Entreprise | Actions |
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Personne | Réseau | Fonction | Mode de signature | Depuis | à |
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Afficher 22 entreprises | signature collective à deux | 25.06.1998 | |||
Afficher 7 entreprises | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 23.10.2013 | ||
Afficher 5 entreprises | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 17.01.2017 | ||
Afficher 1 entreprise | vice-président du conseil de fondation | signature collective à deux | 17.01.2017 | ||
Afficher 3 entreprises | signature collective à deux | 16.05.2019 | |||
Afficher 2 entreprises | signature collective à deux | 14.01.2020 | |||
Afficher 7 entreprises | président du conseil de fondation | signature collective à deux | 04.08.2021 | ||
Afficher 1 entreprise | organe de révision | 14.02.2022 | |||
Afficher 1 entreprise | stellvertretende Geschäftsführerin | signature collective à deux | 19.04.2022 | ||
Afficher 10 entreprises | gérante | signature collective à deux | 19.04.2022 |
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Siège |
Zürich (ZH) |
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But |
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG sowie des OR und ihrer Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen - sowie für die Angehörigen und Hinterlassenen dieser Arbeitnehmer - gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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IDE |
CHE-108.113.312 |
Numéro fédéral |
CH-020.7.903.609-1 |
Registre du Commerce |
Canton Zurich |
Extrait du registre du commerce |
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Raisons sociales antérieures |
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86 entreprises ayant le même domicile: Badenerstrasse 549, 8048 Zürich
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Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 75 vom 19.04.2022, Publ. 1005452360).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Lisse, Samuel, von Fulenbach, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Neukomm, Samuel, von Zürich, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 241 du 12.12.2023
Registre journalier: 50229 du 07.12.2023
Numéro de publication: HR02-1005907241
Cantons: ZH
Wir teilen Ihnen zur Ende März / Anfangs April 2022 publizierten Information zusätzliche Erläuterungen mit. Damit wollen wir ein besseres Verständnis zur angepassten Teilliquidationsbilanz schaffen. Ebenfalls präzisieren wir den Ablauf zum Einspracheverfahren. Dieses läuft zuerst intern über den Stiftungsrat ab. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt ein allfälliges Überprüfungsbegehren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie weiter unten im Schreiben.
Unseren Rentenbezügern versichern wir, dass Ihre Rente keine Veränderung erfährt und in gleicher Höhe ausbezahlt wird.
Weshalb gibt es eine Anpassung?
Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2018 (vereinigtes Verfahren A-141/207 und A-331/2017) und das Bundesgericht im August 2019 (vereinigtes Verfahren 9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019) über die Teilliquidation 2011 geurteilt (nachfolgend kurz Urteil 2018 resp. Urteil 2019 genannt). Der Stiftungsrat wurde angehalten, den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan anzupassen. Die wichtigsten Punkte beider Urteile:
Was hat der Stiftungsrat entschieden?
Der Stiftungsrat setzt in seinen Beschlüssen und in der letztbeschlossenen Teilliquidationsbilanz resp. Verteilplan demnach die Urteile 2018 und 2019 um. Die betragsmässige Auswirkung der Beschlüsse auf die Teilliquidationsbilanz und den Verteilplan sind unter https://www.pkalcan.ch/aktuell publiziert.
Wir teilen Ihnen zur Ende März / Anfangs April 2022 publizierten Information zusätzliche Erläuterungen mit. Damit wollen wir ein besseres Verständnis zur angepassten Teilliquidationsbilanz schaffen. Ebenfalls präzisieren wir den Ablauf zum Einspracheverfahren. Dieses läuft zuerst intern über den Stiftungsrat ab. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt ein allfälliges Überprüfungsbegehren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie weiter unten im Schreiben.
Unseren Rentenbezügern versichern wir, dass Ihre Rente keine Veränderung erfährt und in gleicher Höhe ausbezahlt wird.
Weshalb gibt es eine Anpassung?
Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2018 (vereinigtes Verfahren A-141/207 und A-331/2017) und das Bundesgericht im August 2019 (vereinigtes Verfahren 9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019) über die Teilliquidation 2011 geurteilt (nachfolgend kurz Urteil 2018 resp. Urteil 2019 genannt). Der Stiftungsrat wurde angehalten, den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan anzupassen. Die wichtigsten Punkte beider Urteile:
Was hat der Stiftungsrat entschieden?
Der Stiftungsrat setzt in seinen Beschlüssen und in der letztbeschlossenen Teilliquidationsbilanz resp. Verteilplan demnach die Urteile 2018 und 2019 um. Die betragsmässige Auswirkung der Beschlüsse auf die Teilliquidationsbilanz und den Verteilplan sind unter https://www.pkalcan.ch/aktuell publiziert.
