Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
signature collective à deux 25.06.1998
membre du conseil de fondation signature collective à deux 23.10.2013
membre du conseil de fondation signature collective à deux 17.01.2017
vice-président du conseil de fondation signature collective à deux 17.01.2017
signature collective à deux 16.05.2019
signature collective à deux 14.01.2020
président du conseil de fondation signature collective à deux 04.08.2021
organe de révision 14.02.2022
stellvertretende Geschäftsführerin signature collective à deux 19.04.2022
gérante signature collective à deux 19.04.2022

Direction antérieure

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Données de base
Fondation
Dernière modification: 12.12.2023

Siège

Zürich (ZH)

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG sowie des OR und ihrer Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen - sowie für die Angehörigen und Hinterlassenen dieser Arbeitnehmer - gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Afficher plus

IDE

CHE-108.113.312

Numéro fédéral

CH-020.7.903.609-1

Registre du Commerce

Canton Zurich

Extrait du registre du commerce

Raisons sociales antérieures

Voisinage

Entreprises du voisinage

86 entreprises ayant le même domicile: Badenerstrasse 549, 8048 Zürich

Renseignements
Lixt Betreibungsauszug

Extrait du registre des poursuites

Vérifiez l'extrait du registre des poursuites avant de conclure un contrat.

Lixt Bonitätsauskunft

Renseignement sur la solvabilité

Vérifiez la solvabilité de vos prospects et de vos clients.

Lixt Handelsregisterauszug

Extrait du registre du commerce

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Publications

Publications

1 - 20 sur 47

FOSC12.12.2023
|
Pensionskasse Alcan Schweiz

Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 75 vom 19.04.2022, Publ. 1005452360).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Lisse, Samuel, von Fulenbach, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Neukomm, Samuel, von Zürich, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

FOSC: 241 du 12.12.2023
Registre journalier: 50229 du 07.12.2023
Numéro de publication: HR02-1005907241
Cantons: ZH

FOSC04.05.2022
|
Pensionskasse Alcan Schweiz

Avis de liquidation partielle Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Pensionskasse Alcan Schweiz
Badenerstrasse 549
8048 Zürich

Motif de la liquidation partielle: Résiliation du contrat d'affiliation
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2011

Wir teilen Ihnen zur Ende März / Anfangs April 2022 publizierten Information zusätzliche Erläuterungen mit. Damit wollen wir ein besseres Verständnis zur angepassten Teilliquidationsbilanz schaffen. Ebenfalls präzisieren wir den Ablauf zum Einspracheverfahren. Dieses läuft zuerst intern über den Stiftungsrat ab. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt ein allfälliges Überprüfungsbegehren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie weiter unten im Schreiben.

Unseren Rentenbezügern versichern wir, dass Ihre Rente keine Veränderung erfährt und in gleicher Höhe ausbezahlt wird.

Weshalb gibt es eine Anpassung?

Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2018 (vereinigtes Verfahren A-141/207 und A-331/2017) und das Bundesgericht im August 2019 (vereinigtes Verfahren 9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019) über die Teilliquidation 2011 geurteilt (nachfolgend kurz Urteil 2018 resp. Urteil 2019 genannt). Der Stiftungsrat wurde angehalten, den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan anzupassen. Die wichtigsten Punkte beider Urteile:

  • Bewertung von Immobilien: per 31.12.2011 bereits bekannte Verkaufsvorhaben oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit realisierbare Verkaufserlöse seien in der Bilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen.
  • Mitgabe der Rückstellungen: Die Rückstellungen «Zunahme Lebenserwartung Aktive» und «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» seien anteilsmässig den austretenden Beständen mitzugeben.
  • Überprüfung von Rückstellungen: Die Höhe für die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» sowie die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit seien zu überprüfen. Die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» sei anzupassen.
  • Kleinstanschlüsse seien ins Verfahren miteinzubeziehen. Bisher wurden Arbeitgeber, deren Anschlussvertrag per 31.12.2011 aufgelöst wurde und deren Versichertenbestand weniger als 2% ausmachte, in der Teilliquidation 2011 nicht berücksichtigt.

Was hat der Stiftungsrat entschieden?

