Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
membre du conseil d'administration signature collective à deux 05.06.1996
adm. président signature collective à deux 05.06.1996
vice-président du conseil d'administration signature collective à deux 05.06.1996
procuration collective à deux 05.06.1996
Arthur Andersen AG, in Zürich
- organe de révision 05.06.1996
Données de base
Société anonyme
CHF 500 000
Dernière modification: 06.05.2021

Siège

Olten (SO)

But

Durchführung und Vermittlung von Handelsgeschäften, insbesondere mit Kernbrennstoffen; Durchführung von Finanzierungen und Uebernahme von Handelsvertretungen. Kann sich an andern Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, veräussern und verwalten. Afficher plus

IDE

CHE-101.110.028

Numéro fédéral

CH-249.3.001.273-9

Registre du Commerce

Canton Soleure

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Publications

Publications

1 - 1 sur 1

FOSC25.07.2023
|
Nuexco Exchange AG in Konkurs

Autre avis Nuexco Exchange AG in Konkurs

Rubrique: Faillites
Sous rubrique: Autre avis

Débiteurs
Nuexco Exchange AG in Konkurs
CHE-101.110.028
Leberngasse 15
4600 Olten

Die Konkursmasse umfasst 20'794.402 kg, in 14 Zylindern gelagertes, angereichertes Uranhexafluorid (UF6). Das gegenständliche Uran (Enriched Uranium Product – «EUP») befindet sich auf Basis eines Einlagerungsvertrages bei der Orano Chimie-Enrichissement («Orano CE») auf dem Areal der Nuklearanlage in Tricastin (Frankreich). 

Die Konkursverwaltung hat im Namen der Konkursmasse für das vorstehend aufgeführte EUP, unter dem Vorbehalt von höheren Angeboten von Gläubigern, mit einem Käufer einen Kaufvertrag zu einem Kaufpreis von USD 19'297'205.00, vorbehältlich allfälliger Kaufpreisanpassungen nach oben oder unten nach Massgabe der in den entleerten Zylindern verbliebenen Restmengen (sog. UF6 heels), ab­ge­schlossen.

Der Inhalt der 14 Zylin­der wurde beprobt, um dessen EUP-Spezifikationen zu bestätigen. Die Probe­nahme und Analyse wurde von der Orano CE im Jahre 2019 durchgeführt. Orano CE hat bestätigt, dass das EUP mit den historischen Versionen der ASTM C996 überein­stimmt und dass die Analyse innerhalb der akzeptablen Toleranz von plus oder minus 0.05 w/o U235 liegt. Die Analysezertifikate sowie Qualitäts- und Quantitätszertifikate der Orano CE liegen der Konkurs­verwaltung vor.

Gemäss Art. 256 Abs. 2 SchKG dürfen verpfändete Vermögensstücke nur mit Zustimmung der Pfandgläubiger anders als durch Verkauf an öffentlicher Steigerung verwertet werden. Die rechtskräftig kollozierte Pfandgläubigerin hat dem vorgesehenen Freihandverkauf zugestimmt.

Den Gläubigern wird hiermit im Sinne von Art. 256 Abs. 3 SchKG Frist bis am 25. August 2023 (Eingang bei der Konkursverwaltung) gesetzt, um ein weiteres verbindliches Angebot zu ma­chen. Das bisherige Angebot ist um den Mindestbetrag von USD 250'000.00 zu überbieten. Bei Eingang von gültigen höheren Angeboten wird unter den Beteiligten (bestehendes Angebot, neue gültige Angebote) eine interne Steigerung durchgeführt. Mit Zuschlag des EUP an einen allfälligen Höherbieter tritt dieser mit allen Rechten und Pflichten in die Stellung des Käufers unter dem Kaufvertrag ein.

Die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag auszugsweise (ohne Angabe des Käufers) bei der Konkursverwaltung einzusehen oder den Kaufvertrag bei der Konkursverwaltung aus­zugsweise anzufordern. Ebenso wird den Gläubigern Einsicht in die Analysezertifikate sowie die Qualitäts- und Quantitätszertifikate gewährt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb des EUP bewilligungspflichtig ist. Der Verkauf unterliegt der vorgängigen Genehmigung (Vermittlungsbewilligung) durch das Bundesamt für Energie («BFE»), Bern, in Übereinstimmung mit der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung.

