Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 28.09.2009
Stammdaten
Einzelunternehmen
22.09.2009
Letzte Änderung: 08.07.2022
Löschung: 08.07.2022

Sitz

Herisau (AR)

Zweck

Handel mit Waren aller Art. Mehr anzeigen

UID

CHE-115.086.324

CH-Nummer

CH-300.1.016.313-8

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB08.07.2022
|
SwissGuest Al-Himeiri

Löschung SwissGuest Al-Himeiri

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

SwissGuest Al-Himeiri, in Herisau, CHE-115.086.324, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 99 vom 23.05.2011, S.0, Publ. 6173892).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 131 vom 08.07.2022
Tagesregister: 1273 vom 05.07.2022
Meldungsnummer: HR03-1005516521
Kantone: AR

SHAB25.02.2022
|
SwissGuest Al-Himeiri

Aufforderung nach HregV 2021 SwissGuest Al-Himeiri

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SwissGuest Al-Himeiri
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 40 vom 25.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 23.02.2022, SHAB - 24.02.2022, SHAB - 25.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006071
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB24.02.2022
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SwissGuest Al-Himeiri

Aufforderung nach HregV 2021 SwissGuest Al-Himeiri

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SwissGuest Al-Himeiri
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 39 vom 24.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 23.02.2022, SHAB - 24.02.2022, SHAB - 25.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006059
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB23.02.2022
|
SwissGuest Al-Himeiri

Aufforderung nach HregV 2021 SwissGuest Al-Himeiri

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SwissGuest Al-Himeiri
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 38 vom 23.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 23.02.2022, SHAB - 24.02.2022, SHAB - 25.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006047
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB23.05.2011
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SwissGuest Al-Himeiri

Grund: Handelsregister (Mutationen)

SwissGuest Al-Himeiri, in Herisau, CH-300.1.016.313-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 37 vom 22.02.2011, S. 3, Publ. 6043990). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 09.05.2011 mangels Aktiven eingestellt worden.

Tagebuch Nr. 695 vom 18.05.2011
(06173892/CH30010163138)

SHAB22.02.2011
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SwissGuest Al-Himeiri

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs

SwissGuest Al-Himeiri, in Herisau, CH-300.1.016.313-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 30 vom 11.02.2011, S. 3, Publ. 6029608). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 15.02.2011 mit Wirkung ab dem 15.02.2011, 09.30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

Tagebuch Nr. 239 vom 16.02.2011
(06043990/CH30010163138)

SHAB11.02.2011
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SwissGuest Al-Himeiri

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Domizil neu

Flohmarket.com Al-Himeiri, in Herisau, CH-300.1.016.313-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 218 vom 10.11.2009, S. 3, Publ. 5336132).

Firma neu:
SwissGuest Al-Himeiri.

Domizil neu:
Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau.

Tagebuch Nr. 182 vom 07.02.2011
(06029608/CH30010163138)

SHAB10.11.2009
|
Flohmarket.com Al-Himeiri

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

Berichtigung des im SHAB Nr. 187 vom 28. 09. 2009, S. 3, publizierten TB-Eintrags Nr. 1986 vom 22. 09. 2009. Flohmarket.com Al-Himeiri, in Herisau, CH-300.1.016.313-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 187 vom 28. 09. 2009, S. 3, Publ. 5265516).

Domizil neu:
Schmiedgasse 1, 9100 Herisau.

Tagebuch Nr. 2229 vom 04.11.2009
(05336132/CH30010163138)

SHAB28.09.2009
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Flohmarket.com Al-Himeiri

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Flohmarket.com Al-Himeiri, in Herisau, CH-300.1.016.313-8, Schmidgasse 1, 9100 Herisau, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Handel mit Waren aller Art.

Eingetragene Personen:
Al-Himeiri, Habeeb, irakischer Staatsangehöriger, in Herisau, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 1986 vom 22.09.2009
(05265516/CH30010163138)

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