOSC23.05.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Mutation IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Liquidation, Nouvelle raison sociale, Dissolution à la suite d'une faillite

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 240 vom 09.12.2022, Publ. 1005624145).

Firma neu:
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation.

Uebersetzungen der Firma neu:
(IB SWISS IMPORT & EXPORT SA en liquidation) (IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd. in liquidation). Mit Urteil vom 15.05.2023 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 15.05.2023, 10.30 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

FOSC: 98 du 23.05.2023
Registre journalier: 20425 du 17.05.2023
Numéro de publication: HR02-1005751340
Cantons: ZH

FOSC02.02.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Assignation à comparaître IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrique: Décisions, ordonnances et citations judiciaires
Sous rubrique: Assignation à comparaître

Entité(s) citée(s) à comparaître
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numéro de dossier: GV.2023.00003

Type de négociation: Schlichtungsverhandlung
Lieu, date et heure de la négociation
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
23.02.2023, 09:00 heure

Objet de la négociation
Forderung von Mathias Bechtel über CHF 2'527.45

Conséquences de l’omission

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00166 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FOSC: 23 du 02.02.2023
Numéro de publication: UV03-0000000846
Entité de publication: Stadt Kloten
Canton: ZH
FOSC26.01.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Assignation à comparaître IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrique: Décisions, ordonnances et citations judiciaires
Sous rubrique: Assignation à comparaître

Entité(s) citée(s) à comparaître
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numéro de dossier: GV.2022.00166

Type de négociation: Schlichtungsverhandlung
Lieu, date et heure de la négociation
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
15.02.2023, 14:00 heure

Objet de la négociation
Forderung von meier elektro ag über CHF 414.65

Conséquences de l’omission

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00166 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FOSC: 18 du 26.01.2023
Numéro de publication: UV03-0000000838
Entité de publication: Stadt Kloten
Canton: ZH
FOSC09.12.2022
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Mutation IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 20.05.2022, Publ. 1005478311).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
KBT Revisions AG (CHE-102.663.608), in Zürich, Revisionsstelle.

FOSC: 240 du 09.12.2022
Registre journalier: 48409 du 06.12.2022
Numéro de publication: HR02-1005624145
Cantons: ZH

FOSC09.08.2022
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Assignation à comparaître IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrique: Décisions, ordonnances et citations judiciaires
Sous rubrique: Assignation à comparaître

Entité(s) citée(s) à comparaître
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numéro de dossier: GV.2022.00079

Type de négociation: Schlichtungsverhandlung
Lieu, date et heure de la négociation
Friedensrichteramt Kloten + Flughafen
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
05.09.2022, 14:00 heure

Objet de la négociation
Forderung von Allianz Suisse (GA Franco Carbotti) über CHF 6'467.80

Conséquences de l’omission

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00079 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FOSC: 152 du 09.08.2022
Numéro de publication: UV03-0000000732
Entité de publication: Stadt Kloten
Canton: ZH
FOSC20.05.2022
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Mutation IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouvelle adresse, Nouveau siège, Modification des statuts

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Zürich, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 118 vom 22.06.2020, Publ. 1004915784).

Statutenänderung:
13.05.2022.

Sitz neu:
Kloten.

Domizil neu:
The Circle 6, 8058 Zürich.

FOSC: 98 du 20.05.2022
Registre journalier: 20062 du 17.05.2022
Numéro de publication: HR02-1005478311
Cantons: ZH

FOSC22.06.2020
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Nouvelle inscription IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Nouvelle inscription

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG (IB SWISS IMPORT & EXPORT SA) (IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd.), in Zürich, CHE-188.373.340, Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

Statutendatum:
15.06.2020.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Lagerung, Logistik, Import, Export, Transport, Verkauf, Herstellung, Reparatur, Unterhalt, Verwaltung und Vermietung von Maschinen (insbesondere automatisierte Maschinen), Fahrzeugen, Luftfahrzeugen sowie von Lebensmitteln (insbesondere Delikatessen), Spirituosen, Tabakwaren und Waren aller Art. In diesem Zusammenhang erbringt die Gesellschaft ferner Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing, Akquisition, Verwaltung und Verkauf sowie Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Einrichtungen (facility management). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Lizenzen im Franchisesystem vergeben. Die Gesellschaft kann, auch ohne angemessene Gegenleistung, Geschäfte mit oder zugunsten von nahestehenden Personen, insbesondere ihren Aktionären sowie anderen Konzerngesellschaften, tätigen, namentlich Darlehen an diese Personen ausrichten oder Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte oder andere Sicherheiten zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten stellen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, Verpflichtungen eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Liberierung Aktienkapital:
CHF 50'000.00.

Aktien:
100'000 Namenaktien zu CHF 1.00.

Qualifizierte Tatbestände:
Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 09.06.2020 Kaffeemaschinen, Verkaufsmaschinen und IT Geräte, wofür 99'500 Namenaktien zu CHF 1.00 ausgegeben werden.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief oder per E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

Eingetragene Personen:
Belfiore, Nadia, von Gansingen, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; KBT Revisions AG (CHE-102.663.608), in Zürich, Revisionsstelle.

Révision: KBT Revisions AG

FOSC: 118 du 22.06.2020
Registre journalier: 22818 du 17.06.2020
Numéro de publication: HR01-1004915784
Cantons: ZH

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