  • Bewertung von Immobilien: Nach vertiefter Auseinandersetzung der Immobilienbewertung kommt der Stiftungsrat zum Schluss, dass der Netto-Verkaufserlös der Liegenschaft Klausstrasse (Zürich) in der Teilliquidationsbilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen sei. Für alle übrigen Liegenschaften waren im Zeitpunkt der Teilliquidation keine Verkaufsabsichten oder Kaufangebote bekannt.
  • Mitgabe der Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt den beiden Urteilen und gibt die beiden Rückstellungen anteilsmässig mit. Gemäss Rückstellungsreglement betragen per 31.12.2011 die Rückstellung «Zunahme Lebenserwartung Aktive» 4.2% des Vorsorgekapitals der Aktiven und die Rückstellung «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» 5% des Vorsorgekapitals der Aktiven.
  • Überprüfung von Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und senkt die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» von pauschal 5% auf 0.94% des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger.
    Die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit sowie die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» wurden durch den Experten überprüft. Der Stiftungsrat folgt der Empfehlung des Experten und berücksichtigt für die Rückstellungen den effektiven Schadenverlauf.
  • Kleinstanschlüsse werden ins Verfahren miteinbezogen. Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und bezieht Kleinstanschlüsse ins Verfahren ein.

Der Stiftungsrat setzt in seinen Beschlüssen und in der letztbeschlossenen Teilliquidationsbilanz resp. Verteilplan demnach die Urteile 2018 und 2019 um. Die betragsmässige Auswirkung der Beschlüsse auf die Teilliquidationsbilanz und den Verteilplan sind unter https://www.pkalcan.ch/aktuell publiziert. 



Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.
Sie haben das Recht, gegen den Entscheid des Stiftungsrates innert 30 Tagen ab Erhalt der Information beim Stiftungsrat Einsprache zu erheben. Diese Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen. Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen Einsprache-entscheid. Die Versicherten und die Rentner haben das Recht, die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilplan bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen ab Erhalt der Information (Einspracheentscheid des Stiftungsrates) überprüfen und entscheiden zu lassen. Eine Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts oder der Instruktionsrichter dies von Amtes wegen oder auf Begehren des Beschwerdeführers verfügt. Werden bei der Aufsichtsbehörde keine Einwendungen vorgebracht, wird der Verteilplan vollzogen.
Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte schriftlich an die Geschäftsführerin Ursula May, cmp egliada s.a., Langstrasse 21, 8004 Zürich, ursula.may@cmp-egliada.ch

Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 01.06.2022

Point de contact
cmp egliada s.a.,
Langstrasse 21,
8004 Zürich

FOSC: 86 du 04.05.2022
Publication multiple: FOSC - 02.05.2022, FOSC - 03.05.2022, FOSC - 04.05.2022
Numéro de publication: FM09-0000000204
Entité de publication: cmp egliada s.a.
Cantons: ZH
FOSC03.05.2022
|
Pensionskasse Alcan Schweiz

Avis de liquidation partielle Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Pensionskasse Alcan Schweiz
Badenerstrasse 549
8048 Zürich

Motif de la liquidation partielle: Résiliation du contrat d'affiliation
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2011

Wir teilen Ihnen zur Ende März / Anfangs April 2022 publizierten Information zusätzliche Erläuterungen mit. Damit wollen wir ein besseres Verständnis zur angepassten Teilliquidationsbilanz schaffen. Ebenfalls präzisieren wir den Ablauf zum Einspracheverfahren. Dieses läuft zuerst intern über den Stiftungsrat ab. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt ein allfälliges Überprüfungsbegehren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie weiter unten im Schreiben.

Unseren Rentenbezügern versichern wir, dass Ihre Rente keine Veränderung erfährt und in gleicher Höhe ausbezahlt wird.

Weshalb gibt es eine Anpassung?

Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2018 (vereinigtes Verfahren A-141/207 und A-331/2017) und das Bundesgericht im August 2019 (vereinigtes Verfahren 9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019) über die Teilliquidation 2011 geurteilt (nachfolgend kurz Urteil 2018 resp. Urteil 2019 genannt). Der Stiftungsrat wurde angehalten, den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan anzupassen. Die wichtigsten Punkte beider Urteile:

  • Bewertung von Immobilien: per 31.12.2011 bereits bekannte Verkaufsvorhaben oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit realisierbare Verkaufserlöse seien in der Bilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen.
  • Mitgabe der Rückstellungen: Die Rückstellungen «Zunahme Lebenserwartung Aktive» und «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» seien anteilsmässig den austretenden Beständen mitzugeben.
  • Überprüfung von Rückstellungen: Die Höhe für die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» sowie die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit seien zu überprüfen. Die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» sei anzupassen.
  • Kleinstanschlüsse seien ins Verfahren miteinzubeziehen. Bisher wurden Arbeitgeber, deren Anschlussvertrag per 31.12.2011 aufgelöst wurde und deren Versichertenbestand weniger als 2% ausmachte, in der Teilliquidation 2011 nicht berücksichtigt.

Was hat der Stiftungsrat entschieden?

