Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Kommanditärin | Einzelunterschrift | 14.10.2016 | ||
1 Firma anzeigen | unbeschränkt haftender Gesellschafter | Einzelunterschrift | 14.10.2016 |
Sitz |
Andelfingen (ZH) |
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Zweck |
Gastronomiemanagement.
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UID |
CHE-387.484.050 |
CH-Nummer |
CH-020.2.007.709-8 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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4 Firmen mit gleichem Domizil: Thurtalstrasse 38, 8450 Andelfingen
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Löschung Germann & Cie. KMG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
Germann & Cie. KMG, in Andelfingen, CHE-387.484.050, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 200 vom 14.10.2016, S.0, Publ. 3107961). Die Gesellschaft hat sich aufgelöst. Der Geschäftsbetrieb ist nie aufgenommen worden. Aktiven und Passiven sind keine vorhanden. Die Gesellschaft wird gelöscht.
SHAB: 198 vom 12.10.2022
Tagesregister: 40096 vom 07.10.2022
Meldungsnummer: HR03-1005581060
Kantone: ZH
1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 16. August 2022 (act. 1) und die Beilagen dazu (act. 2/1–5) werden der Gesuchsgegnerin zugestellt.
2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen.
Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesuchsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 764 Abs. 2 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die zuständigen Organe der Gesuchsgegnerin:eine Bestätigung einreichen, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist oder ein neues Domizil bestimmen und dieses beim Handelsregisteramt anmelden.
3. An die Gesuchsgegnerin ergehen folgende Hinweise:
- Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Von allfälligen Vorkehrungen zur Mängelbehebung ist dem Gericht innert Frist Mitteilung zu machen.
- Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden.
- Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesuchsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
- Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
4. Schriftliche Mitteilung (...)
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
Germann & Cie. KMG, in Andelfingen, CHE-387.484.050, Thurtalstrasse 38, 8450 Andelfingen, Kommanditgesellschaft (Neueintragung).
Beginn:
01.09.2016.
Zweck:
Gastronomiemanagement.
Eingetragene Personen:
Germann, Emil, von Fischenthal, in Zürich, unbeschränkt haftender Gesellschafter, mit Einzelunterschrift; Züger, Nadine, von Wangen SZ, in Zürich, Kommanditärin, mit Einzelunterschrift, mit einer Kommanditsumme von CHF 1'000.00.
Tagesregister-Nr. 36384 vom 11.10.2016 / CHE-387.484.050 / 03107961
Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.
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