Wir teilen Ihnen zur Ende März / Anfangs April 2022 publizierten Information zusätzliche Erläuterungen mit. Damit wollen wir ein besseres Verständnis zur angepassten Teilliquidationsbilanz schaffen. Ebenfalls präzisieren wir den Ablauf zum Einspracheverfahren. Dieses läuft zuerst intern über den Stiftungsrat ab. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt ein allfälliges Überprüfungsbegehren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie weiter unten im Schreiben.
Unseren Rentenbezügern versichern wir, dass Ihre Rente keine Veränderung erfährt und in gleicher Höhe ausbezahlt wird.
Weshalb gibt es eine Anpassung?
Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2018 (vereinigtes Verfahren A-141/207 und A-331/2017) und das Bundesgericht im August 2019 (vereinigtes Verfahren 9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019) über die Teilliquidation 2011 geurteilt (nachfolgend kurz Urteil 2018 resp. Urteil 2019 genannt). Der Stiftungsrat wurde angehalten, den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan anzupassen. Die wichtigsten Punkte beider Urteile:
Was hat der Stiftungsrat entschieden?
Der Stiftungsrat setzt in seinen Beschlüssen und in der letztbeschlossenen Teilliquidationsbilanz resp. Verteilplan demnach die Urteile 2018 und 2019 um. Die betragsmässige Auswirkung der Beschlüsse auf die Teilliquidationsbilanz und den Verteilplan sind unter https://www.pkalcan.ch/aktuell publiziert.
Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2022, Publ. 1005404308).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Podlech, Roger, von Winterthur, in Volketswil, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
May, Ursula, von Rüschlikon, in Horgen, Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Pickel, Nicole, von Davos, in Zurzach, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 75 du 19.04.2022
Registre journalier: 15294 du 12.04.2022
Numéro de publication: HR02-1005452360
Cantons: ZH
Im Januar 2021 haben wir Sie über die angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 informiert. Es sind Einsprachen von Firmen und einzelnen Versicherten eingegangen, welche der Stiftungsrat zusammen mit dem Pensionskassenexperten sorgfältig geprüft und auch direkte Gespräche mit den einsprechenden Parteien veranlasst hat. Deshalb informieren wir Sie ein weiteres Mal über die Teilliquidation per 31.12.2011.
Angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 nach Prüfung der Einsprachen
Als Folge der eingegangenen Einsprachen und der durchgeführten Gespräche mit den Beschwerdeführern hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 beschlossen, die Teilliquidationsbilanz in folgenden Punkten anzupassen und damit den Einsprachen grösstenteils statt zu geben:
Erhöhung der zurückbehaltenen Freizügigkeitsleistungen und technischen Rückstellungen nach dem 31. Dezember 2011
Als Folge der ursprünglichen Einsprachen hat die Pensionskasse Alcan Schweiz im Jahr 2012 einen Teil der Freizügigkeitsleistungen sowie die technischen Rückstellungen zurückbehalten. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die zurückbehaltenen Gelder, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen:
Informations- bzw. Einsichtsrechte
Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.
Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsführerin: ursula.may@cmp-egliada.ch.
Übersicht Teilliquidationsberichte zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011
Mittlerweile existieren drei Berichte zum Teilliquidationsverfahren per 31. Dezember 2011:
Die Berichte sind auf www.pkalcan.ch abrufbar.
Anfechtungsrechte (Rechtsmittelbelehrung)
Falls Sie mit dem aktualisierten Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, den Voraussetzungen oder dem Verfahren nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, diese bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Stampfenbachstrasse 63, Postfach, 8090 Zürich, überprüfen und entscheiden zu lassen. Das Begehren muss schriftlich und unter Angabe einer Begründung innert 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Mitteilung erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Gehen keine Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird nach Ablauf der Frist von 30 Tagen der Verteilplan vollzogen.
Gehen Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird diese die Prüfung der Teilliquidation 2011 vornehmen und eine Verfügung erlassen. Die Verfügung wird den betroffenen Parteien eröffnet. Der aufsichtsbehördliche Entscheid kann gemäss Art. 74 BVG mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der Vollzug der Teilliquidation 2011 kann sich damit um weitere Jahre verzögern.
Im Januar 2021 haben wir Sie über die angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 informiert. Es sind Einsprachen von Firmen und einzelnen Versicherten eingegangen, welche der Stiftungsrat zusammen mit dem Pensionskassenexperten sorgfältig geprüft und auch direkte Gespräche mit den einsprechenden Parteien veranlasst hat. Deshalb informieren wir Sie ein weiteres Mal über die Teilliquidation per 31.12.2011.
Angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 nach Prüfung der Einsprachen
Als Folge der eingegangenen Einsprachen und der durchgeführten Gespräche mit den Beschwerdeführern hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 beschlossen, die Teilliquidationsbilanz in folgenden Punkten anzupassen und damit den Einsprachen grösstenteils statt zu geben:
Erhöhung der zurückbehaltenen Freizügigkeitsleistungen und technischen Rückstellungen nach dem 31. Dezember 2011
Als Folge der ursprünglichen Einsprachen hat die Pensionskasse Alcan Schweiz im Jahr 2012 einen Teil der Freizügigkeitsleistungen sowie die technischen Rückstellungen zurückbehalten. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die zurückbehaltenen Gelder, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen:
Informations- bzw. Einsichtsrechte
Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.
Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsführerin: ursula.may@cmp-egliada.ch.
Übersicht Teilliquidationsberichte zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011
Mittlerweile existieren drei Berichte zum Teilliquidationsverfahren per 31. Dezember 2011:
Die Berichte sind auf www.pkalcan.ch abrufbar.
Anfechtungsrechte (Rechtsmittelbelehrung)
Falls Sie mit dem aktualisierten Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, den Voraussetzungen oder dem Verfahren nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, diese bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Stampfenbachstrasse 63, Postfach, 8090 Zürich, überprüfen und entscheiden zu lassen. Das Begehren muss schriftlich und unter Angabe einer Begründung innert 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Mitteilung erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Gehen keine Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird nach Ablauf der Frist von 30 Tagen der Verteilplan vollzogen.
Gehen Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird diese die Prüfung der Teilliquidation 2011 vornehmen und eine Verfügung erlassen. Die Verfügung wird den betroffenen Parteien eröffnet. Der aufsichtsbehördliche Entscheid kann gemäss Art. 74 BVG mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der Vollzug der Teilliquidation 2011 kann sich damit um weitere Jahre verzögern.
Im Januar 2021 haben wir Sie über die angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 informiert. Es sind Einsprachen von Firmen und einzelnen Versicherten eingegangen, welche der Stiftungsrat zusammen mit dem Pensionskassenexperten sorgfältig geprüft und auch direkte Gespräche mit den einsprechenden Parteien veranlasst hat. Deshalb informieren wir Sie ein weiteres Mal über die Teilliquidation per 31.12.2011.
Angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 nach Prüfung der Einsprachen
Als Folge der eingegangenen Einsprachen und der durchgeführten Gespräche mit den Beschwerdeführern hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 beschlossen, die Teilliquidationsbilanz in folgenden Punkten anzupassen und damit den Einsprachen grösstenteils statt zu geben:
Erhöhung der zurückbehaltenen Freizügigkeitsleistungen und technischen Rückstellungen nach dem 31. Dezember 2011
Als Folge der ursprünglichen Einsprachen hat die Pensionskasse Alcan Schweiz im Jahr 2012 einen Teil der Freizügigkeitsleistungen sowie die technischen Rückstellungen zurückbehalten. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die zurückbehaltenen Gelder, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen:
Informations- bzw. Einsichtsrechte
Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.
Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsführerin: ursula.may@cmp-egliada.ch.
Übersicht Teilliquidationsberichte zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011
Mittlerweile existieren drei Berichte zum Teilliquidationsverfahren per 31. Dezember 2011:
Die Berichte sind auf www.pkalcan.ch abrufbar.
Anfechtungsrechte (Rechtsmittelbelehrung)
Falls Sie mit dem aktualisierten Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, den Voraussetzungen oder dem Verfahren nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, diese bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Stampfenbachstrasse 63, Postfach, 8090 Zürich, überprüfen und entscheiden zu lassen. Das Begehren muss schriftlich und unter Angabe einer Begründung innert 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Mitteilung erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Gehen keine Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird nach Ablauf der Frist von 30 Tagen der Verteilplan vollzogen.
Gehen Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird diese die Prüfung der Teilliquidation 2011 vornehmen und eine Verfügung erlassen. Die Verfügung wird den betroffenen Parteien eröffnet. Der aufsichtsbehördliche Entscheid kann gemäss Art. 74 BVG mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der Vollzug der Teilliquidation 2011 kann sich damit um weitere Jahre verzögern.
Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 149 vom 04.08.2021, Publ. 1005264116).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Mehmeti, Saranda, von Lauperswil, in Burgdorf, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; KPMG AG (CHE-106.084.881), in Zürich, Revisionsstelle; Bürchler, Philipp, von Bergdietikon, in Bergdietikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
PricewaterhouseCoopers AG (CHE-308.775.052), in Bern, Revisionsstelle.