  • Bewertung von Immobilien: Nach vertiefter Auseinandersetzung der Immobilienbewertung kommt der Stiftungsrat zum Schluss, dass der Netto-Verkaufserlös der Liegenschaft Klausstrasse (Zürich) in der Teilliquidationsbilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen sei. Für alle übrigen Liegenschaften waren im Zeitpunkt der Teilliquidation keine Verkaufsabsichten oder Kaufangebote bekannt.
  • Mitgabe der Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt den beiden Urteilen und gibt die beiden Rückstellungen anteilsmässig mit. Gemäss Rückstellungsreglement betragen per 31.12.2011 die Rückstellung «Zunahme Lebenserwartung Aktive» 4.2% des Vorsorgekapitals der Aktiven und die Rückstellung «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» 5% des Vorsorgekapitals der Aktiven.
  • Überprüfung von Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und senkt die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» von pauschal 5% auf 0.94% des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger.
    Die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit sowie die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» wurden durch den Experten überprüft. Der Stiftungsrat folgt der Empfehlung des Experten und berücksichtigt für die Rückstellungen den effektiven Schadenverlauf.
  • Kleinstanschlüsse werden ins Verfahren miteinbezogen. Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und bezieht Kleinstanschlüsse ins Verfahren ein.

Der Stiftungsrat setzt in seinen Beschlüssen und in der letztbeschlossenen Teilliquidationsbilanz resp. Verteilplan demnach die Urteile 2018 und 2019 um. Die betragsmässige Auswirkung der Beschlüsse auf die Teilliquidationsbilanz und den Verteilplan sind unter https://www.pkalcan.ch/aktuell publiziert. 



Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.
Sie haben das Recht, gegen den Entscheid des Stiftungsrates innert 30 Tagen ab Erhalt der Information beim Stiftungsrat Einsprache zu erheben. Diese Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen. Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen Einsprache-entscheid. Die Versicherten und die Rentner haben das Recht, die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilplan bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen ab Erhalt der Information (Einspracheentscheid des Stiftungsrates) überprüfen und entscheiden zu lassen. Eine Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts oder der Instruktionsrichter dies von Amtes wegen oder auf Begehren des Beschwerdeführers verfügt. Werden bei der Aufsichtsbehörde keine Einwendungen vorgebracht, wird der Verteilplan vollzogen.
Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte schriftlich an die Geschäftsführerin Ursula May, cmp egliada s.a., Langstrasse 21, 8004 Zürich, ursula.may@cmp-egliada.ch

Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 01.06.2022

Point de contact
cmp egliada s.a.,
Langstrasse 21,
8004 Zürich

FOSC: 85 du 03.05.2022
Publication multiple: FOSC - 02.05.2022, FOSC - 03.05.2022, FOSC - 04.05.2022
Numéro de publication: FM09-0000000203
Entité de publication: cmp egliada s.a.
Cantons: ZH
FOSC02.05.2022
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Avis de liquidation partielle Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Pensionskasse Alcan Schweiz
Badenerstrasse 549
8048 Zürich

Motif de la liquidation partielle: Résiliation du contrat d'affiliation
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2011

Wir teilen Ihnen zur Ende März / Anfangs April 2022 publizierten Information zusätzliche Erläuterungen mit. Damit wollen wir ein besseres Verständnis zur angepassten Teilliquidationsbilanz schaffen. Ebenfalls präzisieren wir den Ablauf zum Einspracheverfahren. Dieses läuft zuerst intern über den Stiftungsrat ab. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt ein allfälliges Überprüfungsbegehren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie weiter unten im Schreiben.

Unseren Rentenbezügern versichern wir, dass Ihre Rente keine Veränderung erfährt und in gleicher Höhe ausbezahlt wird.

Weshalb gibt es eine Anpassung?

Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2018 (vereinigtes Verfahren A-141/207 und A-331/2017) und das Bundesgericht im August 2019 (vereinigtes Verfahren 9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019) über die Teilliquidation 2011 geurteilt (nachfolgend kurz Urteil 2018 resp. Urteil 2019 genannt). Der Stiftungsrat wurde angehalten, den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan anzupassen. Die wichtigsten Punkte beider Urteile:

  • Bewertung von Immobilien: per 31.12.2011 bereits bekannte Verkaufsvorhaben oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit realisierbare Verkaufserlöse seien in der Bilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen.
  • Mitgabe der Rückstellungen: Die Rückstellungen «Zunahme Lebenserwartung Aktive» und «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» seien anteilsmässig den austretenden Beständen mitzugeben.
  • Überprüfung von Rückstellungen: Die Höhe für die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» sowie die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit seien zu überprüfen. Die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» sei anzupassen.
  • Kleinstanschlüsse seien ins Verfahren miteinzubeziehen. Bisher wurden Arbeitgeber, deren Anschlussvertrag per 31.12.2011 aufgelöst wurde und deren Versichertenbestand weniger als 2% ausmachte, in der Teilliquidation 2011 nicht berücksichtigt.

