Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
titulaire signature individuelle 26.06.2015
Données de base
Entreprise individuelle
23.06.2015
Dernière modification: 12.08.2021
Radiation: 12.08.2021

Siège

Zürich (ZH)

But

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IDE

CHE-294.113.807

Numéro fédéral

CH-020.1.071.105-1

Registre du Commerce

Canton Zurich

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Publications

Publications

1 - 6 sur 6

FOSC12.08.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Radiation Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Radiation

Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc, in Zürich, CHE-294.113.807, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2015, S.0, Publ. 2231319). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

FOSC: 155 du 12.08.2021
Registre journalier: 35102 du 09.08.2021
Numéro de publication: HR03-1005269475
Cantons: ZH

FOSC29.06.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Sommations selon l'art. 155 ORC Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommations selon l'art. 155 ORC

Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc
Löwenstrasse 22
8001 Zürich

Contexte

Aufforderung im SHAB vom 18.05.2021, 19.05.2021 und 20.05.2021



Décision
1. Das Einzelunternehmen Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc wird von Amtes wegen gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc, in Zürich, CHE-294.113.807, Einzelunternehmen
(SHAB Nr. 121 vom 26.06.2015, S.0, Publ. 2231319). Das Einzelunternehmen
wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes
wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 185.60 werden Jack Szwarc, britischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
4. Der Betrag von CHF 185.60 ist einstweilen uneinbringlich.
5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift
hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Organe décisionnel
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 29.07.2021

Point de contact
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

FOSC: 123 du 29.06.2021
Numéro de publication: BH07-0000002340
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Cantons: ZH
FOSC20.05.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Sommation selon l'ORC 2021 Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc
Löwenstrasse 22
8001 Zürich

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 19.06.2021

Point de contact
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

FOSC: 96 du 20.05.2021
Publication multiple: FOSC - 18.05.2021, FOSC - 19.05.2021, FOSC - 20.05.2021
Numéro de publication: BH00-0000001921
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Cantons: ZH
FOSC19.05.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Sommation selon l'ORC 2021 Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc
Löwenstrasse 22
8001 Zürich

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 19.06.2021

Point de contact
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

FOSC: 95 du 19.05.2021
Publication multiple: FOSC - 18.05.2021, FOSC - 19.05.2021, FOSC - 20.05.2021
Numéro de publication: BH00-0000001906
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Cantons: ZH
FOSC18.05.2021
|
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Sommation selon l'ORC 2021 Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc
Löwenstrasse 22
8001 Zürich

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 19.06.2021

Point de contact
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

FOSC: 94 du 18.05.2021
Publication multiple: FOSC - 18.05.2021, FOSC - 19.05.2021, FOSC - 20.05.2021
Numéro de publication: BH00-0000001886
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Cantons: ZH
FOSC26.06.2015
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Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc

Raison: Registre du commerce (Nouvelles inscriptions)

Jack Gallowtree, Inhaber Szwarc, in Zürich, CHE-294.113.807, Löwenstrasse 22, 8001 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Tattoo Studio.

Eingetragene Personen:
Szwarc, Jack, britischer Staatsangehöriger, in Dübendorf, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Registre journalier no 21984 du 23.06.2015 / CH02010711051 / 02231319

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