FOSC: 31 du 14.02.2022
Registre journalier: 6365 du 09.02.2022
Numéro de publication: HR02-1005404308
Cantons: ZH
Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 144 vom 28.07.2020, Publ. 1004946342).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hofer, Markus, von Meggen, in Rudolfstetten-Friedlisberg, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Böhm, Bruno, von Zürich, in Zollikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schwendinger, Sabine, von Bülach, in Meilen, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lisse, Samuel, von Fulenbach, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 149 du 04.08.2021
Registre journalier: 34038 du 30.07.2021
Numéro de publication: HR02-1005264116
Cantons: ZH
Teilliquidation per 31. Dezember 2011
Pensionskasse Alcan Schweiz
CHE-108.113.312
Badenerstrasse 549
8048 Zürich
In Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichts und der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich vom 20.11.2018, vom 28.08. 2019 und vom 20.08.2020 hat der Stiftungsrat den Verteilungsplan überarbeitet und angepasst. Veränderungen betreffen den für die Teilliquidation massgebenden Deckungsgrad per Stichtag und die zu übertragenden Mittel.
Die von der Teilliquidation per 31. Dezember 2011 betroffenen Personen sowie Rentnerinnen und Rentner können die für die Teilliquidation relevanten Unterlagen, insbesondere den aktualisierte Verteilungsplan, nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Roger Podlech (043 284 39 72; roger.podlech@slps.ch) am Sitz der Geschäftsstelle Swiss Life Pension Services AG, General-Guisan-Quai 40, 8022 Zürich einsehen oder vorzugsweise zur Zustellung per E-Mail anfordern.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die relevanten Dokumente auf der Webseite der Pensionskasse unter www.pkalcan.ch zusätzlich aufgeschaltet.
Die betroffenen Personen sowie Rentnerinnen und Rentner, die mit dem aktualisierten Verteilungsplan nicht einverstanden sind, haben zudem das Recht, beim Stiftungsrat innert einer Frist bis 26. Februar 2021 (Datum Poststempel) Einsprache zu erheben. Eine Einsprache hat schriftlich zu erfolgen und muss eine Begründung enthalten.
Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 8 vom 14.01.2020, Publ. 1004803478).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Eichenberger, Oliver, von Burg (AG), in Düdingen, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Mehmeti, Saranda, von Lauperswil, in Burgdorf, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 144 du 28.07.2020
Registre journalier: 28592 du 23.07.2020
Numéro de publication: HR02-1004946342
Cantons: ZH
Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 116 vom 19.06.2019, Publ. 1004654351).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fernandez, Carla, von Bern, in Bern, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 8 du 14.01.2020
Registre journalier: 1321 du 09.01.2020
Numéro de publication: HR02-1004803478
Cantons: ZH
Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau siège, Nouvelle adresse
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2019, Publ. 1004631101).
Domizil neu:
Badenerstrasse 549, 8048 Zürich.
FOSC: 116 du 19.06.2019
Registre journalier: 23017 du 14.06.2019
Numéro de publication: HR02-1004654351
Cantons: ZH
Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 128 vom 05.07.2018, Publ. 4338241).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bräm, Rico, von Höri, in Zürich, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Demuth, Muriel, von Baden, in Baden, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Sawade, Claudia, von Winterthur, in Winterthur, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Podlech, Roger, von Winterthur, in Volketswil, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Eichenberger, Oliver, von Burg (AG), in Düdingen, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Wettstein, Sandra, von Lindau, in Wengi, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 94 du 16.05.2019
Registre journalier: 18614 du 13.05.2019
Numéro de publication: HR02-1004631101
Cantons: ZH
Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 62 vom 29.03.2018, Publ. 4142095).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Eichenberger, Oliver, von Burg (AG), in Düdingen, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bräm, Rico, von Höri, in Zürich, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Bürchler, Philipp, von Bergdietikon, in Bergdietikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Demuth, Muriel, von Baden, in Baden, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Registre journalier no 23722 du 02.07.2018 / CHE-108.113.312 / 04338241
Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Personnes inscrites
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 230 vom 27.11.2017, Publ. 3892807).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Steger, David, von Altstätten, in Zürich, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Registre journalier no 11607 du 26.03.2018 / CHE-108.113.312 / 04142095
Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Nouveau but
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 139 vom 20.07.2017, Publ. 3656123).
Urkundenänderung:
14.09.2017.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG sowie des OR und ihrer Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen - sowie für die Angehörigen und Hinterlassenen dieser Arbeitnehmer - gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Registre journalier no 40814 du 22.11.2017 / CHE-108.113.312 / 03892807
Raison: Registre du commerce (Mutation)
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2017, Publ. 3327879).
Urkundenänderung:
20.04.2017. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].
Registre journalier no 25413 du 17.07.2017 / CHE-108.113.312 / 03656123
Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Nouvelle adresse
Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2017, Publ. 3287051).
Domizil neu:
Herostrasse 9, 8048 Zürich.
Registre journalier no 4506 du 01.02.2017 / CHE-108.113.312 / 03327879
Inclut l'accès à toutes les informations de base, aux marques et à 2 surveillances.
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