Was hat der Stiftungsrat entschieden?

  • Bewertung von Immobilien: Nach vertiefter Auseinandersetzung der Immobilienbewertung kommt der Stiftungsrat zum Schluss, dass der Netto-Verkaufserlös der Liegenschaft Klausstrasse (Zürich) in der Teilliquidationsbilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen sei. Für alle übrigen Liegenschaften waren im Zeitpunkt der Teilliquidation keine Verkaufsabsichten oder Kaufangebote bekannt.
  • Mitgabe der Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt den beiden Urteilen und gibt die beiden Rückstellungen anteilsmässig mit. Gemäss Rückstellungsreglement betragen per 31.12.2011 die Rückstellung «Zunahme Lebenserwartung Aktive» 4.2% des Vorsorgekapitals der Aktiven und die Rückstellung «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» 5% des Vorsorgekapitals der Aktiven.
  • Überprüfung von Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und senkt die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» von pauschal 5% auf 0.94% des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger.
    Die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit sowie die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» wurden durch den Experten überprüft. Der Stiftungsrat folgt der Empfehlung des Experten und berücksichtigt für die Rückstellungen den effektiven Schadenverlauf.
  • Kleinstanschlüsse werden ins Verfahren miteinbezogen. Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und bezieht Kleinstanschlüsse ins Verfahren ein.

Der Stiftungsrat setzt in seinen Beschlüssen und in der letztbeschlossenen Teilliquidationsbilanz resp. Verteilplan demnach die Urteile 2018 und 2019 um. Die betragsmässige Auswirkung der Beschlüsse auf die Teilliquidationsbilanz und den Verteilplan sind unter https://www.pkalcan.ch/aktuell publiziert. 



Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.
Sie haben das Recht, gegen den Entscheid des Stiftungsrates innert 30 Tagen ab Erhalt der Information beim Stiftungsrat Einsprache zu erheben. Diese Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen. Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen Einsprache-entscheid. Die Versicherten und die Rentner haben das Recht, die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilplan bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen ab Erhalt der Information (Einspracheentscheid des Stiftungsrates) überprüfen und entscheiden zu lassen. Eine Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts oder der Instruktionsrichter dies von Amtes wegen oder auf Begehren des Beschwerdeführers verfügt. Werden bei der Aufsichtsbehörde keine Einwendungen vorgebracht, wird der Verteilplan vollzogen.
Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte schriftlich an die Geschäftsführerin Ursula May, cmp egliada s.a., Langstrasse 21, 8004 Zürich, ursula.may@cmp-egliada.ch

Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 01.06.2022

Point de contact
cmp egliada s.a.,
Langstrasse 21,
8004 Zürich

FOSC: 84 du 02.05.2022
Publication multiple: FOSC - 02.05.2022, FOSC - 03.05.2022, FOSC - 04.05.2022
Numéro de publication: FM09-0000000202
Entité de publication: cmp egliada s.a.
Cantons: ZH
FOSC19.04.2022
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2022, Publ. 1005404308).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Podlech, Roger, von Winterthur, in Volketswil, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
May, Ursula, von Rüschlikon, in Horgen, Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Pickel, Nicole, von Davos, in Zurzach, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

FOSC: 75 du 19.04.2022
Registre journalier: 15294 du 12.04.2022
Numéro de publication: HR02-1005452360
Cantons: ZH

FOSC04.04.2022
|
Pensionskasse Alcan Schweiz

Avis de liquidation partielle Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Pensionskasse Alcan Schweiz
Badenerstrasse 549
8048 Zürich

Motif de la liquidation partielle: Résiliation du contrat d'affiliation
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2011

Im Januar 2021 haben wir Sie über die angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 informiert. Es sind Einsprachen von Firmen und einzelnen Versicherten eingegangen, welche der Stiftungsrat zusammen mit dem Pensionskassenexperten sorgfältig geprüft und auch direkte Gespräche mit den einsprechenden Parteien veranlasst hat. Deshalb informieren wir Sie ein weiteres Mal über die Teilliquidation per 31.12.2011.

Angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 nach Prüfung der Einsprachen

Als Folge der eingegangenen Einsprachen und der durchgeführten Gespräche mit den Beschwerdeführern hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 beschlossen, die Teilliquidationsbilanz in folgenden Punkten anzupassen und damit den Einsprachen grösstenteils statt zu geben:

  • Erhöhung der Komponente Risikoleistungen bei Tod und Invalidität der Rückstellung Risikoschwankung für Versicherungsrisiken auf 5.0% des Vorsorgekapitals der Aktivversicherten und
  • Reduktion der Schwankungsrückstellung Rentner auf 0.94% des gesamten Vorsorgekapitals der Rentenbezüger

Erhöhung der zurückbehaltenen Freizügigkeitsleistungen und technischen Rückstellungen nach dem 31. Dezember 2011

Als Folge der ursprünglichen Einsprachen hat die Pensionskasse Alcan Schweiz im Jahr 2012 einen Teil der Freizügigkeitsleistungen sowie die technischen Rückstellungen zurückbehalten. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die zurückbehaltenen Gelder, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen:

  • Die Restansprüche aus den Freizügigkeitsleistungen werden mit dem jeweils reglementarischen Zinssatz der Pensionskasse Alcan Schweiz verzinst (3.5 Prozent bis und mit 2014 sowie ab 2015 mit 3.0 Prozent).
  • Die unverzinsten Restansprüche aus den technischen Rückstellungen werden mit der Nettoperformance-Historie der Pensionskasse Alcan Schweiz erhöht.

Informations- bzw. Einsichtsrechte

Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.

Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsführerin: ursula.may@cmp-egliada.ch.

Übersicht Teilliquidationsberichte zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011

Mittlerweile existieren drei Berichte zum Teilliquidationsverfahren per 31. Dezember 2011:

  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011" vom 15. Juni 2012
  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Ergänzender Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 aufgrund des Urteils des Bundesgerichtes 9C_906/2014" vom 29. Februar 2016
  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Zweiter ergänzender Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 aufgrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.11.2018 (A-141/2017 und A-331/2017) sowie des Bundesgerichtes vom 28.8.2019 (9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019)" vom 7. Januar 2022
    (Ersetzt zweiten ergänzenden Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 17. November 2020)

Die Berichte sind auf www.pkalcan.ch abrufbar.

Anfechtungsrechte (Rechtsmittelbelehrung)

Falls Sie mit dem aktualisierten Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, den Voraussetzungen oder dem Verfahren nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, diese bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Stampfenbachstrasse 63, Postfach, 8090 Zürich, überprüfen und entscheiden zu lassen. Das Begehren muss schriftlich und unter Angabe einer Begründung innert 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Mitteilung erfolgen.

Weiteres Vorgehen

Gehen keine Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird nach Ablauf der Frist von 30 Tagen der Verteilplan vollzogen.

Gehen Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird diese die Prüfung der Teilliquidation 2011 vornehmen und eine Verfügung erlassen. Die Verfügung wird den betroffenen Parteien eröffnet. Der aufsichtsbehördliche Entscheid kann gemäss Art. 74 BVG mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der Vollzug der Teilliquidation 2011 kann sich damit um weitere Jahre verzögern.



Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 02.05.2022

Point de contact
cmp egliada s.a.,
Langstrasse 21,
8004 Zürich

FOSC: 66 du 04.04.2022
Publication multiple: FOSC - 31.03.2022, FOSC - 01.04.2022, FOSC - 04.04.2022
Numéro de publication: FM09-0000000199
Entité de publication: cmp egliada s.a.
Cantons: ZH
FOSC01.04.2022
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Avis de liquidation partielle Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Pensionskasse Alcan Schweiz
Badenerstrasse 549
8048 Zürich

Motif de la liquidation partielle: Résiliation du contrat d'affiliation
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2011

Im Januar 2021 haben wir Sie über die angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 informiert. Es sind Einsprachen von Firmen und einzelnen Versicherten eingegangen, welche der Stiftungsrat zusammen mit dem Pensionskassenexperten sorgfältig geprüft und auch direkte Gespräche mit den einsprechenden Parteien veranlasst hat. Deshalb informieren wir Sie ein weiteres Mal über die Teilliquidation per 31.12.2011.

Angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 nach Prüfung der Einsprachen

Als Folge der eingegangenen Einsprachen und der durchgeführten Gespräche mit den Beschwerdeführern hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 beschlossen, die Teilliquidationsbilanz in folgenden Punkten anzupassen und damit den Einsprachen grösstenteils statt zu geben:

  • Erhöhung der Komponente Risikoleistungen bei Tod und Invalidität der Rückstellung Risikoschwankung für Versicherungsrisiken auf 5.0% des Vorsorgekapitals der Aktivversicherten und
  • Reduktion der Schwankungsrückstellung Rentner auf 0.94% des gesamten Vorsorgekapitals der Rentenbezüger