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen. Die Webseite des Staatssekretariates für Wirtschaft www.seco.admin.ch gibt einen Überblick und enthält diverse Links, unter anderem zur Suche nach Sanktionsmassnahmen und sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen (Link «Suche nach Sanktionsadressaten»). Die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) enthält die Schweizer Massnahmen und ist rechtlich verbindlich. Zu beachten ist insbesondere Art. 4 der Verordnung, welcher auf zivil und militärisch verwendbare Güter zielt.

Die Ukraine-Sanktionsverordnung ist auch für Vermittlungen einschlägig und bei sämtlichen Geschäften zu beachten. Das BFE weist darauf hin, dass die von ihm ausgestellten Vermittlungsbewilligungen bereits eine Auflage enthalten, dass die Bewilligungsinhaber jeweils die aktuell gültigen Embargobestimmungen des schweizerischen Rechts zu berücksichtigen haben. Gemäss Angaben des BFE sind zurzeit insbesondere verboten:

-         Transaktionen mit Empfangsort in Russland

-         Transaktionen, welche dazu führen, dass das vermittelte Material in Russland verwendet wird

-         Transaktionen mit Personen und Entitäten, die auf der Liste der Sanktionsadressaten aufgeführt sind.

Einer Sonderbewilligung bedürften gemäss Informationen des BFE Geschäfte mit Empfangspartei in der Ukraine bzw. wenn die Transaktion dazu führt, dass das vermittelte Material in der Ukraine verwendet wird.

Die Parteien des Kaufvertrags erkennen zudem an, dass im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäi­schen Atomgemeinschaft (EAG) der Erwerb von EUP im Rahmen des Vertrags über die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag) sowie die daraus gewonnenen Erzeugnisse den Sicherungsbestimmungen des EURATOM-Vertrags und den einschlägigen Verordnungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie den damit zusammenhängenden Übereinkünften zwischen EURATOM, den Mitgliedstaaten und der Internationalen Atomenergie-Organisation ("IAEO") in Wien unterliegen und dass die ein­schlä­gigen Sicherungsbestimmungen in den von der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossenen internationalen Übereinkünften Anwendung finden, soweit dies der Fall ist. Der Vollzug des obgenannten Kaufvertrags zwischen NEAG und dem Käufer (oder ggf. dem Höherbieter) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung des Verkaufs des EUP durch die EURATOM-Versorgungsagentur.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

vom 26.07.2023 bis 01.08.2023 und vom 17.08.2023 bis 25.08.2023:

Mark Stadelmann, Notar, Amts-Chef-Stellvertreter

Tel.: +41 62 311 93 08 / mark.stadelmann@fd.so.ch

am 25.07.2023 / vom 02.08.2023 bis 16.08.2023

Martin Schmalz, Notar, Amts-Chef

Tel. +41 62 311 93 10 / martin.schmalz@fd.so.ch




FOSC: 142 du 25.07.2023
Numéro de publication: KK10-0000002114
Entité de publication: Kantonales Konkursamt Solothurn
Cantons: SO
FOSC11.03.2022
|
Nuexco Exchange AG

Etat de collocation et inventaire Nuexco Exchange AG

Rubrique: Faillites
Sous rubrique: Etat de collocation et inventaire

Débiteurs
Nuexco Exchange AG
CHE-101.110.028
Leberngasse 15
4600 Olten

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Délai de dépôt de l'état de collocation: 20 jour(s)
Fin du délai: 30.03.2022

Délai de contestation de l'inventaire: 10 jour(s)
Fin du délai: 21.03.2022

Lieu de dépôt des documents
Kantonales Konkursamt Solothurn,
Dünnernstrasse 32,
4702 Oensingen

FOSC: 50 du 11.03.2022
Numéro de publication: KK04-0000025383
Entité de publication: Kantonales Konkursamt Solothurn
Cantons: SO
FOSC06.05.2021
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Nuexco Exchange AG in Konkurs

Mutation Nuexco Exchange AG in Konkurs

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau capital

Nuexco Exchange AG in Konkurs, in Olten, CHE-101.110.028, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom 05.06.1996, S.3293).

Aktien neu:
500 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 500 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.

FOSC: 87 du 06.05.2021
Registre journalier: 2234 du 03.05.2021
Numéro de publication: HR02-1005171533
Cantons: SO

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