Entreprise | Actions |
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Personne | Réseau | Fonction | Mode de signature | Depuis | à |
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Afficher 64 entreprises | membre du conseil d'administration | signature collective à deux | 05.06.1996 | ||
Afficher 1 entreprise | adm. président | signature collective à deux | 05.06.1996 | ||
Afficher 4 entreprises | vice-président du conseil d'administration | signature collective à deux | 05.06.1996 | ||
Afficher 1 entreprise | procuration collective à deux | 05.06.1996 | |||
Arthur Andersen AG, in Zürich
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- | organe de révision | 05.06.1996 |
Siège |
Olten (SO) |
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But |
Durchführung und Vermittlung von Handelsgeschäften, insbesondere mit Kernbrennstoffen; Durchführung von Finanzierungen und Uebernahme von Handelsvertretungen. Kann sich an andern Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, veräussern und verwalten.
Afficher plus
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IDE |
CHE-101.110.028 |
Numéro fédéral |
CH-249.3.001.273-9 |
Registre du Commerce |
Canton Soleure |
Extrait du registre du commerce |
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Raisons sociales antérieures |
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11 entreprises ayant le même domicile: Leberngasse 15, 4600 Olten
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Die Konkursmasse umfasst 20'794.402 kg, in 14 Zylindern gelagertes, angereichertes Uranhexafluorid (UF6). Das gegenständliche Uran (Enriched Uranium Product – «EUP») befindet sich auf Basis eines Einlagerungsvertrages bei der Orano Chimie-Enrichissement («Orano CE») auf dem Areal der Nuklearanlage in Tricastin (Frankreich).
Die Konkursverwaltung hat im Namen der Konkursmasse für das vorstehend aufgeführte EUP, unter dem Vorbehalt von höheren Angeboten von Gläubigern, mit einem Käufer einen Kaufvertrag zu einem Kaufpreis von USD 19'297'205.00, vorbehältlich allfälliger Kaufpreisanpassungen nach oben oder unten nach Massgabe der in den entleerten Zylindern verbliebenen Restmengen (sog. UF6 heels), abgeschlossen.
Der Inhalt der 14 Zylinder wurde beprobt, um dessen EUP-Spezifikationen zu bestätigen. Die Probenahme und Analyse wurde von der Orano CE im Jahre 2019 durchgeführt. Orano CE hat bestätigt, dass das EUP mit den historischen Versionen der ASTM C996 übereinstimmt und dass die Analyse innerhalb der akzeptablen Toleranz von plus oder minus 0.05 w/o U235 liegt. Die Analysezertifikate sowie Qualitäts- und Quantitätszertifikate der Orano CE liegen der Konkursverwaltung vor.
Gemäss Art. 256 Abs. 2 SchKG dürfen verpfändete Vermögensstücke nur mit Zustimmung der Pfandgläubiger anders als durch Verkauf an öffentlicher Steigerung verwertet werden. Die rechtskräftig kollozierte Pfandgläubigerin hat dem vorgesehenen Freihandverkauf zugestimmt.
Den Gläubigern wird hiermit im Sinne von Art. 256 Abs. 3 SchKG Frist bis am 25. August 2023 (Eingang bei der Konkursverwaltung) gesetzt, um ein weiteres verbindliches Angebot zu machen. Das bisherige Angebot ist um den Mindestbetrag von USD 250'000.00 zu überbieten. Bei Eingang von gültigen höheren Angeboten wird unter den Beteiligten (bestehendes Angebot, neue gültige Angebote) eine interne Steigerung durchgeführt. Mit Zuschlag des EUP an einen allfälligen Höherbieter tritt dieser mit allen Rechten und Pflichten in die Stellung des Käufers unter dem Kaufvertrag ein.
Die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag auszugsweise (ohne Angabe des Käufers) bei der Konkursverwaltung einzusehen oder den Kaufvertrag bei der Konkursverwaltung auszugsweise anzufordern. Ebenso wird den Gläubigern Einsicht in die Analysezertifikate sowie die Qualitäts- und Quantitätszertifikate gewährt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb des EUP bewilligungspflichtig ist. Der Verkauf unterliegt der vorgängigen Genehmigung (Vermittlungsbewilligung) durch das Bundesamt für Energie («BFE»), Bern, in Übereinstimmung mit der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung.
Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen. Die Webseite des Staatssekretariates für Wirtschaft www.seco.admin.ch gibt einen Überblick und enthält diverse Links, unter anderem zur Suche nach Sanktionsmassnahmen und sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen (Link «Suche nach Sanktionsadressaten»). Die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) enthält die Schweizer Massnahmen und ist rechtlich verbindlich. Zu beachten ist insbesondere Art. 4 der Verordnung, welcher auf zivil und militärisch verwendbare Güter zielt.
Die Ukraine-Sanktionsverordnung ist auch für Vermittlungen einschlägig und bei sämtlichen Geschäften zu beachten. Das BFE weist darauf hin, dass die von ihm ausgestellten Vermittlungsbewilligungen bereits eine Auflage enthalten, dass die Bewilligungsinhaber jeweils die aktuell gültigen Embargobestimmungen des schweizerischen Rechts zu berücksichtigen haben. Gemäss Angaben des BFE sind zurzeit insbesondere verboten:
- Transaktionen mit Empfangsort in Russland
- Transaktionen, welche dazu führen, dass das vermittelte Material in Russland verwendet wird
- Transaktionen mit Personen und Entitäten, die auf der Liste der Sanktionsadressaten aufgeführt sind.
Einer Sonderbewilligung bedürften gemäss Informationen des BFE Geschäfte mit Empfangspartei in der Ukraine bzw. wenn die Transaktion dazu führt, dass das vermittelte Material in der Ukraine verwendet wird.
Die Parteien des Kaufvertrags erkennen zudem an, dass im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) der Erwerb von EUP im Rahmen des Vertrags über die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag) sowie die daraus gewonnenen Erzeugnisse den Sicherungsbestimmungen des EURATOM-Vertrags und den einschlägigen Verordnungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie den damit zusammenhängenden Übereinkünften zwischen EURATOM, den Mitgliedstaaten und der Internationalen Atomenergie-Organisation ("IAEO") in Wien unterliegen und dass die einschlägigen Sicherungsbestimmungen in den von der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossenen internationalen Übereinkünften Anwendung finden, soweit dies der Fall ist. Der Vollzug des obgenannten Kaufvertrags zwischen NEAG und dem Käufer (oder ggf. dem Höherbieter) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung des Verkaufs des EUP durch die EURATOM-Versorgungsagentur.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
vom 26.07.2023 bis 01.08.2023 und vom 17.08.2023 bis 25.08.2023:
Mark Stadelmann, Notar, Amts-Chef-Stellvertreter
Tel.: +41 62 311 93 08 / mark.stadelmann@fd.so.ch
am 25.07.2023 / vom 02.08.2023 bis 16.08.2023
Martin Schmalz, Notar, Amts-Chef
Tel. +41 62 311 93 10 / martin.schmalz@fd.so.ch
Mutation Nuexco Exchange AG in Konkurs
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau capital
Nuexco Exchange AG in Konkurs, in Olten, CHE-101.110.028, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom 05.06.1996, S.3293).
Aktien neu:
500 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 500 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.
FOSC: 87 du 06.05.2021
Registre journalier: 2234 du 03.05.2021
Numéro de publication: HR02-1005171533
Cantons: SO
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