Erhöhung der zurückbehaltenen Freizügigkeitsleistungen und technischen Rückstellungen nach dem 31. Dezember 2011

Als Folge der ursprünglichen Einsprachen hat die Pensionskasse Alcan Schweiz im Jahr 2012 einen Teil der Freizügigkeitsleistungen sowie die technischen Rückstellungen zurückbehalten. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die zurückbehaltenen Gelder, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen:

  • Die Restansprüche aus den Freizügigkeitsleistungen werden mit dem jeweils reglementarischen Zinssatz der Pensionskasse Alcan Schweiz verzinst (3.5 Prozent bis und mit 2014 sowie ab 2015 mit 3.0 Prozent).
  • Die unverzinsten Restansprüche aus den technischen Rückstellungen werden mit der Nettoperformance-Historie der Pensionskasse Alcan Schweiz erhöht.

Informations- bzw. Einsichtsrechte

Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.

Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsführerin: ursula.may@cmp-egliada.ch.

Übersicht Teilliquidationsberichte zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011

Mittlerweile existieren drei Berichte zum Teilliquidationsverfahren per 31. Dezember 2011:

  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011" vom 15. Juni 2012
  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Ergänzender Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 aufgrund des Urteils des Bundesgerichtes 9C_906/2014" vom 29. Februar 2016
  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Zweiter ergänzender Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 aufgrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.11.2018 (A-141/2017 und A-331/2017) sowie des Bundesgerichtes vom 28.8.2019 (9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019)" vom 7. Januar 2022
    (Ersetzt zweiten ergänzenden Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 17. November 2020)

Die Berichte sind auf www.pkalcan.ch abrufbar.

Anfechtungsrechte (Rechtsmittelbelehrung)

Falls Sie mit dem aktualisierten Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, den Voraussetzungen oder dem Verfahren nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, diese bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Stampfenbachstrasse 63, Postfach, 8090 Zürich, überprüfen und entscheiden zu lassen. Das Begehren muss schriftlich und unter Angabe einer Begründung innert 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Mitteilung erfolgen.

Weiteres Vorgehen

Gehen keine Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird nach Ablauf der Frist von 30 Tagen der Verteilplan vollzogen.

Gehen Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird diese die Prüfung der Teilliquidation 2011 vornehmen und eine Verfügung erlassen. Die Verfügung wird den betroffenen Parteien eröffnet. Der aufsichtsbehördliche Entscheid kann gemäss Art. 74 BVG mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der Vollzug der Teilliquidation 2011 kann sich damit um weitere Jahre verzögern.



Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 02.05.2022

Point de contact
cmp egliada s.a.,
Langstrasse 21,
8004 Zürich

FOSC: 65 du 01.04.2022
Publication multiple: FOSC - 31.03.2022, FOSC - 01.04.2022, FOSC - 04.04.2022
Numéro de publication: FM09-0000000198
Entité de publication: cmp egliada s.a.
Cantons: ZH
FOSC31.03.2022
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Avis de liquidation partielle Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Pensionskasse Alcan Schweiz
Badenerstrasse 549
8048 Zürich

Motif de la liquidation partielle: Résiliation du contrat d'affiliation
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2011

Im Januar 2021 haben wir Sie über die angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 informiert. Es sind Einsprachen von Firmen und einzelnen Versicherten eingegangen, welche der Stiftungsrat zusammen mit dem Pensionskassenexperten sorgfältig geprüft und auch direkte Gespräche mit den einsprechenden Parteien veranlasst hat. Deshalb informieren wir Sie ein weiteres Mal über die Teilliquidation per 31.12.2011.

Angepasste Teilliquidationsbilanz per 31. Dezember 2011 nach Prüfung der Einsprachen

Als Folge der eingegangenen Einsprachen und der durchgeführten Gespräche mit den Beschwerdeführern hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 beschlossen, die Teilliquidationsbilanz in folgenden Punkten anzupassen und damit den Einsprachen grösstenteils statt zu geben:

  • Erhöhung der Komponente Risikoleistungen bei Tod und Invalidität der Rückstellung Risikoschwankung für Versicherungsrisiken auf 5.0% des Vorsorgekapitals der Aktivversicherten und
  • Reduktion der Schwankungsrückstellung Rentner auf 0.94% des gesamten Vorsorgekapitals der Rentenbezüger

Erhöhung der zurückbehaltenen Freizügigkeitsleistungen und technischen Rückstellungen nach dem 31. Dezember 2011

Als Folge der ursprünglichen Einsprachen hat die Pensionskasse Alcan Schweiz im Jahr 2012 einen Teil der Freizügigkeitsleistungen sowie die technischen Rückstellungen zurückbehalten. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die zurückbehaltenen Gelder, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen:

  • Die Restansprüche aus den Freizügigkeitsleistungen werden mit dem jeweils reglementarischen Zinssatz der Pensionskasse Alcan Schweiz verzinst (3.5 Prozent bis und mit 2014 sowie ab 2015 mit 3.0 Prozent).
  • Die unverzinsten Restansprüche aus den technischen Rückstellungen werden mit der Nettoperformance-Historie der Pensionskasse Alcan Schweiz erhöht.

Informations- bzw. Einsichtsrechte

Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen.

Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsführerin: ursula.may@cmp-egliada.ch.

Übersicht Teilliquidationsberichte zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011

Mittlerweile existieren drei Berichte zum Teilliquidationsverfahren per 31. Dezember 2011:

  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011" vom 15. Juni 2012
  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Ergänzender Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 aufgrund des Urteils des Bundesgerichtes 9C_906/2014" vom 29. Februar 2016
  • "Pensionskasse Alcan Schweiz, Zweiter ergänzender Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 aufgrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.11.2018 (A-141/2017 und A-331/2017) sowie des Bundesgerichtes vom 28.8.2019 (9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019)" vom 7. Januar 2022
    (Ersetzt zweiten ergänzenden Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 17. November 2020)

Die Berichte sind auf www.pkalcan.ch abrufbar.

Anfechtungsrechte (Rechtsmittelbelehrung)

Falls Sie mit dem aktualisierten Verteilungsplan zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011, den Voraussetzungen oder dem Verfahren nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, diese bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Stampfenbachstrasse 63, Postfach, 8090 Zürich, überprüfen und entscheiden zu lassen. Das Begehren muss schriftlich und unter Angabe einer Begründung innert 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Mitteilung erfolgen.

Weiteres Vorgehen

Gehen keine Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird nach Ablauf der Frist von 30 Tagen der Verteilplan vollzogen.

Gehen Überprüfungsbegehren bei der Stiftungsaufsicht ein, wird diese die Prüfung der Teilliquidation 2011 vornehmen und eine Verfügung erlassen. Die Verfügung wird den betroffenen Parteien eröffnet. Der aufsichtsbehördliche Entscheid kann gemäss Art. 74 BVG mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der Vollzug der Teilliquidation 2011 kann sich damit um weitere Jahre verzögern.



Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 02.05.2022

Point de contact
cmp egliada s.a.,
Langstrasse 21,
8004 Zürich

FOSC: 64 du 31.03.2022
Publication multiple: FOSC - 31.03.2022, FOSC - 01.04.2022, FOSC - 04.04.2022
Numéro de publication: FM09-0000000196
Entité de publication: cmp egliada s.a.
Cantons: ZH
FOSC14.02.2022
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 149 vom 04.08.2021, Publ. 1005264116).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Mehmeti, Saranda, von Lauperswil, in Burgdorf, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; KPMG AG (CHE-106.084.881), in Zürich, Revisionsstelle; Bürchler, Philipp, von Bergdietikon, in Bergdietikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
PricewaterhouseCoopers AG (CHE-308.775.052), in Bern, Revisionsstelle.

FOSC: 31 du 14.02.2022
Registre journalier: 6365 du 09.02.2022
Numéro de publication: HR02-1005404308
Cantons: ZH

FOSC04.08.2021
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 144 vom 28.07.2020, Publ. 1004946342).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hofer, Markus, von Meggen, in Rudolfstetten-Friedlisberg, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Böhm, Bruno, von Zürich, in Zollikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schwendinger, Sabine, von Bülach, in Meilen, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lisse, Samuel, von Fulenbach, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

FOSC: 149 du 04.08.2021
Registre journalier: 34038 du 30.07.2021
Numéro de publication: HR02-1005264116
Cantons: ZH

FOSC15.01.2021
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Avis de liquidation partielle Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Pensionskasse Alcan Schweiz
Badenerstrasse 549
8048 Zürich

Motif de la liquidation partielle: Auflösung diverser Anschlussverträge
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2011

Teilliquidation per 31. Dezember 2011

Pensionskasse Alcan Schweiz

CHE-108.113.312

Badenerstrasse 549

8048 Zürich

In Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichts und der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich vom 20.11.2018, vom 28.08. 2019 und vom 20.08.2020 hat der Stiftungsrat den Verteilungsplan überarbeitet und angepasst. Veränderungen betreffen den für die Teilliquidation massgebenden Deckungsgrad per Stichtag und die zu übertragenden Mittel.

Die von der Teilliquidation per 31. Dezember 2011 betroffenen Personen sowie Rentnerinnen und Rentner können die für die Teilliquidation relevanten Unterlagen, insbesondere den aktualisierte Verteilungsplan, nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Roger Podlech (043 284 39 72; roger.podlech@slps.ch) am Sitz der Geschäftsstelle Swiss Life Pension Services AG, General-Guisan-Quai 40, 8022 Zürich einsehen oder vorzugsweise zur Zustellung per E-Mail anfordern.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die relevanten Dokumente auf der Webseite der Pensionskasse unter www.pkalcan.ch zusätzlich aufgeschaltet.

Die betroffenen Personen sowie Rentnerinnen und Rentner, die mit dem aktualisierten Verteilungsplan nicht einverstanden sind, haben zudem das Recht, beim Stiftungsrat innert einer Frist bis 26. Februar 2021 (Datum Poststempel) Einsprache zu erheben. Eine Einsprache hat schriftlich zu erfolgen und muss eine Begründung enthalten.




Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 26.02.2021
Der Stiftungsrat gewährt Fristverlängerung bis zum 26. Februar 2021

Point de contact
Pensionskasse Alcan Schweiz
Geschäftsstelle
Swiss Life Pension Services AG
General-Guisan-Quai 40
Postfach 2831
8022 Zürich

FOSC: 10 du 15.01.2021
Numéro de publication: FM09-0000000139
Entité de publication: Pensionskasse Alcan Schweiz
Cantons: ZH
FOSC28.07.2020
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 8 vom 14.01.2020, Publ. 1004803478).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Eichenberger, Oliver, von Burg (AG), in Düdingen, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Mehmeti, Saranda, von Lauperswil, in Burgdorf, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

FOSC: 144 du 28.07.2020
Registre journalier: 28592 du 23.07.2020
Numéro de publication: HR02-1004946342
Cantons: ZH

FOSC14.01.2020
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 116 vom 19.06.2019, Publ. 1004654351).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fernandez, Carla, von Bern, in Bern, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

FOSC: 8 du 14.01.2020
Registre journalier: 1321 du 09.01.2020
Numéro de publication: HR02-1004803478
Cantons: ZH

FOSC19.06.2019
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau siège, Nouvelle adresse

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2019, Publ. 1004631101).

Domizil neu:
Badenerstrasse 549, 8048 Zürich.

FOSC: 116 du 19.06.2019
Registre journalier: 23017 du 14.06.2019
Numéro de publication: HR02-1004654351
Cantons: ZH

FOSC16.05.2019
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Mutation Pensionskasse Alcan Schweiz

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 128 vom 05.07.2018, Publ. 4338241).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bräm, Rico, von Höri, in Zürich, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Demuth, Muriel, von Baden, in Baden, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Sawade, Claudia, von Winterthur, in Winterthur, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Podlech, Roger, von Winterthur, in Volketswil, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Eichenberger, Oliver, von Burg (AG), in Düdingen, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Wettstein, Sandra, von Lindau, in Wengi, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

FOSC: 94 du 16.05.2019
Registre journalier: 18614 du 13.05.2019
Numéro de publication: HR02-1004631101
Cantons: ZH

FOSC05.07.2018
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 62 vom 29.03.2018, Publ. 4142095).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Eichenberger, Oliver, von Burg (AG), in Düdingen, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bräm, Rico, von Höri, in Zürich, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Bürchler, Philipp, von Bergdietikon, in Bergdietikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Demuth, Muriel, von Baden, in Baden, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Registre journalier no 23722 du 02.07.2018 / CHE-108.113.312 / 04338241

FOSC29.03.2018
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Personnes inscrites

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 230 vom 27.11.2017, Publ. 3892807).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Steger, David, von Altstätten, in Zürich, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Registre journalier no 11607 du 26.03.2018 / CHE-108.113.312 / 04142095

FOSC27.11.2017
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Nouveau but

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 139 vom 20.07.2017, Publ. 3656123).

Urkundenänderung:
14.09.2017.

Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG sowie des OR und ihrer Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen - sowie für die Angehörigen und Hinterlassenen dieser Arbeitnehmer - gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Registre journalier no 40814 du 22.11.2017 / CHE-108.113.312 / 03892807

FOSC20.07.2017
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Raison: Registre du commerce (Mutation)

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2017, Publ. 3327879).

Urkundenänderung:
20.04.2017. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

Registre journalier no 25413 du 17.07.2017 / CHE-108.113.312 / 03656123

FOSC06.02.2017
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Pensionskasse Alcan Schweiz

Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Nouvelle adresse

Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2017, Publ. 3287051).

Domizil neu:
Herostrasse 9, 8048 Zürich.

Registre journalier no 4506 du 01.02.2017 / CHE-108.113.312 / 03327879

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